Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: silberfee78 am 18. August 2013, 11:11:44

Titel: Wieder beim Gläubiger bestellt
Beitrag von: silberfee78 am 18. August 2013, 11:11:44
   Verbraucherinsolvenz, eröffnet 2011,

Hallo zusammen.
Ich habe mit meinem Exfreund einiges an Schulden angehäuft, unter anderem hat er auch auf meinen Namen Sachen bestellt.
Mittlerweile bin ich von ihm getrennt, eine Insolvenz war aber nicht zu verhindern.

Nun meine Frage: ich habe bei Tchibo vor einiger Zeit etwas für 29 Euro bestellt. Bezahlt per Sofortüberweisung.
Nun haben die netten Damen und Herren einfach die 29 Euro "einbehalten", weil sie meinen sie würden noch Geld von mir bekommen.
Ist das rechtens oder darf ich da jetzt laut werden? ich kann mich an keine Bestellung bei Tchibo erinnern, aber angeblich ist unter meinem Namen noch etwas offen...   Danke für eure Antworten

Silvia
Titel: Re: Wieder beim Gläubiger bestellt
Beitrag von: waldi am 18. August 2013, 14:04:11
Selbstverständlich kann man sich von Tschibo eine Liste der offenen Posten aushändigen lassen.

Im Übrigen würde ich persönlich diese Aktion als 'gezahltes Lehrgeld' abhaken, und Versandhausbestellungen erstmal auslassen.
Titel: Re: Wieder beim Gläubiger bestellt
Beitrag von: rabenthaus am 19. August 2013, 12:05:11
Hallo

so einfach sollten Sie es sich aber nicht machen.

Schreiben Sie den Gläubiger an und lassen sich eine Aufstellung der offenen Posten geben. Prüfen Sie nach ob es tatsächlich Forderungen gegen Sie sind.

Wenn Sie bei Gläubigern bestellen und bezahlen müssen Sie unbedingt eine Zahlungsbestimmung treffen damit der Gläubiger nicht mit alten Forderungen verrechnen kann.
Titel: Re: Wieder beim Gläubiger bestellt
Beitrag von: silberfee78 am 19. August 2013, 19:01:11
es ist warscheinlich etwas blöd das jetzt zu fragen, aber was genau meinen sie mit Zahlungsbestimmung?