Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: FuSchnickens am 07. Januar 2008, 19:59:03

Titel: Wie wird es weiter gehen ?
Beitrag von: FuSchnickens am 07. Januar 2008, 19:59:03
Hallo,

wir haben drei Kinder, für eins erhalten wir Unterhalt. Folgendes Problem kommt nun auf uns zu. Nein ich fange vorne an. Ich habe meine Frau kennengelernt und sie hatte bereits ein Kind. Danach haben wir ein Wunschkind "fabriziert" und da es kam wie es kommen musste kam auch noch ein 3tes Kind. Meine Frau konnte daher 3,5 Jahre nicht arbeiten gehen. Bei einem Nettoeinkommen von 1.000 meiner Frau und dem dagegen gestellten Erziehungsgeld und Kindergeld fehlten uns jeden Monat 400 Euro. Diese habe ich dann, weil ich nicht nein zu mir und zu meiner Frau und den Kindern nein sagen konnte. Mein Fehler.

Im Laufe der letzten 5 Jahre sind zu den damals vonhandenen 20.000 Euro noch 55.000 Euro dazu gekommen. Viel Geld daraus reslutiert aus einer verkorksten Selbständigkeit im Versicherungsbereich. Also unter dem Strich haben wir 75.000 Schulden bei verschiedenen Gläubigern.

Wir haben bisher alles bezahlt. Nun ist es so das der Erzeuger der großen Tochter arbeitslos und da sie schon 12 ist und wir verheiratet sind und genug Geld verdienen werden wir vom Amt keinen Vorschuss erhalten. Bock auf neue Arbeit hat er auch nicht mehr und wird seinerseits die PI anmelden. Der Unterhalt wird solange noch kommen bis er Arbeitslosengeld erhält aber danach ist Schicht im Schacht und da wir seit Jahren rumkrebsen wollen wir nun auch den schwierigen Weg in die Insolvenz gehen.

Wenn die Gläubiger sich damit zufrieden geben würden das wir die Hälfte der Schulden in Höhe der hältigen Raten zahlen würden dann hätten wir kein Problem damit. Machen die sowas hat jemand Erfahrungen ? Oder wollen die eine Einmalsumme habe wie man es oft mitbekommt.

Ich meine bei unserem Nettoeinkommen sind bei 5 Personen 0 Euro pfändbar, so steht es zumindest geschrieben.

Wir würde das von statten gehen ? Kommt man dann erst mal bei uns zu Hause pfänden und geht dann an die Arbeitgeber ran ?
Wie sieht das aus wenn ich durch die Pfändung beim Arbeitgeber meinen Job verlieren würde ?
Wie beantrage ich das alles und wie geht das alles seinen Weg ?

Ich hatte schon überlegt selber alle anzurschreiben um eine Lösung zu finden. Meine Frau meint dass wir uns besser Hilfe holen sollten.

Was meint Ihr ? "Schiss" habe ich schon vor dem was kommen könnte.

Danke vorab an alle die mir hier helfen bzw. antworten.

Der FuSchnickens
Titel: Re: Wie wird es weiter gehen ?
Beitrag von: DennisK am 07. Januar 2008, 20:26:00
hallo,

erstmal in die pfändungstabelle schauen unter 4 unterhaltspflichtigen personen, wobei ich nicht genau weiß, wie das mit der 12 j. tochter aussieht. bei 4 personen inkl. die 12 j. ist bis netto 1979,99 nichts pfändbar.
ich bin z.b. monteur und verdiene netto bis zu 4000€ und da ist nichts pfändbar, also ich will sagen, es ist nicht alles pfändbar.

dann eine sache aus meiner inso-zeit: ich habe eine nachberechnung vom kindergarten bekommen, nun bin ich schon fast in der WVP und die wollten 92 euro haben. also die 92 euro sind nicht die welt, aber 1. darf ich keinen gläubiger bevorzugen und 2. kann ich doch nichts zahlen, weil lt. pfändungstabelle nix über bleibt, was ich abgeben könnte.
also mit deiner idee, die hälfte der schuldsumme abzutragen, ist ein rechenexempel:
75000, die hälfte 37500 geteilt durch die monate der inso-dauer, 72 monate, macht 520 euro jeden monat, ohne zinsen.
also nix zu pfänden, dann auch nix zahlen.
es hat lange gedauert, bis meine ex-frau und ich uns ein dickes fell angeeignet haben, denn das ist manchmal nicht schlecht.
gelbe briefe, gerichtsvollzieher, EV, und wieder von vorne, briefe von den gläubigern (kennt jeder, die ganzen unternehmen)

ich habe regelinsolvenz, da über 20 gläubiger und noch immer selbstständig, dann musst du dir viel hier im forum durchlesen und zu verstehen lernen. oder fragen. habe meinen inso-antrag selbst gestellt.
meine ex-frau ist zur örtlichen schuldnerberatung gegangen, verbraucherinsolvenz, und hat dort tatkräftige unterstützung bekommen.
wer hat denn die schulden, beide?

arbeitgeber: das ist immer abhängig vom IV, meine läßt mich die pfänbaren bezüge selber errechnen und meldet sich nur bei unstimmigkeiten. also keine pfändung vom IV beim AG.

so reicht erstmal und sacken lassen. *gins*

gruß dennis
Titel: Re: Wie wird es weiter gehen ?
Beitrag von: Feuerwald am 07. Januar 2008, 20:28:07










Externe Hilfe einer Schuldnerberatung und/oder einem spezialisierten Anwalt ist ratsam.

Sie müssen zunächst nicht alles in einen Topf werfen.

Da sind einmal Sie, als ehemaliger Selbständiger
und einmal Ihre Frau.

Nicht alle Schulden dürften von Ihnen beiden stammen.  Da sind Schulden die nur Sie haben, da sind sicher Schulden die nur Ihre Frau hat und dann gibt es Schulden für die Sie gemeinsam einzustehen haben.

Ähnlich ei der Kindern. Die Tochter aus 1. Ehe ist nicht automatische eine gesetzlich unterhaltspflichtige Person, die bei der Berechnung des Pfändungsbetrag zu berücksichtigen ist.

Nun müssten auch noch die Einkommen getrennt betrachtet werden. Es wird ja kein Familieneinkommen summiert, dass dann der Pfändung unterliegt.

