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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Wohngeld  (Gelesen 2469 mal)

Morrowind13

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Wohngeld
« am: 17. Januar 2010, 19:19:49 »

Guten Abend
Ich möchte nun hier Berichten, dass ich am freitag zur schuldenberatungsstelle des Landes NRW war.
Nun würde ich gern mal wissen ob jemand Erfahrung mit Wohngeld hat?
Mir stellt sich die frage, wenn nun zuerst einmal ein Einigungsersuch an die Gläubiger geht und ich mir bis zum Frühjahr eine kleinere Wohnung suchen würde, die vielleicht auch Preisgünstiger wäre.
Bekommt man auch nachträglich Wohngeld für diese Wohnung selbst wenn aus dem Mietvertrag den man abschließen würde,  hervorgeht, dass die gefundene Wohnung keine Sozialwohnung ist, wofür im üblichen Sinn schon in der Anzeige hervorgeht, dass man einen Wohnberechtigungsschein braucht.

Angeblich wird dann das Wohngeld zum Einkommen gerechnet.
Im üblichen weiß ich, dass dieses Einkommen, für einen Antrag ( also dann mein künftiges Nettoeinkommen) nicht über 1400 € sein sollte.
Nun ich lege mal ein paar zahlen zugrunde.
Wenn ich nun um 2000 € Nettoeinkommen habe wovon in der Insolvenz zwische n 700 und 800 € Pfändbar währe hätte ich ja am Ende so zwischen 1200 und 1300 Nettoeinkommen.
Würde der Betrag dann mit zuschlagung des Wohngeldes, dass wieder dazu führen das der Antrag abgelehnt würde?

Zwei Fragen
Wer kennt die Anwort :coffee:
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Morrowind13

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Re: Wohngeld
« Antwort #1 am: 17. Januar 2010, 19:33:39 »

Ach, :uneinsichtig: im übrigen, habe ich gerade im Immobilienscout 24 gesehen unter niedrigste zuerst ganz zuerst die ersten zwei Wohnungen mir Wohnberechtigungsschein
Die eine  zwei Zimmer Wohnung 65 Qm Kalt 320 € Warm 558 €
Die andere 3 Zimmer  75 Qm  Kalt 333 € Warm 578 €
Zum Vergleich derzeit habe ich eine vier Zimmer Wohnung die zuerst bis September 667 € Warmmiete gekostet ha dann aber durch Mietnebenkosten für das vergangenden Jahr von September 2008 bis September 2009 nun noch mal eine Nachzahlunh von 677 € erforderlich machte.
Zeitgleich erhöhten sich ab Oktober die Warmmiete auf 692 € :fuchsteufelswild:
welche Nebenkosten im September auf mich zukommt entzieht sich meiner Kenntnis.
So langsam wird das alles immens Teuer.
Ich frage mich nun, was das Wohnungsamt dem im ersten Beitrag oben dann bei den kleineren Wohnungen zugibt.
Wenn es nun aber wieder eine freie Wohnung ohne Schein währe müsste ich dann wieder umziehen?
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meanmachine

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Re: Wohngeld
« Antwort #2 am: 17. Januar 2010, 19:45:02 »

 :hi:
Moin.

Wohngeld wir grundsätzlich nicht nachträglich gezahlt.
Gilt immer nur ab Monat Antragstellung.
Bei Berechnung Wohngeld,wird von der s.g.Kaltmiete ausgegangen.
Google mal unter:Wohngeldrechner.

