Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: VieleFragen am 12. Januar 2012, 11:57:35
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Hallo Ihr Lieben,
habe mal wieder eine Frage:
Ich bin seit 9/10 im IK. Mein Mann nicht.
Wie läuft das jetzt mit dem Lohnsteuerjahresausgleich?
Wir sind zusammen veranlagt, ich Steuerklasse 3, er 5.
Bekommt der TH auch den Anteil von meinem Mann?
Wäre nicht so toll, da er ja mit meiner Inso nichts zu tun hat. :sad:
Schon mal vielen Dank für eure Hilfe!
VieleFragen
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...schnell einen Antrag auf Aufteilung der Erstattung stellen.. :cheesy:
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Wie soll das gehen? Kenne mich damit leider gar nicht aus..... :gruebel:
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Es sollte ein formloser schriftlicher Antrag ausreichen.
Ich beantrage.....die Erstattungsansprüche nach Steueraufkommen aufzuteilen..usw.
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Und wo reiche ich den ein? Beim Finanzamt oder Amtsgericht?
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Und wo reiche ich den ein? Beim Finanzamt oder Amtsgericht?
Beim Finanzamt, und der Begriff heißt m.E. Aufteilung der Steuerschuld. Ein formloser Antrag reicht aus.
FG Achdujeh
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..nein, der Begriff heißt Aufteilung der Erstattung...!
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Brief an das Finanzamt innerhalb der Frist schicken, vorher nichts bezahlen!
Text:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantrage die Aufteilung der Steuern nach den Vorschriften der §§ 270ff AO für den oben näher bezeichneten Steuerbescheid.
Seid ihr übrigens sicher das die Kombination 3/5 für euch optimal ist? Normalerweise empfehle ich im Insolvenzverfahren eigentlich immer die 4/4
wenn beide arbeiten.