So haben Sie ein Einkommen und sind Ehefrau + 2 Kindern zum Unterhalt verpflichtet, solange die Ehefrau keine eigenen existenzsichernden Einkünfte hat

Dann hat/wird (irgendwann) Ihre Frau ein Einkommen haben und wäre für 3 Kinder zum Unterhalt verpflichtet, das Sie als Verdiener vermutlich nicht zu berücksichtigen wären.
 
Daher erst mal feststellen

Wer schulden was und wem
Wer hat welches Einkommen und was wäre davon pfändbar.

PS: Gewöhnlicher Hausrat ist unpfändbar.  Es kommt in aller Regel auch kein Treuhänder zu Ihnen nach hause um Hausrat zu pfänden. Das Vermögen ist in den Antragsverzeichnissen anzugeben.

Bei Ihnen wäre - als ehemaliger Selbständiger - zudem zu prüfen, ob Sie unter die Vorschriften des Verbraucherinsolvenzverfahresn fallen oder ein regelinsolvenzverfahren anstreben müssten.  Beides führt zum Ziel, der Restschuldbefreiung. Nur sind die Antragswege etwas anders.

Deshalb, Schritt für Schritt alles durchdenken und ordnen und dann entscheiden ...

Gruss
Feuerwald

 




 
Titel: Re: Wie wird es weiter gehen ?
Beitrag von: FuSchnickens am 07. Januar 2008, 20:39:59
Erstmal vielen vielen Dank für Ihre Hilfe.

Ein großer Kredit läuft auf meine Frau und ein großer auf mich wo sie als 2ter Kreditnehmer drin steht. Das heißt unterm Strich wohl das wir beide "dran" sind oder  :rougi: ?

Anders herum hätte die Bank sowohl meiner Frau wie auch mir keinen Kredit hätte geben dürfen aber das ist eine andere Sache. Wir haben das Geld ja genommen  :neutral:

Wir haben "nur" eine Abzahlung aufgrund der Selbständigkeit zu zahlen. Selbständig bin ich seit 2006 nicht mehr.

Ich werde morgen einen Termin vereinbaren bei einer Beratung und dann sehen wir mal weiter.

Wen ich der Bank und allen anderen einen "Vergleich" anbiete, würden die das akzeptieren oder gehen die den harten Weg. Unser Bankberater war sehr sehr nervös als wir das Thema angesprochen haben und meinte nur ob ich keine Angst hätte meinen Job zu verlieren  :gruebel:.

Da wir ja bald keinen Unterhalt mehr erhalten werden gehört die große Tochter doch auch zu unseren Kinder im Sinne der Pfändung oder etwa nicht ?

Meine Frau hat ein Durschnittsnetto von 700 Euro und ich habe ein Durschnittseinkommen von 1900 Euro. Dazu kommen 462 Euro Kindergeld ( wird das angerechnet ?)

Vielen Dank noch einmal vorab  :thumbup:
Titel: Re: Wie wird es weiter gehen ?
Beitrag von: DennisK am 07. Januar 2008, 20:52:42
hallo nochmal,

kindergeld ist für die kinder. wird nicht berücksichtigt.

warum angst um den job, vielleicht hat er ja angst um seinen, wenn ihr den kredit nicht mehr zahlen  könnt. *lol*
ich würde schnell die inso einläuten, dann können die gläubiger nicht mehr pfänden, oder EV abverlangen, wenn noch nicht abgegeben.
wie gesagt, die IV lassen gut mit sich reden, dass man die pfändbaren bezüge selbst errechnet und die lohnabrechungen dort dann einreicht, damit du keine probleme beim arbeitgeber bekommst.

okay, bei der frau bleibt nichts zu pfänden, lt. tabelle mit 3 unterhaltspflichtigen.
bei dir ist die frau mit 700 € gehalt, wohl noch mit anzurechnen, bleibt also eventl. bei 3-4 unterhaltspflichtigen pers. die 12 j. bleibt immer noch zu klären. fahrgeld ist fändungsfrei, vielleicht kommst du dann noch unter 1900€.

selbst 100 euro jeden monat an den IV zu zahlen, ist besser und günstiger als die hälfte der schuldsumme zu begleichen.

gruß dennis



Titel: Re: Wie wird es weiter gehen ?
Beitrag von: FuSchnickens am 07. Januar 2008, 20:55:29
Vielen Dank Dennis K.

Ich werde schnellstens einen Termin bei einem Berater/in machen.

Vielen vielen Dank, natürlich auch an Feuwerwald.


Titel: Re: Wie wird es weiter gehen ?
Beitrag von: Feuerwald am 07. Januar 2008, 21:34:19
"Da wir ja bald keinen Unterhalt mehr erhalten werden gehört die große Tochter doch auch zu unseren Kinder im Sinne der Pfändung oder etwa nicht ? "

-> da es nicht Ihre (leibliche) Tochter ist, ist die Tochter nur bei Ihrer Frau zu berücksichtigen, der leiblichen Mutter. Ganz unabhängig davon, ob der leibliche Vater Unterhalt zahlt.

Es könnte bei Ihnend aher auf zus. 2 Personen kommen, die zu berücksichtigen sind, Ihre zwei Kinder, denn Ihre Ehefrau könnte - wegen eigenen Einkünften - auf Antrag und je ach Entscheidung des Gerichtes ebenso ganz/teilweise unberücksichtigt bleiben.



Titel: Re: Wie wird es weiter gehen ?
Beitrag von: FuSchnickens am 17. Januar 2008, 19:41:14
Wir haben nächste Woche einen Termin bei einer Beratung. Auf Empfelung dieser Seite sind wir darauf gestossen. Ist es richtig dass man den Anwalt dann bezahlen muss wenn es soweit ist ?

Vielen Dank vorab und einen schönen Abend noch.

Gruß

FuSchnickens
Titel: Re: Wie wird es weiter gehen ?
Beitrag von: RA Hechler am 17. Januar 2008, 20:20:45
Sehr geehrter Herr,

ein Anwalt wird in den allermeisten Fällen derartiger Schulden einen Beratungshilfeschein beim zuständigen Amtsgericht anfordern, so dass Sie vermutlich keine Anwaltskosten zu tragen haben.

MfG
RA Hechler
Titel: Re: Wie wird es weiter gehen ?
Beitrag von: FuSchnickens am 17. Januar 2008, 23:34:01
Sehr geehrter Herr,

ein Anwalt wird in den allermeisten Fällen derartiger Schulden einen Beratungshilfeschein beim zuständigen Amtsgericht anfordern, so dass Sie vermutlich keine Anwaltskosten zu tragen haben.

