Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Sandra1980 am 23. Januar 2007, 18:32:43

Titel: Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: Sandra1980 am 23. Januar 2007, 18:32:43
Hallo ,habe mal ne Frage was ist genau eine Wohlverhaltensperiode ? Wann beginnt sie?

Vielen Dank im vorraus?

Lg sandra[addsig]
Titel: Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: Feuerwald am 23. Januar 2007, 19:14:08

Der Begriff \"Wohlverhalten\" basiert auf den Obliegenheiten (Pflichten) des Schuldners im Restschuldbefreiungsverfahrens, wie im § 295 IsnO gänzlich und abschließend aufgelistet.

http://dejure.org/gesetze/InsO/295.html

Der Begriff \"Phase\" basiert auf der Laufzeit der Abtretung im Restschuldbefreiungsverfahren (§ 287 InsO). Derzeit sind dies 6 Jahre. Die Zeit zwischen Eröffnung und Aufhebung/Einstellung des Insolvenzverfahrens wird auf die Laufzeit der Abtretung angerechnet.  

Die Wohlverhaltensphase beginnt nach Ankündigung der Restschuldbefreiung und nach  Aufhebung/Einstellung des eigentlichen Insolvenzverfahrens.

Wird bspw. ein Insolvenzverfahren nach durchschnittlich einem Jahr aufgehoben/eingestellt und die Restschuldbefreiung angekündigt, beginnt die Wohlverhaltensphase mit einer Restlaufzeit von fünf Jahren.

Mindermeinungen gehen immer wieder davon aus, dass diese Obliegenheiten wie im § 295 InsO aufgelistet bereits mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens (und parallel dem Restschuldbefreiungsverfahrens) wirksam sind. Im Grunde aber allerlei, denn.

bei gestundeten Verfahrenskosten (§ 4a InsO) - was ja fast die Regel ist - besteht in jedem Fall auch die Erwerbsobliegenheit nach § 295 Abs. 1 Nr. 1 InsO bereits mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§ 4c Ntr. 5 InsO).

MfG
Feuerwald
[addsig]