Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: pittiplatsch am 16. Oktober 2009, 19:23:59

Titel: Wieder Eigentumswohnung
Beitrag von: pittiplatsch am 16. Oktober 2009, 19:23:59
Hallo an alle!

Wie ich schon mal geschrieben hatte, wurde der Kredit für unsere Eigentumswohnung schon im Oktober 2007 gekündigt. Danach war absolute Funkstille seitens der Bank. Im Frühjahr diesen Jahres haben wir mehrfach dort angerufen und nachgefragt, wie es nun weiter gehen soll. Da wurde uns jedesmal gesagt, daß kein Kredit unter der Darlehensnummer mehr vorhanden ist ,man sich drum kümmern wollte und uns dann zurück ruft. Der Anruf kam aber nie.

Nun kam heute folgendes Schreiben:

Sehr geehrte Frau...
Sehr geehrter Herr...

im Hinblick auf unser gekündigtes Darlehensverhältnis beabsichtigen wir die freihändige Veräußerung Ihrer o. g. Eigentumswohnung.

Dazu benötigen wir von Ihnen eine notarielle Verkaufsvollmacht.

Bitte lassen Sie die beiliegende Vollmacht bei einem Notar Ihrer Wahl beurkunden und senden Sie uns bis zum ... eine Ausfertigung zurück.

Es steht Ihnen auch nach Abgabe der Vollmacht frei, selbst Kaufinteressenten für die Eigentumswohnung beizubringen.

Was hat das nun zu bedeuten? Wir sind immer von ausgegangen, daß gleich eine ZV eingeleitet wird. In der Vollmacht steht auch, daß der Kaufpreis mind. 25000 Euro betragen soll. Wir haben die Wohnung für 65000 Euro voll finanzieren lassen. Seit wann verzichtet eine Bank auf so viel Geld? Eine Zwangsversteigerung wird ja schon höher angesetzt.

Die Notarkosten sollen wir auch selber bezahlen :neutral:

Bin für jede hilfreiche Antwort dankbar.

Gruß pittiplatsch









d
Titel: Re: Wieder Eigentumswohnung
Beitrag von: ThoFa am 17. Oktober 2009, 09:17:21
Hallo,

es gibt zwei Wege. Verkauf oder Zwangsvollstreckung. Die Bank möchte gern den Weg des geringsten Widerstands gehen, also den freihändigen Verkauf.
Allerdings verzichtet Sie nicht auf Geld, wie Sie meinen. Den Restbetrag wird Sie weiter von Ihnen einfordern.

Daher sollten Sie der Bank ein Gegenangebot machen. Sie stimmen dem freihändigen Verkauf zu, sofern Ihnen die Differenz zwischen Verkaufspreis und Restschuld erlassen wird. Dem wird die Bank nicht zustimmen und irgendwann die Zwangsversteigerung beantragen. Solange wohnen Sie wenigstens noch "mietfrei".

MfG

ThoFa
Titel: Re: Wieder Eigentumswohnung
Beitrag von: auchpleite am 17. Oktober 2009, 09:47:29
Hallo,

ähnliches habe ich gerade (Juli d.J.) hinter mir - ZV meines EFH...  :cheesy:

Zitat
(...) wurde der Kredit für unsere Eigentumswohnung schon im Oktober 2007 gekündigt.
... das ist leider auch zwangsläufig mit immensen finanz. Mehrbelastungen verbunden - Vorfälligkeitsentschädigung, enorm hohe Zinslast, Gutachterkosten (bei ZV), Verfahrensgeb. (bei ZV).

Wie ThoFa bereits sagte bzw. mutmaßte - das wird wohl auf eine ZV hinaus laufen.

Zitat
Solange wohnen Sie wenigstens noch "mietfrei".
Also, ich habe über 18 Monate "mietfrei" gewohnt, und mit dem neuen Erwerber noch verhandelt - er hat meinen kpl. Um-/Auszug bezahlt, Maklercourtage für meine neue Wohnung, und ein wenig Taschengeld... insges. € 3.500,--.
Dafür durfte er dann 8 Wochen nach Zuschlag, fristgerecht und ohne weiteren Ärger, das Haus beziehen :whistle:
Titel: Re: Wieder Eigentumswohnung
Beitrag von: pittiplatsch am 17. Oktober 2009, 22:17:14
Hallo, erstmal Danke für die Antworten. Aber ich hatte es diesmal nicht extra nochmal erwähnt, daß mein Mann und ich uns seit dem 30.09.08 in der PI befinden. Die Wohnung war auch als sogenanntes Steuersparmodell und Altersvorsorge( haha, wie konnten wir nur so blauäugig sein) gekauft worden. Sie war auch zum Zeitpunkt des Kaufes vermietet, bloß ist der Mieter ein halbes Jahr später angeblich über Nacht verschwunden gewesen.Danach stand die Wohnung ein ganzes Jahr leer.

Laut Aussage der Immobilienverwaltung konnte kein Mieter gefunden werden. Wir konnten ohne die Mieteinnahmen die Kreditraten bald nicht mehr zahlen, worauf die Bank dann natürlich den Kredit gekündigt hat.

Die Immobilienverwaltung wollte dann auch noch eine Nebenkostennachzahlung von 2005 haben ( wir haben die Wohnung erst Frühjahr 2006 gekauft) . Wir haben nicht gezahlt und im Oktober 2007 kam dann ein Mahnbescheid. Damit sind wir zu einem Anwalt gegangen und haben Widerspruch eingelegt. In dem Antwortschreiben der Immoverwaltung war die Wohnung auf einmal wieder vermietet( wir wurden darüber nicht informiert) und das sie die eingehende Miete mit dem ausstehenden Hausgeld und der Nebenkostennachzahlung( von 2006) verrechnen würden, bis kein Außenstand mehr da ist. Obwohl eine Abtretung der Miete an die Bank bestand.