MfG
RA Hechler

Dann werde ich das Morgen bei der genauen Terminabsprache mal ansprechen. Was soll ich sagen wenn die sagen ich muss den Anwalt selber bezahlen ? Soll ich dann Abstand von der Sache nehmen ?
Titel: Re: Wie wird es weiter gehen ?
Beitrag von: dobberstein am 18. Januar 2008, 13:37:07
Hol Dir doch erst einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht und dann gehst Du zum Anwalt. So stehst Du schon mal nicht mit leeren Händen da.
Ein seriöser Anwalt ist Dir dann sicherlich behilflich sein.
Titel: Re: Wie wird es weiter gehen ?
Beitrag von: FuSchnickens am 18. Januar 2008, 16:07:17
Laut Aussage des Beraters werden die Beratungshilfescheine bei Leuten mit doppelten Einkommen und fester Arbeit zu 100 % abgelehnt werden.

Kann mir hier jemand Erfahrungswerte nennen ? Ich meine uns ist das egal. Das Geld bekommen wir zusammen und danach sind wir "Schuldenfrei".


Titel: Re: Wie wird es weiter gehen ?
Beitrag von: Penelope am 19. Januar 2008, 08:30:27
Hallo FuSchnickens,

bin jetzt zwar kein Experte, kann aber zu dem Beratungsschein sagen,
das Ihr es probieren solltet. Es kommt auf einen bestimmte Betrag an, und auf monatliche Kosten. wie z. B. Ratenzahlungen.
Bei uns war das wirklich eine schnelle Sache.
Mein Mann arbeitet 1400,- Netto, ich war arbeitslos 717,-
davon wurden bei uns abgezogen Miete, Ratenzahlungen, Strom usw.
da blieben ungefähr 850 Euro übrig für uns. Den Schein haben wir widerspruchlos eine Woche später zugesendet bekommen.
Also einfach mal beim Amtsgericht zum Rechtspfleger gehen und nachfragen.
Viel Glück weiterhin.....
Penelope
Titel: Re: Wie wird es weiter gehen ?
Beitrag von: FuSchnickens am 21. Januar 2008, 16:53:34
Hallo FuSchnickens,

bin jetzt zwar kein Experte, kann aber zu dem Beratungsschein sagen,
das Ihr es probieren solltet. Es kommt auf einen bestimmte Betrag an, und auf monatliche Kosten. wie z. B. Ratenzahlungen.
Bei uns war das wirklich eine schnelle Sache.
Mein Mann arbeitet 1400,- Netto, ich war arbeitslos 717,-
davon wurden bei uns abgezogen Miete, Ratenzahlungen, Strom usw.
da blieben ungefähr 850 Euro übrig für uns. Den Schein haben wir widerspruchlos eine Woche später zugesendet bekommen.
Also einfach mal beim Amtsgericht zum Rechtspfleger gehen und nachfragen.
Viel Glück weiterhin.....
Penelope

Bei uns würden ohne Schulden 2000 Euro überbleiben. Abzüglich Miete und Strom haben qir noch 1200 Euro über. Dazu kommt dann noch das Kindergeld, sprich 1700 Euro bleiben ungefähr über.

Ich werde mich morgen mal beim Amtsgericht erkundigen.

Vielleicht kann mir auch einer einen Tip hinsichtlich einer IV Beratung bzw. Durchfürhung im Raum Duisburg geben.
Titel: Was ist nun richtig ?
Beitrag von: FuSchnickens am 22. Januar 2008, 11:11:12
Hallo,

wir hätten heute Abend einen Termin bei einer privaten Beratung gehabt. Der meinte bei unserer Lage brauchen wir die Gläubiger gar nicht erst anzuschreiben und versuchen eine Lösung ohne die Inso herbei zu führen. Wir sollten direkt eine Inso beantragen.

Nun habe ich bei der städtischen Beratungsstelle angerufen und die meinten solange keine Mahnungen oder Vollstreckungsbescheide vorliegen ist man auch nicht Zahlungsunfähig. Und die Dame sagte auch das es zwingend notwendig ist sich vor Einleitung bzw. Beantragung eines Verfahrens eine Einigung mit den Gläubigern zu erzielen.

Sie hat uns geraten dass wir ein Konto bei einer Bank zu errichten die nicht involviert ist um dann dort das Gehalt eingehen zu lassen da wir bei unserer Bank einen Dispo haben und unter Umständen, also mit Sicherheit, die Konten bei den beiden Banken die wir haben gesperrt werden würden sobald wir diese anschreiben.

Wir sollten nun selber alle Gläubiger anschreiben und die Lage schildern und sobald einer dort Nein sagt können wir die Insolvenz beantragen.

Was ist nun richtig ? Kann man eine Inso ohne Mahnungen beantragen ?

Muss mann sich vorher anstrengen eine Einigung außerhalb des Gerichtes zu erwirken ?

Danke vorab.


Titel: Re: Wie wird es weiter gehen ?
Beitrag von: smallville am 22. Januar 2008, 11:14:25
Also soweit mir bekannt ist muss eine anerkannte Stelle (SB oder Anwalt), das SCHEITERN des außergerichtlichen Einigungsversuches nachweisen.

Mit Mahnungen hat das m.E. nicht viel zu tun.

Hake da bitte bei der SB nochmal nach - sehr merkwürdig dass die das nicht wissen.....

lg
Smallville
Titel: Re: Wie wird es weiter gehen ?
Beitrag von: FuSchnickens am 22. Januar 2008, 11:20:30
Also soweit mir bekannt ist muss eine anerkannte Stelle (SB oder Anwalt), das SCHEITERN des außergerichtlichen Einigungsversuches nachweisen.

Mit Mahnungen hat das m.E. nicht viel zu tun.

Hake da bitte bei der SB nochmal nach - sehr merkwürdig dass die das nicht wissen.....

lg
Smallville

Hallo Smallville,

danke für die schnelle Antwort. Damit hast Du mir schon sehr geholfen. Ich denke dass wir der Beratung dann heute auf den Leim gegangen wären. Man sprach am Telefon schon von Kosten und davon das wir gar nicht versuchen brauchen eine Einigung vor dem Inso Verfahren zu erzielen.

Ich denke mal ganz einfach das man uns heute einfach nur Geld aus der Tasche ziehen wollte und wir dann mit leeren Händen da gestanden hätten ohne jemanden was unterstellen zu wollen, ist ja nur das was ich denke.

