Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: teddy737 am 31. März 2009, 16:33:36

Titel: wieviele Unterhaltsberechigte wenn beide berufstätig sind
Beitrag von: teddy737 am 31. März 2009, 16:33:36
Hallo,

ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Wir leben in der Schweiz und haben 3 Kinder (5, 19, 20), die beiden Großen sind in Ausbildung. Ich arbeite in Teilzeit auf Honorarbasis, und mein Mann in Vollzeit.
Wenn wir beide einen Antrag auf private Insolvenz stellen, wieviele Unterhaltsberechtigte sind wir dann? Ich verdiene in Teilzeit ca. 600 Euro, mein Mann etwa 3000 Euro abzüglich ca 600 Euro für die Krankenkasse.
Gelten für uns dieselben Pfändungstabellen wie in Deutschland? Wo wird die Insolvenz veröffentlicht in Deutschland oder auch in der Schweiz?
Werden die Krankenkassenbeiträge die wir in der Schweiz ja selbst bezahlen mit berücksichtigt?
Wir haben in Deutschland ein Haus, welches wir vermietet haben. Wir wollten mit der Bank eine Laufzeitverlängerung aushandeln um die Raten zu minimieren. Unsere Bank ging darauf jedoch nicht ein und hat einen Zwangsverwalter eingesetzt. Heute haben wir die Urkunde über die Zwangsversteigerung bekomme. Wie lange dauert es ungefähr bis hier ein Termin festgesetzt wird?
Vielen Dank für jede Antwort.
Titel: Re: wieviele Unterhaltsberechigte wenn beide berufstätig sind
Beitrag von: paps am 31. März 2009, 17:37:00
Wohn- und Arbeitsort sind in der Schweiz?
Dann sollte Schweizer Recht gelten.
Titel: Re: wieviele Unterhaltsberechigte wenn beide berufstätig sind
Beitrag von: teddy737 am 31. März 2009, 19:26:22
Auch wenn es um die Schulden aus Deutschland geht?
Titel: Re: wieviele Unterhaltsberechigte wenn beide berufstätig sind
Beitrag von: paps am 31. März 2009, 19:50:31
ja.