Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: KSC am 17. April 2010, 22:51:03
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Etwa 4500€ Gesamtschulden bei 10 Gläubiger.
Viele "Gläubiger (Internet-Betrüger) haben sich niewieder gemeldet.
Regelinsolvenzverfahren.
Mit wieviel Geld, komm ich mit einem Vergleich INKL. Verfahrenskosten raus?
Bin am rechnen, bräuchte etwas Hilfe.
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Keiner eine Ahnung?
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Gerichts-+Treuhänderkosten + 20% würde ich versuchen.
Da ja auf Dauer wenig oder nichts pfändbar ist.
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Also die Kosten fürs Verfahren bzw IV sind so 2500? oder weniger?
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Weil die vorzeitige Beendigung der Restschuldbefreiung nach § 299 InsO nur im Falle der Versagung der Restschuldbefreiung möglich ist, sollte meiner Meinung nach das weitere Vorgehen mit dem Insolvenzverwalter und dem Insolvenzgericht besprochen werden. Zwar hat der BGH entschieden, dass die vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung möglich ist, wenn kein Gläubiger Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet hat. Meiner Meinung nach werden aber unterschiedliche Auffassungen vertreten, ob man auch mit Teilzahlungen an die Gläubiger (mit Teilverzicht) die vorzeitige Restschuldbefreiung erlangen kann. In der Regel dürfte die vorzeitige Erteilung der RSB nur möglich sein, wenn man die angemeldeten Gläubiger vollständig befriedigt. Wenn man den Insolvenzverwalter mit einbezieht, kann man auch nach den genauen Verfahrenskosten fragen.