Es kam mir schon komisch vor dass er letzte Woche anrief und direkt einen Termin 5 Tage später vereinbart hat und alles so schnell gehen sollte, wo andere Monate auf einen Termin bzw. Bearbeitung warten.


Noch eine Frage. Wird "nur" das Gehalt gepfändet wenn man nicht mehr zahlen kann oder kommen welche raus die hier einen Kuckuck auf die Sachen kleben die wir haben ?

Danke vorab.
Titel: Re: Wie wird es weiter gehen ?
Beitrag von: smallville am 22. Januar 2008, 11:30:40
Ich habe jetzt noch mal versucht zu Schauen ob ich was über Deine Situation finde.

Aber entweder bin ich gerade blind, oder Du hast noch nichts geschrieben.

Wieviele Schulden habt ihr denn bei wieviel Gläubigern.

Bitte anonymisiert getrennt für Mann und Frau auflisten.

Du schriebst nämlich was von ggf. hälftigen Raten.....

Vielleicht hättet ihr eine reelle Chance um die Inso herum zu kommen?!

Ansonsten würde ich mich nach einer anderen SB umschauen und/oder versuchen den Beratungshilfeschein zu beantragen.

Momentan zahlt ihr noch Raten? Ist eine EV abgegeben worden?

Sorry wenn ich was doppelt frage.

Aber ein Gerichtsvollzieher (Die Kuckucksgeschichte  :wink: ) kommt nur dann zum Tragen wenn irgendwo ein Titel rumdümpelt und der Gläubiger ihn losschickt um euch den 15.000 Euro Plasma Bildschirm (kleiner Scherz am Rande) zu pfänden..

Nein, im Ernst jetzt. Der GV kommt erstmal nicht, solange ihr A: den Raten nachkommt bzw. B: kein Titel existiert.
Bevor es den gibt , kommen erstmal Mahnbescheide usw.

lg
smallville
Titel: Re: Wie wird es weiter gehen ?
Beitrag von: FuSchnickens am 22. Januar 2008, 11:39:23
Ich habe jetzt noch mal versucht zu Schauen ob ich was über Deine Situation finde.

Aber entweder bin ich gerade blind, oder Du hast noch nichts geschrieben.

Wieviele Schulden habt ihr denn bei wieviel Gläubigern.

Bitte anonymisiert getrennt für Mann und Frau auflisten.

Du schriebst nämlich was von ggf. hälftigen Raten.....

Vielleicht hättet ihr eine reelle Chance um die Inso herum zu kommen?!

Ansonsten würde ich mich nach einer anderen SB umschauen und/oder versuchen den Beratungshilfeschein zu beantragen.

Momentan zahlt ihr noch Raten? Ist eine EV abgegeben worden?

Sorry wenn ich was doppelt frage.

Aber ein Gerichtsvollzieher (Die Kuckucksgeschichte  :wink: ) kommt nur dann zum Tragen wenn irgendwo ein Titel rumdümpelt und der Gläubiger ihn losschickt um euch den 15.000 Euro Plasma Bildschirm (kleiner Scherz am Rande) zu pfänden..

Nein, im Ernst jetzt. Der GV kommt erstmal nicht, solange ihr A: den Raten nachkommt bzw. B: kein Titel existiert.
Bevor es den gibt , kommen erstmal Mahnbescheide usw.

lg
smallville

Schulden die auf meinen Namen laufen belaufen sich auf ca. 60.000 Euro und die auf den Namen meiner Frau belaufen sich auf 23000 Euro.

Wir haben 9 Gläubiger. Drei Banken, 5 Kreditkartenunternhemen (auch Banken), und einen Gläubiger aus einer Selbstständigkeit ( Gewerbetreibender ).

Eine EV haben wir nicht abgegeben und einen Titel haben wir nicht. Unsere Raten sind bis dato alle bezahlt aber ab März wird das nicht mehr der Fall sein.

Mir wäre es Recht ohne Inso durch die Geschichte durch zu kommen, meiner Frau auch.

Einen Plasma haben wir nicht. Die Fernseher hier im Haus haben einen Zeitwert von 800 Euro und die Computer hier sind auch schon Jahre alt. Mehr könnte man hier nicht pfänden.

Doch Sportgeräte im Keller, doch die sind auch schon Jahre alt.

Die Frau der Stadt sagte mir das man ohne den Nachweis der Zahlungsunfähigkeit keine Insolvenz beantragen brauche. Sprich Mahnungen, Pfändungsbescheide oder Vollstreckungsbescheide.
Titel: Re: Wie wird es weiter gehen ?
Beitrag von: smallville am 22. Januar 2008, 11:50:07
Also entweder hat sie sich falsch ausgedrückt oder ihr habt das falsch verstanden.

Wie auch immer.

Eine Insolvenz kann man auch bei drohender Zahlungsunfähigkeit einleiten.
Das Kind muss nicht erst im Brunnen liegen.....

Allerdings sieht die Privatinsolvenz vor, dass man einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern vornehmen muss.
Wenn dieser Scheitert (was er in der Regel bei mehreren Gläubigern tut - denn ALLE müssen einverstanden sein, wenn ich es richtig in Erinnerung habe), dann braucht man hierfür den Nachweis.

Diesen wiederum braucht man von einer Schuldnerberatungsstelle oder einem Anwalt.

Ihr müsst für Euch errechnen ob es sich lohnt weiter Raten zu bezahlen oder ob ihr dadurch nur die Zinsen deckt und in ein paar Jahren immer noch die gleiche Schuldsumme habt (überspitzt ausgedrückt)

Wenn ja, wäre eine Inso ratsam.
Wenn ihr es innerhalb von 6 Jahren auch so abbezahlen könntet, wäre es zu überlegen ohne Inso.

Aber ich denke das wird schwierig werden.......bei der Summe....

lg
smallville
Titel: Re: Wie wird es weiter gehen ?
Beitrag von: FuSchnickens am 22. Januar 2008, 11:54:29
Also entweder hat sie sich falsch ausgedrückt oder ihr habt das falsch verstanden.

Wie auch immer.

Eine Insolvenz kann man auch bei drohender Zahlungsunfähigkeit einleiten.
Das Kind muss nicht erst im Brunnen liegen.....

Allerdings sieht die Privatinsolvenz vor, dass man einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern vornehmen muss.
Wenn dieser Scheitert (was er in der Regel bei mehreren Gläubigern tut - denn ALLE müssen einverstanden sein, wenn ich es richtig in Erinnerung habe), dann braucht man hierfür den Nachweis.

