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Autor Thema: Wohlverhaltensperiode und Einkommenssteuer  (Gelesen 3158 mal)

Heidelberg

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Wohlverhaltensperiode und Einkommenssteuer
« am: 25. Mai 2008, 11:15:40 »


Hallo Leute

Ich bin seit dem 27.07.2007 ( Laut Beschluß vom InsolvenzGerichts ) in der Privatinsolvenz.

Nun Meine Fragen :

Bin ich nun Schon in der WVP ?????????       
Oder wie lange muß ich da warten?


Habe mal einen TExt kopiert

http://www.brennecke-partner.de/51429/Restschuldbefreiung-Wohlverhaltensperiode-Teil-1---Beginn-und-Dauer-

Die Dauer der Wohlverhaltensperiode

Die Laufzeit der Abtretungserklärung beträgt nach § 287 II S. 1 InsO sechs Jahre. Die sechs Jahre beginnen aber nicht mit der Aufhebung oder Einstellung des Insolvenzverfahrens sondern mit dem

Datum der Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

 Beispiel: Schuldner Schubert beantragt am 03.01.2005 die Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens und die anschließende Restschuldbefreiung. Obwohl das Verfahren erst am 09.02.2006 Aufgehoben wird, beginnt die sechsjährige Wohlverhaltensperiode mit dem 03.01.2005 zu laufen und endet demnach am 03.01.2011 und nicht erst am 09.02.2012.

Trifft der nun zu oder nicht

Wo kann ich Darüber auskunft bekommen ( beim Insolvenzgericht etwa????? ) weil vom TH bekomme ich keine Antworten

Wie sieht es mit meiner Steuer Erklärung für 2007 aus  wenn ich sie 2008 mache
oder sollte ich noch ein Jahr Warten  und mache sie erst 2009 also mit 2008 Zusammen??
Steht mir da etwas zu??

Ich hoffe das einer von euch hier Durch Blicken tut den ich tuhe es nicht ??????? :cry: :cry: :mad2: :mad2:


Gruß von Heidelberg und ein schönen Sonntag noch



Gespeichert
 

paps

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Re: Wohlverhaltensperiode und Einkommenssteuer
« Antwort #1 am: 25. Mai 2008, 20:58:35 »

Solange Sie keinen Beschluß des Inso-Gerichtes über die Aufhebung haben, sind Sie im Verfahren.

Insofern würde eine mögliche Steuererstattung in die Masse fliessen.

Und ja, die Abtretung läuft ab Eröffnung.
Nach 72 Monaten hat das Inso-Gericht über die RSB zu entscheiden.

Wurde das eigentliche Verfahren aufgehoben, ist die restliche Zeit der Abtretung die sogenannte Wohlverhaltensphase.
Dann würden Steuererstattungen n Sie fließen.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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