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Autor Thema: Wird gerichtl. Schuldenbereinigungsverfahren in insolvenzbekan[...]ngen bekannt?  (Gelesen 3131 mal)

hvl_pleite

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Hallo liebe Leidensgenossen!

Ich bin Freiberufler und werde wohl leider nicht drum herumkommen, eine Privatinsolvenz zu machen. So wie es aber aussieht , können mit der Kopf- / und Schuldenmehrheit meiner Gläubiger ein Vergleich geschlossen werden. Leider werden einige wenige Gläubiger (Stichwort: Inkassoschulden von 190,- EUR) wohl keinen Vergleich schließen. Klar, bei einer geringen Quote lohnt sich das für die nicht.

Nun meine Frage: Wenn ein Vergleich im gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren möglihc ist, erscheint dann ein Eintrag von mir in www.insolvenzbekanntmachungen.de? Dies würde ich nämlich gerne verhindern ...

Vorab vielen Dank!
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Feuerwald

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Das Schuldenbereinigungsplanverfahren ist nur in der Verbraucherinsolvenz vorgesehen. Solange Sie eine freiberufliche (selbständige) Erwerbstätigkeit ausüben, findet diese keine Anwendung.

Das Schuldenbereinigungsplanverfahren wird nicht veröffentlich.  Im gibt es AEV auch keine Pflicht der Gleichbehandlung aller Gläubiger.

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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

hvl_pleite

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Hallo,

vielen Dank für die Antwort. Der außergerichtliche Vergleich wurde schon mit obigem Ergebnis versucht. Die Mehrheit der Gläubiger/Schuldner würde einem Vergleich mit einer Quote von ca. 8% zustimmen, natürlich auch nur, wenn zuvor keine(!) "Bevorzugung anderer Gläubiger" erfolgt. Also, die Kleingläubiger befriedigen wird nicht funktionieren. Auch müsste ich meinen Gläubigern die Kontoauszüge der letzten sechs Monate vorlegen.

Wieso kann ich als Freiberufler nicht in die Privatinsolvenz? Das höre ich zum ersten Mal ...

==> Zurzeit bin ich übrigens erkrankt und lebe teilweise auch von Hartz4. Gehe meiner Arbeit nur in geringem Aufwand nach, um meine wichtigsten Kunden zu halten.
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Feuerwald

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 Wieso kann ich als Freiberufler nicht in die Privatinsolvenz? Das höre ich zum ersten Mal ...

- weil es im Grund gar keine Privatinsolvenz gibt. Es gibt die "Regel"Insolvenz und die Verbraucherinsolvenz. Siehe dazu  § 304 InsO.
Natürliche Personen können in  beiden Verfahren das Restschuldbefreiungsverfahren durchlaufen.

Natürlich kann man überlegen, vor dem Antrag einer Verbraucherinsolvenz die selbständige Tätigkeit (vorrübergehend)  einzustellen, um dadurch die Chance des gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahrens mit Zustimmungsersetzung zu nutzen.
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hvl_pleite

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Achso, vielen Dank.

Wie gesagt, meine Schuldenplan "ist mehr oder weniger schon in trockenen" Tüchern. Es geht dabei um Gläubiger mit einer Höhe von ca. 18.000,- EUR, die, wie oben geschrieben, einer Quote von ca. 8% zustimmen würden. Kleinere Inkassounternehmen (drei mit Forderungen zwischen 200,- und 700,- EUR) werden aber keinesfall einem Schuldenplan zustimmen; das ist schon sondiert. Daher denke ich, dass im gerichtlichen Vergleichsverfahren die Zustimmung der drei Inkassounternehmen vom Gericht ersetzt werden. Ich denke, dass das funktioniert ...

Natürlich interessiert mich auch, ob ich dann in insolvenzbekanntmachungen,de zu finden bin ...
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hvl_pleite

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Natürlich kann man überlegen, vor dem Antrag einer Verbraucherinsolvenz die selbständige Tätigkeit (vorrübergehend)  einzustellen, um dadurch die Chance des gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahrens mit Zustimmungsersetzung zu nutzen.


Vielen Dank -- jetzt verstehe ich Ihre Aussage etwas besser. Gibt es irgendwo im Internet Nachweise zu lesen, wie lange die (vorübergehende) Einstellung der Selbstständigkeit sein muss/darf? Ich mein, wenn jemand seine Selbstständigkeit drei Monate ruhen lässt und dann wieder aufnimmt? Was meinen Richter dazu. Beispielsweise wenns bei einem Kleingläubiber nicht ums Geld, sondern um persönliche Dinge geht ...
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