Diesen wiederum braucht man von einer Schuldnerberatungsstelle oder einem Anwalt.

Ihr müsst für Euch errechnen ob es sich lohnt weiter Raten zu bezahlen oder ob ihr dadurch nur die Zinsen deckt und in ein paar Jahren immer noch die gleiche Schuldsumme habt (überspitzt ausgedrückt)

Wenn ja, wäre eine Inso ratsam.
Wenn ihr es innerhalb von 6 Jahren auch so abbezahlen könntet, wäre es zu überlegen ohne Inso.

Aber ich denke das wird schwierig werden.......bei der Summe....

lg
smallville

Sie sagte mir klipp und klar dass der Richter, solange man bis zu Einleitung alles bezahlt hat, nicht als Zahlungsunfähigkeit gilt.
Titel: Re: Wie wird es weiter gehen ?
Beitrag von: smallville am 22. Januar 2008, 12:05:31
Und das ist klipp und klar Quark mit Soße

denn :

§ 18 InsO
Drohende Zahlungsunfähigkeit
   Zweiter Teil (Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfasstes Vermögen und Verfahrensbeteiligte)
      Erster Abschnitt (Eröffnungsvoraussetzungen und Eröffnungsverfahren)

(1) Beantragt der Schuldner die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, so ist auch die drohende Zahlungsunfähigkeit Eröffnungsgrund.

(2) Der Schuldner droht zahlungsunfähig zu werden, wenn er voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen.

(3) Wird bei einer juristischen Person oder einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit der Antrag nicht von allen Mitgliedern des Vertretungsorgans, allen persönlich haftenden Gesellschaftern oder allen Abwicklern gestellt, so ist Absatz 1 nur anzuwenden, wenn der oder die Antragsteller zur Vertretung der juristischen Person oder der Gesellschaft berechtigt sind.

 

Vielleicht sollte sie das mal lesen  :wink:
Titel: Re: Wie wird es weiter gehen ?
Beitrag von: FuSchnickens am 22. Januar 2008, 12:56:18
Wir haben gerade mit einer Bekannten gesprochen die das gemacht hat und sie war bei der Caritas und das war alles unentgeldlich.

Sie wurde dort beraten und ist mittlerweile voll im Verfahren. Hat ein halbes Jahr gedauert. Sie hat die Zahlungen alle eingestellt, dann kam einmal der GV und hat sich alles angeschaut und sie hat dann die EV unterschrieben und bis der das nächste Mal gekommen wäre, 2 Jahre, war die Insolvenz längst durch.

ich glaube wir brauchen jetzt einfach ein dickes Fell und müssen da jetzt durch. Wir werden uns nun ein Konto bei einer anderen Bank zulegen und unsere Gehälter dorthin überweisen lassen und dann werden wir ab März nichts mehr an die Gläubiger bezahlen.

Der GV hatte sich damals angemeldet und sie hat den Zweitfernseher und den Computer der Tochter beim Nachbarn deponiert und dann konnte der auch nichts "mitnehmen".
Titel: Re: Wie wird es weiter gehen ?
Beitrag von: smallville am 22. Januar 2008, 13:02:12
Den ganzen Umstand und den Nervenstress könntet ihr euch ersparen.

Wie schon gesagt - drohende Zahlungsunfähigkeit ist ein Eröffnungsgrund.

Ich hätte heute keine Nerven mehr auf die Briefe, den GV und all den Stress......

Wenn ihr ohnehin in die Inso wollt würde ich es lieber angehen als irgendwas wo zu deponieren oder die Mahnungen zu sammeln.....

lg
smallville
Titel: Re: Wie wird es weiter gehen ?
Beitrag von: FuSchnickens am 22. Januar 2008, 13:08:50
Den ganzen Umstand und den Nervenstress könntet ihr euch ersparen.

Wie schon gesagt - drohende Zahlungsunfähigkeit ist ein Eröffnungsgrund.

Ich hätte heute keine Nerven mehr auf die Briefe, den GV und all den Stress......

Wenn ihr ohnehin in die Inso wollt würde ich es lieber angehen als irgendwas wo zu deponieren oder die Mahnungen zu sammeln.....

lg
smallville

Gibt es denn sowas wie einen Schutz wenn wir zu so einer Beratung gehen und wir alles einreichen ? Sind wir nicht mehr angreifbar wenn wir die Insolvenz eingereicht haben oder wie sieht es aus ?
Titel: Noch ein paar Fragen bitte
Beitrag von: FuSchnickens am 22. Januar 2008, 14:41:12
Hallo,

wie sieht es im Rahmen einer Insolvenz eigentlich mit Handyverträgen aus ? Werden die auch aufgenommen oder kann man diese auch durch die Inso kündigen ?

Was ist mit finanzierten Dingen die noch nicht bezahlt sind, holt die jeweilige Bank die Sachen ab bzw. fordert diese zurück ?

Wie sieht es auch mit etwaigen Abos die man noch hat ? Premiere z.B. ?
Titel: Re: Wie wird es weiter gehen ?
Beitrag von: smallville am 22. Januar 2008, 14:48:44
Mal grob, weil das Thema sehr komplex ist
Zu 1)
Ja, im Insolvenzverfahren unterliegt der Schuldner dem Vollstreckungsschutz

zu 2)
Wenn Du Schulden bei einem Handyanbieter hast meldest Du diesen als Gläubiger mit zur Insolvenztabelle
Einen neuen Vertrag wird es schwierig zu erhalten, da man durch die Insolvenz eine "negative" Schufa hat und die meisten Anbieter die Schufa abfragen. Allerdings gibt es mittlerweile außer den Prepaid Karten auch Anbieter die zum Festnetz auch Handykarten anbieten (z.B. ALICE)

zu 2B)
Finanzierte Dinge wie z.B. ein Fahrzeug: = Insolvenzgläubiger - denn selbst wenn man sich bereit erklären würde das Kfz. aus den pfändfreien Beträgen zu bezahlen, würde die finanzierende Bank das Kfz nach Kenntnis der Insolvenz sicherstellen

Wie es sich z.B. mit Möbeln verhält weiss ich nicht - ich könnte mir vorstellen, dass man sie behalten kann.
Bin mir hier aber nicht sicher.

