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Autor Thema: wird mein ALG 1 angerechnet bei Insolvenz des Partner  (Gelesen 2512 mal)

PrettyinPink79

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Hallo alle zusammen,

ich habe eine Frage, ich werde im August durch Auslaufen meines Arbeitsvertrages arbeitslos.
Mein Partner ist in Privatinsolvenz, die Wohlverhaltensphase dauert noch bis Juni 2013.
Ich möchte nun die Zeit nutzen und eine Familienphase einlegen, bekäme dann aber bis zum Mutterschutz ALG 1.
Da wir kein uneheliches Kind möchten, ist eine Hochzeit noch dieses Jahr geplant und wir wohnen bereits zusammen. Wird dann bis zum Ende der WVP mein ALG 1 bei ihm mit angerechnet?  Ich bedanke mich schonmal für eure Antworten :smiley:

Lg PrettyinPink79
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sashsash

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Re: wird mein ALG 1 angerechnet bei Insolvenz des Partner
« Antwort #1 am: 09. Mai 2012, 14:05:08 »

Solange sie nicht verheiratet sind, wird auch nichts angerechnet.
Nach der Heirat schon.
Als Ehefrau darf man den Hartz4-Satz +30-50% verdienen, ohne das der Ehepartner aus der Unterhaltpflicht gestrichen wird.
Das sind ca. 500 EUR

Da ALG1 als Einkommen zählt, wird dieser angerechnet.
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PrettyinPink79

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Re: wird mein ALG 1 angerechnet bei Insolvenz des Partner
« Antwort #2 am: 09. Mai 2012, 14:21:36 »

wie würde es sich dann auf mein ALG 1 und sein Nettoeinkommen auswirken?
Ich werde geschätze 1060,-€ bekommen und er ein Nettogehalt von 1480,-€.
Ich habe einen 9-jährigen Sohn der nicht von meinem Partner stammt, wird sowas auch berücksichtigt?
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sashsash

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Re: wird mein ALG 1 angerechnet bei Insolvenz des Partner
« Antwort #3 am: 09. Mai 2012, 15:23:26 »

In meinem Fall ist es so, das ich 2 Stiefkinder habe und diese nicht angerechnet werden.
Der Grund ist, das die Kinder einen Unterhaltsanspruch gegenüber ihrem Vater haben.
Da Sie weit über dem Regelsatz liegen, würde mit keinem Unterhaltsberechtigten weiterzahlen müßen.
Somit bleiben ihm 1030 € (Pfändungsfreigrenze) und Ihnen die 1060 € (ALG1)
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PrettyinPink79

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Re: wird mein ALG 1 angerechnet bei Insolvenz des Partner
« Antwort #4 am: 09. Mai 2012, 15:31:31 »

gut, das bedeutet ihm wird ganz normal wie sonst auch alles bis zur Pfändungsfreigrenze gepfändet und mein ALG 1 wird in dem Fall nicht irgendwie mit eingerechnet?
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