Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Jamyrock am 29. September 2010, 11:22:52

Titel: Wird einem Ehepaar das Einkommen zusammen angerechnet, oder getrennt?
Beitrag von: Jamyrock am 29. September 2010, 11:22:52
Hallo.
Ein Ehepaar ist in separater privater Insolvenz, also jeder für sich.
Wenn jetzt beide arbeiten (einer hat davon Minijob), werden dann beide Einkommen zusammen gerechnet für die pfändbare Summe, oder bleibt das auch dann getrennt?

Jamyrock
Titel: Re: Wird einem Ehepaar das Einkommen zusammen angerechnet, oder getrennt?
Beitrag von: Fallera am 29. September 2010, 11:31:25
Die Einkommen werden nicht zusammengerechnet!!

Das Einkommen des jeweiligen Ehepartners spielt nur eine Rolle der evtl. nichtberücksichtigung als Unterhaltsberechtigte Person! Jedoch muss dies vom TH beantragt und vom Gericht entschieden werden! Solange sind sie sich gegenseitig Unterhaltspflichtig.