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Autor Thema: Wohlverhaltensperiode/ Steuerrückerstattung/  (Gelesen 2210 mal)

rama

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Wohlverhaltensperiode/ Steuerrückerstattung/
« am: 09. April 2013, 23:44:07 »

Hallo Zusammen,
eigentlich dachte ich, dass ich auf dem laufenden bin. Eigentlich!!!
Jetzt habe ich festgestellt dass ich es doch nicht bin und aus diesem Grund bin ich jetzt hier.
Ich habe folgende Fragen.
Am 15.09.2010 wurde meine Verbraucherinsolvenz eröffnet. Am 30.08.2011 war der Schlusstermin beim Insolvenzgericht, wo mir die RSB in Aussicht gestellt wurde, wenn ich den Obliegenheiten nach §§297 oder 298 nachkomme. Jetzt kommt mein 1. eigentlich. Eigentlich dachte ich, dass die WVP mit diesem Beschluss begonnen hat. Wenn ich in den einzelnen Beiträgen hier lese, wird immer wieder auf ein Schreiben des Gerichtes hingewiesen, in dem die WVP direkt angesprochen wird, bzw § 200 InsO genannt wird. So ein Schreiben habe ich nicht, also gehe ich jetzt mal davon aus, dass ich eigentlich doch noch nicht in der WPV bin! ODER??? Und somit kommt ich direkt zum 2. eigentlich.
In der WPV könnte ich eine Steuerrückerstattung behalten. Die Frage natürlich, auch die von 2010??? Gehen wir mal davon aus, dass ich doch noch im offenen Verfahren bin, dann wäre sie sowieso futsch. Jetzt kommt noch dazu, dass ich am 30.10.2010 geheiratet habe, also auch für 2010 mit meiner Frau zusammen veranlagt werde. Besteht dann wenigstens Aussicht auf Teilung einer Nachzahlung??? Vielleicht ist auch noch erwähnenswert, dass meine Frau in 2010 nicht gearbeitet hat und somit natürlich auch keine Steuern gezahlt hat. Aber das ist doch glaube ich bei einer gemeinsamen Veranlagung unerheblich,  ODER liege ich da auch falsch.
Ja, das war jetzt, eigentlich bin ich auf dem laufenden.
Aber eigentlich kann man sich auch nur noch wundern.
Als ich hier gelesen habe das die TH auch die Steuererklärung machen, das wusste ich beispielsweise nicht. Ich habe die ganze Zeit immer gewartet dass ich dazu aufgefordert werde. Auch über meine Schuldnerberatung habe ich die Info´s nicht erhalten. Und glaubt mir, in der letzten Zeit habe ich da des öfteren nach gefragt.
Ich möchte mich jedenfalls im Vorfeld für Eure Bemühungen bedanken und hoffe dass ihr mir weiter helfen könnt. Ich werde mich bestimmt auch mal revanchieren können.
LG

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Insokalle

Re: Wohlverhaltensperiode/ Steuerrückerstattung/
« Antwort #1 am: 12. April 2013, 11:46:45 »

Wenn 2011 der Schlusstermin war, sollte das Verfahren normalerweise aufgehoben sein. Prüfen Sie noch mal Ihre Unterlagen und fragen Sie ggf. beim Gericht nach.
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rama

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Re: Wohlverhaltensperiode/ Steuerrückerstattung/
« Antwort #2 am: 16. April 2013, 10:57:10 »

Zunächst ein mal danke für die Antwort.
Hab heute beim Gericht angerufen und siehe da, ich befinde mich seit 11/2011 in der Wohlverhaltensphase. Den Beschluß dazu habe ich tatsächlich nicht bekommen. Jetzt bleibt natürlich noch die Frage, kann meine TH noch Anspruch auf eine evtl. Rückzahlung aus 2010 und 2011 erheben? Zumal das Finanzamt sie ja noch gespeichert hat.
Gruß rama
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Insokalle

Re: Wohlverhaltensperiode/ Steuerrückerstattung/
« Antwort #3 am: 16. April 2013, 11:42:08 »

Irgendwie wundert mich der ganze Ablauf.
Der TH könnte die Nachtragsverteilung für die Steuern beantragen aber es scheint ja so, als habe er die Steuererstattungen nicht im Blick.
Sie können mit dem Aufhebungsbeschluss die Auszahlung der Steuern vom FA an sich verlangen.

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