Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: KSC am 15. Dezember 2009, 21:07:24
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Bis zum Prüfungsstichtag, oder bis zum Schlusstermin?
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M.E. nur im Prüftermin, wenn die Forderung rechtzeitig angemeldet wurde.