Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Na Und 123 am 12. März 2010, 20:43:12
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Hallo,
habe heute gehört, dass nach Eröffnung der RI ein bestehendes Gewerbe vom IV zwangsabgemeldet wird. :Oh_no:
Ich möchte den Vertrieb, der Gewinn macht, weiter fortführen. Wenn aber das Gewerbe, auch nur kurz, abgemeldet wird, sind die Kunden
weg und das würde doch auch eine Gläubigerbenachteiligung mit sich führen.
:hi:
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Sie können selbstverständlich selbständig sein. Zwangsabgemeldet? Meins wurde nicht abgemeldet.
Beim Insolvenzverfahren = entscheidet der Insolvenzverwalter
Bei Wohlverhaltensphase = entscheiden Sie, wenn Sie möchten, dann dürfen Sie das auch machen!