Premiere u.ä. = Insolvenzgläubiger
Wenn man Glück hat und will, machen die Anbieter einen "Schnitt"
Schulden BIS zur Insoeröffnung = für den GL "verloren"
AB Eröffnung = Neuvertrag - meist auch mit neuer Kundennummer und muss laufend bezahlt werden, da es sonst Neuschulden würden und nicht mit in die Masse flössen.

Aber hier sind die Anbieter unterschiedlich.
Manche "behalten" einen-  andere wiederrum "wollen" Dich nicht mehr.

lg
smallville

Titel: Re: Wie wird es weiter gehen ?
Beitrag von: FuSchnickens am 22. Januar 2008, 14:53:07
Mal grob, weil das Thema sehr komplex ist
Zu 1)
Ja, im Insolvenzverfahren unterliegt der Schuldner dem Vollstreckungsschutz

zu 2)
Wenn Du Schulden bei einem Handyanbieter hast meldest Du diesen als Gläubiger mit zur Insolvenztabelle
Einen neuen Vertrag wird es schwierig zu erhalten, da man durch die Insolvenz eine "negative" Schufa hat und die meisten Anbieter die Schufa abfragen. Allerdings gibt es mittlerweile außer den Prepaid Karten auch Anbieter die zum Festnetz auch Handykarten anbieten (z.B. ALICE)

zu 2B)
Finanzierte Dinge wie z.B. ein Fahrzeug: = Insolvenzgläubiger - denn selbst wenn man sich bereit erklären würde das Kfz. aus den pfändfreien Beträgen zu bezahlen, würde die finanzierende Bank das Kfz nach Kenntnis der Insolvenz sicherstellen

Wie es sich z.B. mit Möbeln verhält weiss ich nicht - ich könnte mir vorstellen, dass man sie behalten kann.
Bin mir hier aber nicht sicher.

Premiere u.ä. = Insolvenzgläubiger
Wenn man Glück hat und will, machen die Anbieter einen "Schnitt"
Schulden BIS zur Insoeröffnung = für den GL "verloren"
AB Eröffnung = Neuvertrag - meist auch mit neuer Kundennummer und muss laufend bezahlt werden, da es sonst Neuschulden würden und nicht mit in die Masse flössen.

Aber hier sind die Anbieter unterschiedlich.
Manche "behalten" einen-  andere wiederrum "wollen" Dich nicht mehr.

lg
smallville



Sie sind aber flott in den Tasten unterwegs  :wow:.

Wir haben bisher keine Mahnungen oder ausstehende Beträge bei irgendjemandem, nur das wird kommen. Vielleicht können wir es bis zur Inso Eröffnung strecken das es so bleibt.

Also sind die Handy Verträge und auch Abo´s weiter zu führen wenn ich Ihren Ausführungen richtig gefolgt bin ?

Danke vorab lieber Smallville.
Titel: Re: Wie wird es weiter gehen ?
Beitrag von: smallville am 22. Januar 2008, 15:04:22
Ich weiss ja nicht wie die Leute immer darauf kommen, dass ich männlich bin  :uneinsichtig:

Bin ich nicht  :whistle:

Back to the Topic:

Es ist immer sehr schwierig hier pauschal eine Aussage zu treffen.
Manchmal kündigt der Treuhänder auch Verträge und/oder bucht Lastschriften zurück.....

Das sind aber alles Dinge, die ERST passieren, wenn die Insolvenz am Laufen ist.

In Eurem Fall ist es  - wenn ich das richtig verstanden habe so - dass ihr ca. 83.000 Euro Schulden habt und ab März den vereinbarten Raten nicht mehr vollumfänglich nachkommen könnt.

Die betreffenden Institutionen werden euch mahnen, Inkassobüros und Anwälte werden schreiben usw.
Gebühren kommen zusätzlich obendraus usw. usf.

Mahnbescheide werden eintrudeln und all der ganze Ablauf kommt ins Rollen.

Ich weiss nicht aus welcher Gegend ihr kommt, aber solange es nicht Berlin, Bremen oder Hamburg ist - googel doch einfach mal nach eurem AMtsgericht und gib in der Suchmaske von dessen Homepage BERATUNGSHILFE ein und ladet euch das Formular runter.

Ansonsten können wir noch auf FEUERWALD hoffen, vielleicht kennt er in eurer Umgebung eine versierte SB
Hast Du schon mal hier auf der Seite geschaut?

Jafern erwähnte in einem Thread, dass man nach Regionen hier auf der Seite danach suchen kann.

Wenn ihr die Handys und Abos später auch nicht mehr bezahlen könnt, ist klar , dass das von seitens des Anbieters gesperrt wird.
Gerade Premiere ist da sehr flott. Da habe ich meine persönlichen Erfahrungen machen dürfen.
Und dann hat man auch gleichzeitig die "Strafgebühr" für 2 Jahre an der Backe.

Am Besten ihr macht euch mal eine Liste (z.B. in Excel)
Einnahmen monatlich
Fixkosten monatlich
Fixkosten Quartal usw. usf.

Listet alle Gläubiger auf mit Restsumme, monatlicher RAte (momentaner Rate)

damit ihr einen Überblick habt , was ihr vorerst auf jeden Fall bezahlt/bezahlen müsst.

Immer wichtig: Miete, Strom, Gas !!!

Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen

lg
DIE Smallville  :wink:
Titel: Re: Wie wird es weiter gehen ?
Beitrag von: paps am 22. Januar 2008, 18:53:04
mal was prinzipielles.
Man sollte nicht unbedingt alle Zahlungen ohne vorherige Beratung einstellen.

Manchmal kann das böse ins Auge gehen.

Besorgen Sie sich einen termin bei einer öffentlichen SB, oder wenn Sie wollen auch bei einem seriösen Privaten.
Vielleicht können Sie die Stelle die Sie aufgesucht haben mal per PN an einen der Mods oder an Jafern senden.

Hier scheint zwar kurzfristig ein Termin machbar zu sein, jedoch hätten sich nach einer vernünftigen Beratung
nicht so grundsätzliche fragen ergeben dürfen.

Danke an smallville, die den ganzen Nachmittag so aufopferungsvoll geantwortet hat.  :wink:
Titel: Re: Wie wird es weiter gehen ?
Beitrag von: FuSchnickens am 22. Januar 2008, 19:08:53
mal was prinzipielles.
Man sollte nicht unbedingt alle Zahlungen ohne vorherige Beratung einstellen.

Manchmal kann das böse ins Auge gehen.

