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Autor Thema: Wieviel muß der IV uns lassen??  (Gelesen 3859 mal)

horst69

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Wieviel muß der IV uns lassen??
« am: 27. September 2010, 15:20:31 »

Hallo an alle !
Es gibt Streß mit der Insolvenzverwalterin !

Meine Frau und ich, beide im laufenden Insolvenzverfahren. Angemeldet vor ca.5 Monaten. Ich Regelinsolvenz und meine Frau Verbraucherinsolvenz.

Meine Frau ist Alleinverdienerin ( ich bin als Unterhaltsberechtigter berücksichtigt ) und die IV lässt Ihr monatlich ca. 1700€, meine Frau verdient nicht schlecht.

Und nun zum Stritpunkt:

Ich habe einen Job auf 400€ in Aussicht, den ich gerne machen würde.
Nun sagt die IV das Sie die 400€ auf das Gehalt meiner Frau addiert und Sie alles über ca.1950€ pfändet !

Ich kann diese Rechnung nicht nachvollziehen und brauche dringend Rat.

Wenn die IV das so nicht machen darf, wäre es super nett wenn Ihr auch die Gesetzesgrundlage dazu schreibt, damit ich Ihr gegenüber argumentieren kann.



Danke schon mal im Voraus !
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Insokalle

Re: Wieviel muß der IV uns lassen??
« Antwort #1 am: 27. September 2010, 19:00:33 »

Die Zusammenrechung von Einkommen verschiedener Personen ist doch Quatsch.
Die IV Ihrer Frau kann allenfalls beantragen, dass Sie bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens der Frau nicht als unterhaltsberechtigte Person berücksicht werden, § 850c Abs. 4 ZPO.
Die sollte sich mit den Lohnpfändungsvorschriften beschäftigen. Fragen Sie die IV einfach mal nach ihrer gesetzlichen Grundlage.
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Fallera

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Re: Wieviel muß der IV uns lassen??
« Antwort #2 am: 28. September 2010, 07:16:49 »

Insokalle hat absolut recht! Entscheiden darüber kann allenfalls das Insolvenzgericht! Solange hier kein Beschluss vorliegt, müssen sie weiterhin als Unterhaltsberechtigter Ihrer Frau berücksichtigt werden.
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horst69

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Re: Wieviel muß der IV uns lassen??
« Antwort #3 am: 28. September 2010, 14:09:41 »

Vielen Dank für die Antworten !

Werde mal abwarten was da noch von der IV kommt :-)
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