Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Mesha am 18. August 2006, 09:03:39

Titel: Wohngeld bei Insolvenz?
Beitrag von: Mesha am 18. August 2006, 09:03:39
hallo zusammen,
ich bin jetzt ganz frisch in der insolvenz. ich bin eine von den naiven weibchen, die ihren namen für das bruderherz und dessen firma hergegeben haben...nur als kurzeinführung.

nun ja, jetzt meine eigentliche frage:
kann man wohngeld beantragen obwohl man in der insolvenz ist? wie sind die kriterien? sagen die einem nicht, sie verdienen aus eigenem verschulden so wenig geld und haben deswegen keinen anspruch auf wohngeld?
die antwort steht bestimmt schon irgendwo im forum aber es würde wohl jahre dauern, bis ich sie gefunden hätte.
vielen dank an alle antworter.
Titel: Wohngeld bei Insolvenz?
Beitrag von: ThoFa am 18. August 2006, 09:28:40
Hallo,

Wohngeld kann man beantragen, dabei ist zu beachten, dass das Wohngeld pfändbar ist. Es wird also mit den normalen Gehalt zusammen gerechnet.

MfG

ThoFa
Titel: Wohngeld bei Insolvenz?
Beitrag von: Mesha am 18. August 2006, 10:05:21
danke, für die schnelle antwort.
was mich allerdings interessiert, wird bei der beantragung des wohngeldes das \"normale\" einkommen zugrunde gelegt oder das einkommen NACH abzug des pfändungsbetrages?
Titel: Wohngeld bei Insolvenz?
Beitrag von: ThoFa am 18. August 2006, 10:21:48
Hallo,

das \"normale\".

MfG

ThoFa
Titel: Wohngeld bei Insolvenz?
Beitrag von: Mesha am 18. August 2006, 10:27:16
hmmm...danke, dann hat es sich wohl erledigt.  :-?