Besorgen Sie sich einen termin bei einer öffentlichen SB, oder wenn Sie wollen auch bei einem seriösen Privaten.
Vielleicht können Sie die Stelle die Sie aufgesucht haben mal per PN an einen der Mods oder an Jafern senden.

Hier scheint zwar kurzfristig ein Termin machbar zu sein, jedoch hätten sich nach einer vernünftigen Beratung
nicht so grundsätzliche fragen ergeben dürfen.

Danke an smallville, die den ganzen Nachmittag so aufopferungsvoll geantwortet hat.  :wink:

Wir werden Montag zu einer Beratung gehen. Ist von der Caritas aus und dann melde ich mich bei einem Mod bzw. hier. Und an alle die mir hier so schnell und schön antworten vielen lieben Dank !  :biggrin:
Titel: Re: Wie wird es weiter gehen ?
Beitrag von: MissTraut am 22. Januar 2008, 20:44:40
Hallo, auch ich will hier mal mehr oder weniger kurz meinen "Senf" zu abgeben  :cool:

Ihr habt eigentlich in meinen Augen eine sehr gute Ausgangsposition und auf dem besten Wege, alles korrekt umzusetzen. Ich denke ganz ehrlich, daß es Euch wesentlich einfacher fällt dank der vielen zahl- und hilfreichen Hinweise. Dieses Forum ist einfach nur genial. Und damit mal ein big-big-big-big-Lob an die Moderatoren und natürlich auch an die anderen fleißigen  :goodpost: -Schreiber/innen.

Ich hatte das große Glück über das Internet an eine Anwältin geraten zu sein, die mir sehr schnell und extrem unkompliziert in der Vorbereitungsphase geholfen hat. Ich mußte zwar zuerst einen Vorschuß zahlen, es wurde aber über die Anwältin auch Prozeßkostenhilfe beantragt und diese wurde gewährt und ich erhielt somit den von mir gezahlten Vorschuß zurück. Ab Einreichung der Unterlagen beim Insolvenzgericht war ich dann jedoch quasi allein verantwortlich, wobei mir die Anwältin bei der einen oder anderen Frage auch noch hilfreich zur Seite stand.

Ich habe sofort ein Guthabenkonto bei einer anderen Bank eingerichtet. Ich habe aber auch all die anderen Dinge wie Telefon, Handy, Versicherungen weiter bezahlt. Im Prinzip quasi die Dinge des alltäglichen Wahnsinns. Die weiteren Verpflichtungen habe ich nicht mehr bedient (in Absprache mit der Anwältin, die die Insolvenz für mich vorbereitet hat).

Ohne Schuldenbereinigungsplan bzw. die mögliche Ablehnung des Planes durch Gläubiger und dies alles von einer amtlich befugten Stelle/Person bescheinigt geht es nun mal nicht.

Es war eine schwere Zeit und ja, man muß sich immer wieder sagen, irgendwann hat es ein Ende, keine gelben Briefe, keine Mahnungen etc. mehr, das hilft enorm beim Durchhalten. Viele viele schlaflose Nächte und so manches Mal auch der Punkt, mein Gott, hätte ich nicht doch einen anderen Weg finden können .... NEIN, ich hätte nicht und alles andere wäre nur ein Schönreden einer letztlich doch ausweglosen Situation ...

Heute bin ich froh, diesen Schritt getan zu haben ... Natürlich bedeutet das auch Verzicht in vielen Bereichen, aber so lebe ich wesentlich ruhiger und kann nachts auch wieder schlafen.

In meinem Fall wurde der Schuldenbereinigungsplan abgelehnt und ich durfte dann tapfer mit meinen ganzen (wohlweislich gut sortierten) Unterlagen zur Insolvenzverwaltung dackeln. Ich hatte so einen Bammel, fand die ganze Situation nur noch peinlich, aber egal, da mußte ich durch. Und was war: Es war ein extrem angenehmer Termin, eine nette Unterhaltung und ich habe sogar einige nützliche Informationen und Tipps erhalten. Die IV hat mir sogar geholfen, aus einem Telefonvertrag rauszukommen. Die Gesellschaft hat meine Kündigung nicht akzeptiert und wollte noch weitere 6 Monate Geld von mir. Das hat sich dann schnell erledigt durch die außerordentliche KD der IV. Somit war ich dies auch los.

Ich freue mich für Euch, daß Ihr diesen Weg ins Forum gefunden habt und ich habe den Eindruck, daß es für Euch schon ein stückweit einfacher geworden ist, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen.

Ach so ... noch etwas: Nicht immer wird das finanzierte Auto von einer Bank auch gepfändet bzw. zurückgeholt/sichergestellt. Da kommt es schon entscheidend auf den bisherigen Vertragsverlauf an und sofern dieser nicht gerade dadurch glänzt, daß Kreditnehmer schon fast mehr Mahnungen erhalten hat als laufzeitmäßig vereinbart (hier zählen 1. Mahnung, 2. Mahnung etc. zusammen), sind eigentlich die Autobanken eher an einer Fortführung interessiert als einen Vertrag platt zu machen und somit aus ihrem Bestand zu nehmen. Das Einverständnis des IV ist erforderlich, aber soweit ich dies beurteilen kann, ist die Zustimmung kein Problem, zumal die Raten dann aus dem pfändungsfreien Einkommen bedient werden und das Fahrzeug zum Erhalt des Arbeitsplatzes erforderlich ist.

LG
MissTraut
Titel: Re: Wie wird es weiter gehen ?
Beitrag von: FuSchnickens am 22. Januar 2008, 20:48:29
Hallo, auch ich will hier mal mehr oder weniger kurz meinen "Senf" zu abgeben  :cool:
...
LG
MissTraut

Wie war Ihr genauer Weg ? Vielleicht auch per PN.

