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Autor Thema: Witwenrente in Inso-Wer haftet für die Versteuerung?  (Gelesen 2430 mal)

doktor mabuse

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Witwenrente in Inso-Wer haftet für die Versteuerung?
« am: 09. August 2012, 10:01:00 »

Liebe Forumsmitglieder,

eine Bekannte ist in folgender Situation:
Sie steht kurz vor der Altersverrentung, bezieht normales Gehalt vom Arbeitgeber, sowie eine kleine Witwenrente von der Rentenversicherungsanstalt.
Insolvenz seit Anfang 2011, da das Finanzamt die Steuernachzahlung der letzten 15 Jahre für die Witwenrente geltend gemacht hat und diese nicht bezahlt werden konnten.
Sie ist noch im laufenden Verfahren, der Treuhänder kennt die Situation und berechnet das Pfändbare Einkommen auf Basis Gehalt + Witwenrente.
Jetzt will durch die Steuererklärung für 2011 das Finanzamt schon wieder ca. 1.500 Euro Steuer-Nachzahlung für die Witwenrente.
Wer steht für diese neuerliche Summe ein? Mal davon ab, daß es wegen des monatlich verbleibenden Einkommens gar nicht möglich ist, die Summe auf einmal zu bezahlen.
Meiner Meinung nach steht hier der TH auch in der Pflicht gegenüber dem Finanzamt, da ihm die Situation bekannt ist, er aber munter das pfändbare Einkommen auf Basis der unversteuerten Rente + Gehalt berechnet und somit höhere Masse generiert, als wenn die Rente versteuert worden wäre.
Ich frage mich ausserdem, wie ein Schuldner im noch offenen Verfahren, wo er ja faktisch seine Finanzgewalt über sein Vermögen verloren hat,einfach so seine Rente versteuern soll?
Hier hätte mit Insolvenzeröffnung eine klare Regelung zwischen Schuldner-Finanzamt und TH getroffen werden müssen, da allen die Situation bekannt ist.

Wie ist Eure Meinung dazu?

Ich meine, der TH muß zumindest die zuviel einbehaltenen Beträge wieder an den Schuldner zurückgeben, daß der davon dann anteilig die Steuern für die Witwenrente begleichen kann.

Gruß,
Doktor Mabuse
« Letzte Änderung: 09. August 2012, 14:04:05 von doktor mabuse »
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Insokalle

Re: Witwenrente in Inso-Wer haftet für die Versteuerung?
« Antwort #1 am: 09. August 2012, 16:33:34 »

Also eines ist schon mal sicher, die ESt müssen die Schuldner zahlen. Das ist keine Masseverbindlichkeit o.ä. für die der TH zahlen müsste.

Die bescheidene Situation bei der Rentenpfändung ist ja die, dass es dort keinen Lohnsteuerabzug gibt wie bei Arbeitnehmern. Aber wenn es beispielsweise eine Rente ist, deren Pfändbarkeit sich nach § 54 SGB richtet, dann ist sie wie Arbeitseinkommen pfändbar. Also müsste auch § 850e ZPO anwendbar sein.
Gerichtsentscheidungen dazu kenne ich leider nicht. Mir fallen zwei Möglichkeiten ein: Mit dem Steuerbescheid und dem Hinweis auf § 850e ZPO zum TH oder Gericht und irgendwie lösen, dass die auf die Rente entfallende ESt zukünftig bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens berücksichtigt wird.
Oder vielleicht ist ein Antrag auf Pfändungsschutz möglich.

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doktor mabuse

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Re: Witwenrente in Inso-Wer haftet für die Versteuerung?
« Antwort #2 am: 10. August 2012, 08:25:35 »

Hallo Insokalle,

danke für Deine Ideen.
Daß der Schuldner für die ESt einstehen muß ist schon klar, aber er kann ja im laufenden Verfahren nicht einfach Teile seiner Rente, die ja mit dem Gehalt zusammen das pfändbare Einkommen ergeben, zurückbehalten, mit dem Argument - ich brauche das für die Einkommensteuer.
Da sind für mich zwangsweise der TH und das Finanzamt mit im Boot und zwar bevor der pfändbare Betrag ermittelt wird.
Trotzdem bleibt für mich die Frage, ob der TH nicht das zuviel Einbehaltene (Berechnung auf Basis unversteuerter Rente) wieder auskehren muß, da die abzuführende Steuerschuld nicht der Masse zugerechnet werden darf.
Ich denke, ein klärendes Gespräch mit dem Gericht und Th mit Hinweis auf § 850e ZPO ist unabdingbar, sehe da aber eine schwache Rechtsposition des Schuldners.

Gruß,
Doktor Mabuse
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