Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Tanja am 10. November 2008, 00:39:14
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Hallo!
Bin seit Okt.07 in der Inso...und war bis jetzt Hartz4 Empfänger.
Bin ich eigentlich auch noch..aber ich gehe seit dem 01.11. wieder arbeiten, auf 410€ brutto. ich bin alleinerziehend und habe 2 Kinder.
Nun bekomme ich noch 612€ ALG2,294€ UHV (bzw. bald 300€ KU),308€ KG und knapp 330€ Lohn netto...und vorraussichtlich noch so ca. 240€ Einstiegsgeld von der ARGE.
Muß ich davon was zahlen?....
Wird das alles als nettolohn angenommen?
VLG
Tanja
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330 Euro Lohn (netto)
612 Euro ALG II
240 Euro Einstiegsgeld
von diesen 1.182 Euro ist nichts pfändbar, siehe Lohnpfändungstabelle Spalte mit der Nr. 2
nicht zuzurechnen sind
308 KG
300 KU bzw. UHV
Sie müssen jedoch jeden Jobaufnahme dem TH und dem Gericht mitteilen!
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Danke für die schnelle Antwort.
Ich wußte nicht,wie sich das mit UHV und KG verhält...
Ich werde heute noch beim TH anrufen...habe ich ketzte Woche völlig verpennt....
VLG
Tanja
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Hallo,
dem TH und dem Gericht schriftlich mitteilen.
MfG
ThoFa
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Hallo!
Also die TH weiß schon Bescheid, ich soll den Vertrag und die erste Abrechnung reinreichen...aber wo soll ich das ans Gericht schicken?...gibt es eine bestimmt Abteilung dafür?
VLG
Tanja
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Hallo,
an das Insolvenzgericht und als Betreff Ihr Aktenzeichen. Formlos, dass am xx.xx.xxxx. eine Tätigkeit aufgenomen und der TH informiert wurde.
MfG
ThoFa
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Dankeschön...dann werde ich das gleich mal schriftlich verfassen!
VLG
Tanja