-------------------------------------------------edit by paps ------------------------
Bitte nicht das ganze Posting zitieren: Zischen den [ quote ] und...[ /qote ] kann beliebig gekürzt werden.
Bitte nicht umschreiben, denn dann ist es kein Zitat.
Wenn man als nächster schreibt, reicht auch ein Beitrag über  "Antworten"
Titel: Re: Wie wird es weiter gehen ?
Beitrag von: MissTraut am 22. Januar 2008, 20:54:41
Ob ich das nun mit PN so hinbekomme ? Och menno , nun muß ich mich doch noch als PC-Blondie outen ... ich versuch es mal, ansonsten bitte  auch mal versuchen oder per Mail  :innocent:
Titel: Re: Wie wird es weiter gehen ?
Beitrag von: jafern am 22. Januar 2008, 21:05:20
Hallo  :cheesy: ;

@ FuSchnickens:
bitte nicht immer das gesamte Posting des Vorgängers zitieren; das zieht den Thread unnötig auseinander und macht es zudem auch unübersichtlich..., danke!  :thumbup:

@ MissTraut:
hatte Deine PM gestern erhalten, aber wegen eines ganztägigen, außerhäusigen Termins heute nicht eher darauf antworten können, sorry.
Dieses Posting nutze ich daher sinnigerweise mal als Gelegenheit, um die Kontaktdaten dieser besagten Rechtsanwältin anzufordern; bitte per PM an mich senden, danke. Wir werden uns darauf hin mal mit ihr in Verbindung setzen und die Möglichkeit / das Interesse einer Einbindung in unser SB-Verzeichnis eruieren (damit u. U. auch andere was davon haben).

Danke + Gruß
José
Titel: Re: Wie wird es weiter gehen ?
Beitrag von: paps am 22. Januar 2008, 22:40:35
Hallo  :cheesy: ;

@ FuSchnickens:
bitte nicht immer das gesamte Posting des Vorgängers zitieren; das zieht den Thread unnötig auseinander und macht es zudem auch unübersichtlich..., danke!  :thumbup:

Danke + Gruß
José

gibts da nicht die Möglichkeit des edit?  :whistle:
Titel: Re: Wie wird es weiter gehen ?
Beitrag von: FuSchnickens am 22. März 2008, 14:36:08
Hallo,

wie sieht es eigentlich aus wenn ein GV kommt ? Meine Kinder haben jeweils einen kleinen Röhrenfernseher und die größte hat einen Computer. Dazu kommt dass wir Eltern einen 3 Jahre alten Röhrenfernseher im Wohnzimmer und einen 2 Jahre alten Röhrenfernseher im Schlafzimmer haben.

Einen Laptop haben wir Eltern auch noch, Zeitwert 100 Euro. Abseits dessen haben wir nur Kleidung und Möbel.

Wird der was mitnehmen ? Oder besser gefragt was kann er mitnehmen ? Und noch besser gefragt was sagen die Erfahrungen. Wird der einen 2 Jahre alten, 200 Euro wertigen, Fernseher pfänden oder wird der hier durch gehen und sagen gut hier ist echt nichts zu holen und dann wieder gehen ?

Danke vorab.

Gruß

Euer FuSchnickens. Und schöne Ostern.

Titel: Re: Wie wird es weiter gehen ?
Beitrag von: FuSchnickens am 27. März 2008, 22:09:32
Vielen Dank nochmal für die Antworten  :fuchsteufelswild: :cool:
Titel: Re: Wie wird es weiter gehen ?
Beitrag von: paps am 28. März 2008, 00:00:22
Die Sachen der Kinder sind tabu.

Das Röhrendingsda wird er auch nicht pfänden , es sei denn der ist so modern, dass da noch was rauszuholen ist und kein Eigentumsvorbehalt besteht.

Und der Läpi für 100,- Eus? Ich denke nicht, da ja mehr Kosten mit Verbringung, Lagerung und Verwertung entstehen würden.

Und bitte keinen  :fuchsteufelswild: wenn uns mal ein Beitrag durch die lappen geht.
 
Titel: Re: Wie wird es weiter gehen ?
Beitrag von: FuSchnickens am 03. Mai 2008, 12:59:12
Hallo,

wir haben bei mehreren Gläubigern Schulden und wir sind bei einer Beratung in der Betreuung und der nächste Termin ist der 14. Mai.

Alle Unternehmen schreiben uns an. Nur die Barclay Bank Card ruft uns andauernd an. Gestern haben sie geschrieben und heute, Samstag rufen die andauernd an. Das mit unterdrückter Nummer.

Meine Frage ist ob ich eine Unterlassungsklage einreichen kann da ich sie schon mehrfach dazu aufgefordert habe hier nicht anzurufen.

Vielen Dank vorab.

Titel: Re: Wie wird es weiter gehen ?
Beitrag von: FuSchnickens am 11. Juli 2008, 15:31:36
Hallo,

bald steht der GV bei uns. Ich wollte nur mal in Erfahrung bringen ob der hier nach einzeln zu bewertenden Sachen schaut oder sucht der sich verschiedene Dinge heraus die er dann addiert um daraus was zu erzielen ?

Ich habe nun schon vielfach gehört dass ein GV heute nur noch nach Dingen schaut die allein wirklich noch was auf die Waage bringen.

Ist das richtig oder schaut der und sagt: "Die Hantelbank bringt noch 50 Euro, der Fernseher bringt noch mal 100 und für das Rennrad bekommen wir auch noch 200 Euro......?
Titel: Re: Wie wird es weiter gehen ?
Beitrag von: ThomasSchulze am 16. Juli 2008, 18:12:26
Hallo!

Als Neuling hier habe ich zwar ein eigenes Thema eröffnet, lese mich aber trotzdem in die anderen Themen ein.

Mal eine Frage - wer macht denn die außergerichtliche Einigung? Der Rechtsanwalt? Der Insolvenzverwalter? Ich? Das wird mir hier im Forum nicht so klar!

Gruß

Thomas
Titel: Re: Wie wird es weiter gehen ?
Beitrag von: paps am 16. Juli 2008, 19:53:23
@FS:
Er wird immer den Einzelpreis im Auge haben, Schließlich muß er abtransportieren, einlagern und möglicherweise versteigern/oder wieder einlagern.
Grundsätzlich sind aber normale gebrauchsgegenstände und Arbeitsmittel nicht pfändbar.

@TS:
In ihrem Falle entweder ein Anwalt oder eine Schuldnerberatung.
Diese müssen das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs(vom Gesetzgeber vorgeschrieben) bescheinigen.

Nur bei Selbständigen (ev. auch bei ehemalig Selbständigen) wird es ohne  diese Bescheinigung gehen.

Wobei aus meiner Sicht es in der Praxis anders aussieht.
Der AEV bei Geringverdienern, Arbeitslosen oder ALGII Empfängern ist eigentlich ehr Makulatur.
Anders wenn man sich tatsächlich bemüht eine Lösung außerhalb eines Insoverfahrens zu finden oder entsprechende
Vorbereitungen zur Erstellung eines Insolvenzplanes zu treffen.
Mitunter finden sich auch noch Ansatzpunkte, um eine generelle finanzielle Sanierung zu erreichen.