Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Sandra1980 am 23. Januar 2007, 18:32:43
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Hallo ,habe mal ne Frage was ist genau eine Wohlverhaltensperiode ? Wann beginnt sie?
Vielen Dank im vorraus?
Lg sandra[addsig]
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Der Begriff \"Wohlverhalten\" basiert auf den Obliegenheiten (Pflichten) des Schuldners im Restschuldbefreiungsverfahrens, wie im § 295 IsnO gänzlich und abschließend aufgelistet.
http://dejure.org/gesetze/InsO/295.html
Der Begriff \"Phase\" basiert auf der Laufzeit der Abtretung im Restschuldbefreiungsverfahren (§ 287 InsO). Derzeit sind dies 6 Jahre. Die Zeit zwischen Eröffnung und Aufhebung/Einstellung des Insolvenzverfahrens wird auf die Laufzeit der Abtretung angerechnet.
Die Wohlverhaltensphase beginnt nach Ankündigung der Restschuldbefreiung und nach Aufhebung/Einstellung des eigentlichen Insolvenzverfahrens.
Wird bspw. ein Insolvenzverfahren nach durchschnittlich einem Jahr aufgehoben/eingestellt und die Restschuldbefreiung angekündigt, beginnt die Wohlverhaltensphase mit einer Restlaufzeit von fünf Jahren.
Mindermeinungen gehen immer wieder davon aus, dass diese Obliegenheiten wie im § 295 InsO aufgelistet bereits mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens (und parallel dem Restschuldbefreiungsverfahrens) wirksam sind. Im Grunde aber allerlei, denn.
bei gestundeten Verfahrenskosten (§ 4a InsO) - was ja fast die Regel ist - besteht in jedem Fall auch die Erwerbsobliegenheit nach § 295 Abs. 1 Nr. 1 InsO bereits mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§ 4c Ntr. 5 InsO).
MfG
Feuerwald
[addsig]