Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: ndfk78 am 12. März 2010, 17:36:46

Titel: Wohlverhaltungsphase nach Verkauf des ETW oder auch früher?
Beitrag von: ndfk78 am 12. März 2010, 17:36:46
Hallo
meine frage ist ich bin seit über 15 Monaten im insolvenzverfahren aber immer noch nicht in der Wohlverhaltungsphase demnächst wird das ETW Zwangsversteigert muss erst alles Verkauft werden das ich in die WVP rein komme oder geht es auch früher
Titel: Re: Wohlverhaltungsphase nach Verkauf des ETW oder auch früher?
Beitrag von: KSC am 12. März 2010, 17:41:39
m.E ist dies noch im Rahmen (12-18 Monate nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, kommt man circa in die Wohlverhaltensphase)
Titel: Re: Wohlverhaltungsphase nach Verkauf des ETW oder auch früher?
Beitrag von: ndfk78 am 12. März 2010, 17:47:45
ja aber hat es mit der Wohnungs Verkauf was zu tun oder ist das alles egal
Titel: Re: Wohlverhaltungsphase nach Verkauf des ETW oder auch früher?
Beitrag von: KSC am 12. März 2010, 17:51:21
Kann Ihnen nur sagen, das Sie demnächst in die WVP kommen müssten. Das mit der ETW kann ich Ihnen nicht sagen. Denke aber, das Sie in kurzer Zeit eine Antwort erhalten werden.

Viel Glück
Titel: Re: Wohlverhaltungsphase nach Verkauf des ETW oder auch früher?
Beitrag von: ndfk78 am 12. März 2010, 18:39:12
Mein Treuhänder hat gemeint das es noch länger wie 18 Monaten dauern kann bis ich in die WVP komme wegen Guthaben im Girokonto müsste ich noch 900€ bezahlen habe nicht gewusst das alles in die masse kommt erlebe es erste mal keiner hat mir darüber gewarnt ich hoffe ich komme bald in die WVP was kommt danach kommt dann restschuldbefreiung
Titel: Re: Wohlverhaltungsphase nach Verkauf des ETW oder auch früher?
Beitrag von: ndfk78 am 12. März 2010, 18:43:15
ja die Wohnung wird als ZV Verkauft aber ist auch von der Masse befreit aber trotzdem ist Eigenheimzulage voll pfändbar
Titel: Re: Wohlverhaltungsphase nach Verkauf des ETW oder auch früher?
Beitrag von: KSC am 12. März 2010, 18:44:03
Also:

Es gibt auch Fälle, wo man sehr spät (nach 3,4,5 Jahren) erst in die WVP kommt, hab ich gelesen.

Wenn die WVP eintritt, wird es rückwirkend 6 Jahre, ab ERÖFFNUNG des Insolvenzverfahrens gerechnet. Sind die 6 Jahre vorbei, dann müsste dann auch die RSB kommen, falls Sie die RSB bekommen.
Titel: Re: Wohlverhaltungsphase nach Verkauf des ETW oder auch früher?
Beitrag von: ndfk78 am 12. März 2010, 18:47:56
Das ist doch alles schwachsinn 6jahre hintersich dann kommt man in die WVP das ist doch alles bescheuert oder das sollte man alles neu regeln da gibt es echt bescheuerte stellen was ich nicht verstehen kann
Titel: Re: Wohlverhaltungsphase nach Verkauf des ETW oder auch früher?
Beitrag von: KSC am 12. März 2010, 19:01:56
ziemlich kompliziert manches, ja.
Titel: Re: Wohlverhaltungsphase nach Verkauf des ETW oder auch früher?
Beitrag von: ndfk78 am 12. März 2010, 19:17:30
ich habe jetzt von mein Treuhänder das internet  Hompage angeschaut da steht bei Verfahrensinfo über mich, was das genau bedeutet weis ich nicht wird am 29.04.2010 alles geprüft komme ich dann in die WVP kennt sich da emand aus

Prüfungstermin
--    Zwischenbericht
22.10.2008 12:00
22.10.2008 12:00
29.04.2009 12:00
29.04.2009 12:00
29.10.2009 00:00
29.10.2009 00:00
29.04.2010 00:00
Titel: Re: Wohlverhaltungsphase nach Verkauf des ETW oder auch früher?
Beitrag von: Hoffnung am 16. März 2010, 17:22:06
Nach Ihrer Schilderung handelt es sich lediglich um Zwischenberichtstermine, nicht um den Schlusstermin.

Hinsichtlich der Zwangsversteigerung Ihrer ETW werden Sie wohl davon ausgehen müssen, dass das Insolvenzverfahren erst beendet wird, wenn die Wohnung versteigert ist. Ich gehe davon aus, die Gläubigerbank hat von ihren Absonderungsrecht Gebrauch gemacht, so dass die Versteigerung nicht durch Ihren Th / IV veranlasst wurde.
Erst nach der entgültigen Versteigerung Ihrer ETW (meist sind mehrere Versteigerungstermine notwendig), läßt sich nämlich feststellen, welche Insolvenzforderung Ihre Gläubigerbank im Inso-Verfahren tatsächlich noch hat.
Der Versteigerungsbetrag wird wahrscheinlich die Forderunegn der Bank nicht abdecken, so dass die "Differenz" in Ihr Insolvenzverfahren als Forderung einfließt.

Das Verfahren kann sich deshalb ggf. noch etwas hinziehen.
Titel: Re: Wohlverhaltungsphase nach Verkauf des ETW oder auch früher?
Beitrag von: ndfk78 am 16. März 2010, 18:28:32
Ja die Wohnung ist von der Masse freigegeben es hat noch über 98000€ Schulden und die Wohnung hat Wert ca.100.000€ es wird bestimmt unter dem Grundschuld ersteigert.
Heist es dann das ich erstnach dem Verkauf des ETW  in die Wohlverhaltungsphase reinkomme habe ich richtig verstanden