Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Moritz am 19. März 2009, 12:32:51

Titel: Wohneigentum und Privatinsolvenz
Beitrag von: Moritz am 19. März 2009, 12:32:51
Kann mir bitte jemand mit einer Auskunft weiterhelfen ?
Es geht um Wohngeldzahlungen für eine Eigentumswohnung und Privatinsolvenz.
Grundsätzlich darf man ja im Zuge einer Privatinso keine neuen Schulden machen. Wie läuft das aber bei Noch-Eigentum
einer leerstehenden Eigentumswohnung, die sich in der Zwangsversteigerung befindet - voraussichtlich auch noch für längere Zeit ?
Für diese Wohnung fallen monatlich Kosten an, für die der Eigentümer ja letztlich haftet. Da die Wohnung nicht vermietet ist,
stehen keine Mittel zur Zahlung des Wohngeldes zur Verfügung. Was passiert mit den Wohngeldforderungen im Inso-Verfahren, da häufen sich doch schon wieder neue Schuldenberge an, ohne dass man was daran ändern kann. Die Bank spielt bei einem Verkauf nur mit, wenn ein bestimmter Erlös erzielt wird, das läuft seit Monaten ohne Erfolg, die Versteigerung dauert wohl auch noch mehrere Monate.
Danke im Voraus, Moritz
Titel: Re: Wohneigentum und Privatinsolvenz
Beitrag von: dobberstein am 19. März 2009, 12:50:45
Solange die Wohnung nicht aus der Masse freigegeben worden ist (?), ist dies Sache des IV/TH.
Titel: Re: Wohneigentum und Privatinsolvenz
Beitrag von: lucca_m am 19. März 2009, 13:08:54
Wo haben Sie das bloß her. Wer sagt denn - außer Zwegat . dass keine neuen Schulden gemacht werden dürfen?

Man sollte es tunlichst vermeiden, ja. Aber verboten ist das nicht.