Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: petra0507 am 29. März 2011, 12:09:40

Titel: Wird Schwarzfahren bei Insolvenz mit einbegriffen???
Beitrag von: petra0507 am 29. März 2011, 12:09:40
Hallo,

ich wollte mal fragen ob ihr mir sagen könnt, ob die Geldstrafe die man beim Schwarzfahren bekommt mit in einer Insolvenz drin ist, oder ob dies als Bußgeld gehalten wird und man es trotzdem zahlen muss???

LG
Petra
Titel: Re: Wird Schwarzfahren bei Insolvenz mit einbegriffen???
Beitrag von: tomwr am 29. März 2011, 12:30:36
Praktisch können die Verkehrsbetriebe keine Ordnungswidrigkeiten oder Geldstrafen festsetzen. Was da im Volksmund Geldstrafe genannt wird ist im Grunde nur ein überhöhtes Beförderungsentgelt.

Die Verkehrsbetriebe bringen wiederholtes Schwarzfahren dann irgendwann auch zur Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Das passiert in aller Regel bei Ersttätern nicht. Weiß aber nicht, ob die nicht auch von dieser Regelung absehen wenn das Entgelt (=die "Strafe") nicht bezahlt wird.

Also ich würde die 40 EUR lieber zahlen.
Titel: Re: Wird Schwarzfahren bei Insolvenz mit einbegriffen???
Beitrag von: petra0507 am 29. März 2011, 14:16:13
Das ist aber gar nicht so einfach wenn man von Hartz IV lebt und leider sind es auch nicht die einzigen Schulden.
Aber bevor ich eine Privatinsolvenz anmelde, wollt ich halt gerne wissen ob dann wirklich alle Schulden mit drin sind. Sonst würde es sich halt nicht wirklich lohnen, wenn man dann doch weiter Zahlen muss.

(Übrigens war es kein Schwarzfahren ohne Ticket. Ich bin nur blöderweise im Zug eingeschlafen und das Ticket war in dem Bereich nicht mehr gültig  :neutral: )
Titel: Re: Wird Schwarzfahren bei Insolvenz mit einbegriffen???
Beitrag von: Fallera am 29. März 2011, 14:57:13
Nicht von einer RSB erfasst werden z. B. Bußgelder und oder Geldstrafen.

Wenn es sich um die Deutsche Bahn handelt so bringt diese generell jede Form des Schwarzfahrens zur Anzeige. Zu 99% werden diese Verfahren jedoch eingestellt da hier der VORSATZ nachgewiesen werden muss und das ist generell sehr schwierig und in Ihrem Fall nicht vorhanden!

Das heisst jedoch nur, dass die Sache nicht strafrechtlich Verfolgt wird. Ein Bußgeld wird jedoch Verhängt werden und das wiederrum würde nicht von einer evtl. Restschuldbefreiung erfasst werden.

Wie lange ist die Übeltat denn schon her?

Titel: Re: Wird Schwarzfahren bei Insolvenz mit einbegriffen???
Beitrag von: petra0507 am 29. März 2011, 15:25:17
Bestimmt schon 1 Jahr oder länger.... Bis jetzt ist es aber auch noch nicht zur Anzeige gekommen.
Titel: Re: Wird Schwarzfahren bei Insolvenz mit einbegriffen???
Beitrag von: Fallera am 29. März 2011, 15:29:55
Und von unserer geliebten Bahn kam auch nichts mehr?
Titel: Re: Wird Schwarzfahren bei Insolvenz mit einbegriffen???
Beitrag von: petra0507 am 29. März 2011, 15:41:29
Nein, bis jetzt noch nicht, halt nur kurze Zeit nach dem Geschehen der bescheid das ich 40€ an das genannte Konto überweisen soll.
Titel: Re: Wird Schwarzfahren bei Insolvenz mit einbegriffen???
Beitrag von: Fallera am 29. März 2011, 15:47:11
Die Mühlen malen langsam!

Wenn bis Insoeröffnung nicht mehr kommt, nehmen sie die 40 EUR mit in die Inso!