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Autor Thema: wintersicherung haus durch wen??  (Gelesen 2955 mal)

suddel

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wintersicherung haus durch wen??
« am: 12. September 2010, 11:19:16 »

hallo, wir sind seit 3 jahren in der vi, hatten ein eigenes haus aus dem wir seitens der bank binnen 3 monaten ausziehen mussten weil sie es erst vermieten und dann zwangsversteigern wollten,nach 6 monaten wurden wir benachrichtigt das die zwangsverwaltung aufgehoben sei. wir waren da aber schon ausgezogen.meine mutter hat wohnrecht in dem haus und zwar über räume die quer durchs haus gehen, die sparkasse hat 4mal versucht das haus zu versteigern aber es war nie ein interessent da. meine mutter zieht nun aus und somit steht das haus leer. wer muss für die wintersicherung(wasserleitungen,beheizen der räume,schneeschippen usw) sorgen? die können uns doch nicht erst rauswerfen und dann auch noch verlangen das wir von dem geld das uns nur noch zur verfügung steht das haus beheizen oder sonst was anstellen damit die es besser verkaufen können? wer muss  diese vorsorge treffen :shock:? wir oder die bank oder wer?
lieben dank im vorraus
suddel
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Insokalle

Re: wintersicherung haus durch wen??
« Antwort #1 am: 12. September 2010, 11:46:32 »

Hat der IV die Immobilie aus der Masse freigegeben?
Steht das Wohnrecht noch im Grundbuch? Wie sind die Rechte und Pflichten des Wohnrechtsinhabers?
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suddel

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Re: wintersicherung haus durch wen??
« Antwort #2 am: 13. September 2010, 14:55:42 »

nein es gehört noch zur insomasse dazu,wohnrecht steht im grundbuch aber nicht an erster stelle! somit keine rechte an der wohnung da bank an erster stelle steht
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Insokalle

Re: wintersicherung haus durch wen??
« Antwort #3 am: 13. September 2010, 19:30:22 »

Gehört ein Gebäude zur Masse, haftet m.E. der IV für nicht durchgeführte Verkehrssicherungspflichten. D.h. er muss dafür Sorge tragen, dass niemand Schaden nimmt.

Der Rang spielt m.E. keine Rolle bei der Frage nach Verkehrssicherungspflichten. Meine Frage zielt darauf ab, ob es diesbezüglich Vereinbarungen mit dem Wohnrechtinhaber gibt. Falls nicht, könnte es sein, dass der Wohnrechtinhaber auch Schneefegen muss. Da sollte man sich mal beraten lassen.
Vielleicht ist es sinnvoll, auf das Wohnrecht zu verzichten. Vielleicht ist auch ein Deal drin, dass die Bank für den Verzicht einen kleinen Obulus entrichtet, was ich allerdings nicht glaube.
Oder die Bank oder der IV zahlt dafür, dass Sie oder Mutter den Schnee fegen und ihn dadurch von seinen Pflichten entlasten.
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suddel

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Re: wintersicherung haus durch wen??
« Antwort #4 am: 14. September 2010, 18:18:40 »

 :juchu: danke kalle werd hier berichten wie es ausgegangen ist! :wink:
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