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Autor Thema: Wohngeldamt behält Geld für Wohngeldschulden ein trotz insolvenz  (Gelesen 2742 mal)

julianlollo

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  • Beiträge: 1

Hallo zusammen.

Danke für dieses tolle Forum, ich habe hier schon viel mitgelesen aber nun habe ich auch eine dringende frage!

Ich bin ganz frisch seid dem 21.11.2012 in der privaen Insolvenz.

Mein eingefrorenes Konto konnte ich bereits über den Insolvenzverwalter wieder frei bekommen, aber nun kommt der nächste Stress.

Ich habe Wohngeldschulden aus 2010 da ich damals auf Provision gearbeitet habe und unterschiedliche Gehäälter bekommen habe.

Von damals bis heute bekam ich (wir) auch kein Wohngeld mehr da meine Frau eine Arbeit aufgenommen hatte. Die Wohngel Schulden sind dann in die Insolvenzmasse eingeflossen.

Trotzdem mussten wir aufgrud einer Betriebbedingten Kündigung meiner Frau Wohngeld beantragen, was wir zugesprochen bekommen haben aber auch gleichzeigig das Geld wieder abgezogen bekommen da es auf die Schulden umgelegt wurde.
Nun war meine Frau heute bei der Wohngeldstelle da die Karritas die mich bereut hat sagte "sobald die Insolvenz los geht soll ich den Bescheid bei der Wohngeldstelle abgeben und die dürfen nichts mehr abziehen"

Doch flötepiepen, die sagten nur das genehmigte Geld wird weiter einbehalten bis die Schulden abgetragen sind.

Gibt es irgend einen Paragraphen den ich denen vorlegen kann das die das nicht mehr dürfen, oder lag die Karritas mit ihrer Aussage falsch.
Mei Berater ist leider im Urlaub und ich sehe mein Geld den Bach runter gehen.

Sorry für den vielen Text, aber ich weis nicht wie ich das in einer Kurzform umschreiben soll.

Gruß
julianlollo
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Der_Alte

  • Gast
Re: Wohngeldamt behält Geld für Wohngeldschulden ein trotz insolvenz
« Antwort #1 am: 27. November 2012, 17:02:13 »

Während des laufenden Insolvenzverfahrens ist eine Pfändung nach § 89 InsO für alle Gläubiger verboten. Die Wohngeldstelle darf daher keine Verrechnung des aktuell zu zahlenden Wohngelds mit alten Wohngeldschulden vornehmen.

Schreiben Sie am besten gleich das Insolvenzgericht an und bitten um einen klarstellenden Beschluss, dass jeglich Verrechnung von Wohngeld seit dem Eröffnungsbeschluss unzulässig ist.
Damit dürfte die größte Wahrscheinlcihkeit bestehen, dass die Wohngeldstelle ohne größeres Zucken die Verrechnung einstellt und das zu Unrecht verrechnete Wohngeld an Sie auszahlt.
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Wohngeldamt behält Geld für Wohngeldschulden ein trotz insolvenz
« Antwort #2 am: 27. November 2012, 19:11:53 »

§ 89 InsO hilft hier absolut nicht weiter, weil es nicht um ein Pfändung oder sonstige ZV geht.
Ob die Verrechnung oder Aufrechnung möglich ist, richtet sich in der Insolvenz nach §§ 94 ff InsO. Das ist nicht immer einfach, zumal auch noch Sozialrecht dazu kommt. Die Aufrechnungsbefugnis bleibt bestehen, wenn ein Insolvenzgläubiger zur Zeit der Eröffnung zur Aufrechnung berechtigt ist (§ 94 InsO). Insofern liegt die Beratung mE nicht falsch, wenn sie sagt, Sie hätten nach Verfahrenseröffnung den Antrag auf Wohngeld stellen sollen. Allerdings waren Sie noch im November da und der Bewilligungszeitraum beginnt am 1. des Monats (§ 25 Abs. 2 WoGG). Das war noch vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Ob und wie das jetzt Auswirkung hat insbesondere zur Aufrechnung führen kann, weiß ich so spontan nicht.

Man könnte mögl. argumentieren, dass für den Bewilligungszeitraum der Wohngeldanspruch wegen der Rückwirkung schon vor Eröffnung entstanden ist. Dann wäre die Aufrechnung zunächst zulässig.
§§ 95 und 96 InsO scheinen nach meinem Verständnis die Aufrechnung nicht zu verhindern.

Die Argumentation aus Sicht des Schuldners kann daher meiner Meinung nach nur so sein, dass man versucht, dem Amt klarzumachen, dass die Aufrechnung an den insolvenzrechtlichen Regeln §§ 94 ff InsO scheitert ohne weiter ins Detail zu gehen.
Da es kompliziert ist, würde ich das genauer prüfen lassen.

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