Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: pinguin48 am 04. November 2011, 12:10:06

Titel: Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: pinguin48 am 04. November 2011, 12:10:06
Hallo zusammen

Ich weiss bereits das mein TH den Schlussbericht an das Gericht geschickt hat(Ende August 11). Nun bei Gericht dauert es schon recht lange bis sich was tut.

Nun zu meiner Frage :

Kann ich für meine Altersrente zusätzlich was ansparen ? D.H vom Brutto Lohn direkt in eine Rentenversicherung bezahlen ? Was aber natürlich weniger netto bedeuten würde. Somit auch weniger zum pfänden ? Ist das ok ? Oder lieber die restlichen 4 Jahre warten bis das Inso Verfahren ganz vorbei ist ? :dntknw:


Lg Pinguin 48
Titel: Re: Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: horst69 am 07. November 2011, 11:06:54
Prinzipiell können Sie in der WVP wieder etwas ansparen!

Würden Sie dann unter eine Pfändungsgrenze fallen, wenn Sie den Betrag vom brutto abziehen ??

Wenn die Gläubiger hierdurch keinen Nachteil haben, sollte es keine Probleme geben!
Titel: Re: Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: pinguin48 am 07. November 2011, 19:03:15
Hallo

Danke für die Antwort. Ich würde nicht unter die Pfändungsgrenze fallen.Es wären ca 50€ weniger zum pfänden .Deshalb meine Frage. :dntknw:

Lg Pinguin48