"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Wohlverhaltensphase wann, Steuererstattung...  (Gelesen 5545 mal)

rotesbienchen

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 75
Wohlverhaltensphase wann, Steuererstattung...
« am: 06. Mai 2008, 07:31:54 »

Moin Ihr Lieben

ich bin nun ehrlich gesagt etwas überfordert.

Ich bin seit dem 06. Februar in der Privatinsolvenz. Nach dem ganzen Mist mit Rückbuchungen bla bla läuft es wieder etwas ruhiger. Mein Treuhänder lässt mir netterweise auch volle Freiheit mit meinem Konto und kümmert sich nicht drum. Allerdings hat er mich quasi dazu gezwungen eine Steuererklärung zu machen.

Ich bin letzets Jahr Mutter geworden und mir fehlt es ehrlich gesagt an allen Ecken und Enden. Zu allem Übel ist mir grad die Waschmaschine kaputt gegangen. Und die Rückerstattung in Höhe von ca. 1200 € käme mir mehr als gelegen.
Zudem könnte ich mir dann endlich mal den langersehnten Kinderwagen kaufen. Bisher trag ich mein Baby immer auf dem Arm. 

Hier im Forum hab ich gelesen das in der Wohlverhaltensphase die Steuern nicht ins Verfahren mit rein laufen.
Aber ab wann bin ich denn in dieser Phase??
Hat mein TH deswegen so gedrängt?
Komm ich da bald rein und hätte ich die Erklärung einige Wochen später gemacht mein Geld behalten können??

Wir sind nun soweit das der TH die angemeldeten Forderungen beim Gericht abgegeben hat und ich bis zum 02. Mai ZEit gehabt hätte zu widersprechen. Die Steuererklärung hab ich am 29. April abgegeben.
Kann ich die Erklärung beim FA noch zurückziehen?
Und wenn das alles tatsächlich so ist zählt dann der Tag der Einreichung der Erklärung oder der Tag an dem das Geld auf meinem Konto ist?
Mich macht es grad echt wahnsinnig wenn ich dran denke das ich das Geld hätte behalten können hätte ich noch etwas Zeit geschunden.

Danke für eure Hilfe...Fragen über Fragen...

Gabriele

edit by jafern: Text der besseren Lesbarkeit halber formatiert..
« Letzte Änderung: 06. Mai 2008, 08:34:50 von jafern »
Gespeichert
 

lucca_m

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 4
  • Offline Offline
  • Beiträge: 798
Re: Wohlverhaltensphase wann, Steuererstattung...
« Antwort #1 am: 06. Mai 2008, 08:09:42 »

Zum ersten Problem:
http://www.gebrauchte-kinderwagen.net
Da gibt es gute ab 50,-

Zum zweiten Problem:
Bis Sie in der WVP sind wird es sicherlich noch etwas dauern. Im Schnitt insgesamt 12-18 Monate.
Die Steuererstattung geht vollumfänglich an den Treuhänder zur Verteilung an die Gläubiger. Falls Sie keine Steuerschulden als Insolvenzforderungen haben, geht die Steuererstattung in der WVP an Sie.
Gespeichert
 

jafern

  • ehemaliger Betreiber dieses Forums ;-)
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 5
  • Offline Offline
  • Beiträge: 364
Re: Wohlverhaltensphase wann, Steuererstattung...
« Antwort #2 am: 06. Mai 2008, 08:45:06 »

Zudem könnte ich mir dann endlich mal den langersehnten Kinderwagen kaufen. Bisher trag ich mein Baby immer auf dem Arm. 

Hallo Gabriele,

zufälligerweise habe ich noch einen sehr gut erhaltenen Kinderwagen mit allem möglichen Zubehör im Keller stehen... Mein Kleiner ist seit ca. 1,5 Jahren raus aus dem Alter und nun steht der Wagen hier rum (wollte ich immer schon mal bei ebay reinsetzen, aber die liebe Zeit  :wink: ).

Ich komme aus Langenhagen bei Hannover, und zu Dir wäre es ja "nur" ein Katzensprung..., gegen Selbstabholung würde ich Dir den Wagen kostenfrei überlassen. Hättest Du die Möglichkeit?

Gruß
José
Gespeichert
Nach über fünf Jahren als Betreiber von pwn.info habe ich das Projekt Ende 2008 in andere, vertrauensvolle Hände übergeben.
Seit Oktober 2008 bin ich als selbstständiger Unternehmer in der Branche tätig, in der ich über zehn Jahre als Angestellter mein Brot verdiente ;-)  Ich wünsche allen hier weiterhin gutes Gelingen und viel Erfolg!
 

rotesbienchen

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 75
Re: Wohlverhaltensphase wann, Steuererstattung...
« Antwort #3 am: 08. Mai 2008, 06:38:44 »

Hallo Jose,

das ist ja mal ein liebes Angebot. Danke! Allerdings muss ich erstmal schauen wie ich mit HVV dorthin komme und was das kostet. Hab nämlich leider kein Abo. Ich meld mich nochmal bei dir.

Lg
Gabriele
Gespeichert
 

rotesbienchen

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 75
Re: Wohlverhaltensphase wann, Steuererstattung...
« Antwort #4 am: 17. Mai 2008, 07:55:07 »

Hallo Jose,

aalso. Hat nun etwas länger gedauert aber hier war viel los. Um zu dir zu kommen müsste ich rund drei Stunden fahren und knapp 50 € fürs Bahnticket zahlen. Mein HVV-Ticket gilt nur bis Lüneburg und ab da muss ich den DB-Preis zahlen. Auch wenn´s mir schwer fällt aber ich muss leider dankend ablehnen   :cry:  Zu allem Übel hat mein Heizungsanbieter mal eben meine Abschlagszahlung pro Monat um 30 € erhöht und das sprengt mein sowieso schon knappes Budget noch mehr. Aber vielen vielen lieben Dank!!! Werd meine Maus wohl noch ein wenig weiter tragen müssen. Ist gut für die Arme  :neutral:

Liebe Grüße
Gabriele
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz