Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: schlumpf am 13. Februar 2009, 14:46:32

Titel: wohlverhaltensphase - selbständig machen
Beitrag von: schlumpf am 13. Februar 2009, 14:46:32
weiß jemand rat???

ich bin derzeit in einem ungekündigten angestellten arbeitsverhältnis. mein th hatte nichts dagegen einzuwenden dass ich mich selbständig machen möchte. er schickte mir nun ein schreiben in dem steht "gebe ich hiermit ihren zukünftigen selbständigen betrieb aus dem insolvenzbeschlag frei". ich muss die aufnahme der tätigkeit sowie die monatlichen umsätze an ihn melden...

was heisst nun "gebe ich aus dem insolvenzbeschlag frei"???? dass er aus den erzielten umsätzen bzw. gewinnen nichts einbehalten wird???

meinen th möchte ich nun nicht anrufen und nachfragen...er ist ein etwas merkwürdiger mensch...leider.

danke für eure hilfe!
Titel: Re: wohlverhaltensphase - selbständig machen
Beitrag von: Feuerwald am 13. Februar 2009, 17:30:42
sind Sie tatsählichen schon in der Wohlverhaltensphase, wurde das Insolvenzverfahren bereits aufgehoben?

Wenn ja oder es wurde gem. § 35 Abs. 2 InsO im Insolvenzverfahren die "Freigabe" erklärt, haben Sie gem. § 295 Abs. 2 InsO abzuführen. Die Höhe des Umsatz/Ertrags spielt dann keine Rolle.



Titel: Re: wohlverhaltensphase - selbständig machen
Beitrag von: schlumpf am 14. Februar 2009, 15:00:07
nein das insolvenzverfahren ist noch nicht aufgehoben. vor zwei wochen etwa meinte mein th: "bei ihnen könnten wir jetzt dann die aufhebung beantragen"...