Gruss

mean.......
« Letzte Änderung: 17. Januar 2010, 20:14:20 von meanmachine »
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Morrowind13

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Re: Wohngeld
« Antwort #3 am: 17. Januar 2010, 23:36:05 »

Nun guten Abend :coffee:
Ich lebe dauerhaft getrennt lebend ohne Ehevertrag und Gütertrennung von meiner Frau. :nono:
Sie lebt schon über drei Jahre in Eheähnlicher Gemeinschaft mit einem anderen
Ich gehe auch nicht davon aus, Wohngeld nachträglich zu bekommen.
Ich bin da wohl ein wenig missverstanden worden. :whistle:
Nun, noch einmal von vorn.
Wie ich schon geschrieben habe wohne ich mit meinen erw.Kindern in einer vier Zimmer Wohnung.
Was die Miete anbelangt so habe ich das oben schon geschrieben.
So, nun habe ich Schulden.
Derzeit bin ich ja zur Schuldenberatung gewesen.
Was meine Kinder anbelagt so wird meine Tochter 25 befindet sich aber nocxh in außerbetrieblicher Ausbildung.
Einkommen 245 €
Mein Sohn 23 hat die Ausbildung beendet wird aber Arbeitslos
Arbeitslosengeld um 425 €Nun kann ich beide nicht so einfach von Heute auf Morgen ohne Sicherheiten vor die Tür setzten.
Klar zumindest meine Tochter fällt aus der Bedarfsgemeinschaft heraus.
Für beide fällt das Kindergeld weg.
Ich selbst bin im Vorruhestand und gehe bald mit 60 in Rente.
Nun habe ich trotz Schulden immer noch ein geregeltes Einkommen um 2.100,00 € herum das sich aber durch den Wechsel derzeit in die Steuerklasse 1/0 wahrscheinlich etwas minimiert.
Zuerst einmal wird ja man über die Schuldenberatung dann versuchen mit meinen Gläubigern eine Einigung vor Insolvenz zu erziehlen.
Klappt das nicht geht eswahrscheinlich in das Insovenzverfahren.
Ich kenne ungefähr die Beträge die man mir mit und ohne Kinder Pfänden kann.
Nun gehe ich mal davon aus, dass ich wegen der hohen kosten meiner derzeitigen Wohnung in eine kleinere ziehe aber da ich ja derzeit noch mein Einkommen ganz beziehe bekomme ich ja auch keine Sozial geförderte Wohnung mit WBS.
Nun kostet meine zwei oder drei Zimmer Wohnung die ich Anmiete eine Warmiete von über 550,00 € ohne jährliche Nebenkostenabrechnung.
Nun werde ich in einem halben Jahr Insolvent?
Vielleicht haben sich bis dann Möglichkeiten für meine Kids aufgetan auch über WBS und andere Hilfsangebote der Arge oder andere auszuziehen und sich auf eigene Füsse zu stellen.
Nun bin ich ja dann allein lebend und mit den Begin der Insolvenz dann eben in einer Wohnung die zB dieARGe ARGE als nicht angemessen bezeichnen würde.
Ich bezieheaber kein Arbeitslosengeld zwei sondern ein Vorruhestandsgehalt meine ex Arbeitgebers in oben genannter Höhe.
Ab September bekomme ich dann meine Betriebsrente und meine normale Rente.
Aber auch dann wird es sich um 2000 € herum bewegen was ich bekomme.
Pfändet man mir davon rund 800 € so bleibt mir immer noch erst mal 1200 € Rente.
Nun könnte ich ja dann auch Wohngeld ab diesen Zeitpunkt beantragen.
Gesetzt der Fall es würde dann genehmigt kann ich dieses Wohngeld dann für meine dann angemietete Wohnung verwenden oder muss dann in eine Sozialwohnung ziehen wo so etwas vorgesehen ist.
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Morrowind13

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Re: Wohngeld
« Antwort #4 am: 17. Januar 2010, 23:41:29 »

Tut mir Leid :gruebel:
Aber diesen Wohngeldrechner kann ich ja nicht füttern weil ich meine künftigen Bezüge noch nicht kenne. :cry:
Ja aber auch meine künftige Kaltmiete nach einem Umzug kenne ich ja noch nicht.
Zum dritten weiß ich auch noch nicht, was mir künftig bleibt. :rougi:
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