Bis heute haben wir von der Immoverwaltung nichts mehr gehört. Die Wohnung und die Immoverwaltung sind in Leipzig und wir hatten keine Möglichkeit dort hinzukommen.

So, das war jetzt ein halber Roman.

Gruß pittiplatsch
Titel: Re: Wieder Eigentumswohnung
Beitrag von: pittiplatsch am 22. Oktober 2009, 09:26:15
Hallo, an alle!

Kann uns jemand sagen, ob wir wirklich zum Notar müssen wegen der Vollmacht? Die Kosten dafür müssen wir selber tragen und das Geld haben wir nicht. Hätte die Bank nicht schon längst die Zwangsversteigerung einleiten müssen?

Oder sollten wir versuchen wegen dem ganzen Theater mit der Wohnung, einen Anwalt zu nehmen? Gibt es in einem solchen Fall einen Beratungshilfeschein?

Wir waren ja schon mal beim Anwalt deswegen . Haben es dann aber nicht weiter gemacht, weil die SB uns sagte, nachdem die Darlehenskündigung kam, daß die Bank jetzt sowieso bald die ZV einleiten wird.

Wir sind für jeden Ratschlag dankbar.

Gruß pittiplatsch
Titel: Re: Wieder Eigentumswohnung
Beitrag von: paps am 22. Oktober 2009, 17:37:20
Teilen Sie der Bank mit, dass Sie wegen der Insolvenz keinen Notar bezahlen können.

Dann muß die Bank nun doch die ZV einleiten, wenn Sie nicht freihändig verkaufen kann.
Parallel dazu können Sie ja immer noch Kaufinteressenten suchen.
Titel: Re: Wieder Eigentumswohnung
Beitrag von: auchpleite am 22. Oktober 2009, 20:04:28
@ pittiplatsch

Hallo pittiplatsch,

ich kann Ihnen sagen wie es bei mir abgelaufen ist:

Das finanzierende Institut (SSK) hat, eigeninitiativ, einen Makler zum Zweck der freien Veräusserung, beauftragt.
Es war niemals die Rede davon, eine (not.) Verkaufsvollmacht bei zu bringen - wofür auch!?

Der Makler hat ohne Ende interessenten vorbei geschickt - wenn ich von einem wahrhaftigen "Besichtigungstourismus" spreche, dann ist es kaum übertrieben. Ich habe niemanden ins Haus rein gelassen, worüber die SSK wenig amused war..., wie man mir, seitens der SSK später mitgeteilt hat. Die wollten mir auch die Kosten für die (erfolglosen) 'Bemühungen' des Maklers auf die Augen drücken - was ich natürlich vehement abgelehnt habe. Mit Erfolg, denn diese waren nicht Gegenstand der Verteilungsmasse.

Zitat
Parallel dazu können Sie ja immer noch Kaufinteressenten suchen.
... beauftragen Sie doch einen Makler. Der arbeitet ja, erfolgsabhängig zu Lasten des Erwerbers.
In wie fern, und ob überhaupt, Sie für diese Beauftragung jedoch ggfls. eine Zustimmung der Bank benötigen, entzieht sich meiner Kenntnis - aber für diese Fragestellung gibt's hier ja Profis.
Ein freihändiger VK ist zumindest lukrativer als eine ZV - allemal dann, wenn die Grenzen, beim 2. ZV-Termin, aufgehoben sind/wurden.
Titel: Re: Wieder Eigentumswohnung
Beitrag von: Scarlett am 26. Oktober 2009, 20:10:42
Das klingt ja nach einem ziemlichen Durcheinander mit der Verwaltungsgesellschaft.

Ist die Wohnung, denn nach wie vor vermietet???? Ist der Mietvertrag überhaupt rechtskräftig???? Ich frage mich, ob jemand eine Wohnung so einfach mieten kann ohne Unterschrift des Eigentümers. Ist ja evt. wichtig falls ein Erwerber die Wohnung selbst nutzen will.

Wie ist der Verkehrswert der Wohnung (jetzt mal unabhängig zu welchem Traumpreis ihr die evt. angedreht bekommen habt)??? Lohnt sich das überhaupt, da selbst nach Käufern zu suchen, sofern man da auch offensichtlich Entfernungen hat??? Wenn ohnehin die Wohnung weit weniger wert ist als sie der Verkehrswert und ihr eh im Insolvenzverfahren ist die Frage ob es sich lohnt sich mit der ganzen Geschichte zu stressen oder lieber die Bank machen lassen???

Eigentlich bräuchtet Ihr da echt Beratung in Betrachtung aller Unterlagen.
Titel: Re: Wieder Eigentumswohnung
Beitrag von: pittiplatsch am 26. Oktober 2009, 21:44:41
Hallo!

Wir wissen auch nicht, ob sich der Stress noch lohnt.Von der Wohnungsverwaltung haben wir seit dem Schreiben an unseren damaligen Anwalt nichts mehr gehört.Wir wissen auch nicht, ob die Wohnung noch vermietet ist.

Den aktuellen Verkehrswert kennen wir nicht. Wird aber wohl deutlich unter dem Kaufpreis liegen. Die Bank würde ja schon für 25000 Euro verkaufen. Bezahlt haben wir 65000 Euro.

Wir werden der Bank mitteilen, das wir kein Geld haben, um den Notar wegen der Vollmacht zu bezahlen. Und hoffen, das dann endlich die ZV eingeleitet wird.

Die Wohnung hat uns schon genug Nerven gekostet. War der größte Fehler unseres Lebens.

Gruß pittiplatsch