Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Dortmund12 am 25. Januar 2013, 20:02:39
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Hallo,
es geht um folgendes: ich bin in der insolvenz und vor 1 woche ist meine mutter plötzlich verstorben,
mit der ich zusammenlebte. wir hatten es nicht mehr geschafft, die wohnung auf meinen namen einzutragen.
wir sind mieter einer genossenschaft, bei der eine spareinlage eingezahlt werden musste um eine wohnung
zu bekommen. wie verhält es sich jetzt mit dieser einlage? 1 teil erbt mein bruder, den anderen erbe ich.
ich habe jetzt angst, dass ich die wohnung verliere, da mein anteil ja eigentlich in die insolvenz einfliesst. wer kann mir helfen?
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Zunächst möchte ich mein Beileid aussprechen.
Nachgefragt:
Stand des Insolvenzverfahrens? Schon aufgehoben?
Wer hatte die Anteile gekauft?
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Hallo,
in meinen Papieren vom Dortmunder Amtsgericht steht: "... wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute,
04.02.2009, um 10:59 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet."
Die Anteile sind damals, bevor wir hier einzogen, von meinen Eltern gekauft worden. Bei der
Scheidung sind sie auf meine Mutter übertragen worden. Wir wohnen bei einer Genossenschaft,
da gibt es keine Kaution, sondern es musste eine Mitgliedschaft erworben werden, um eine
Wohnung zu bekommen.
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Das beantwortet meine Fragen nur zum Teil.
Das ist wichtig: Stand des Insolvenzverfahrens? Schon aufgehoben?
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Sorry, bin ein bisschen durch den Wind.
Da muss ich mich mal ein bisschen blöde anstellen:
Was meinst du damit?
Bis jetzt wird jeden Monat was von meinem Gehalt gepfändet
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Irgendwann endet ein Insolvenzverfahren - meist durch Aufhebung. Darüber gibt es einen Beschluss. Nach Aufhebung gelten zB andere Obliegenheitspflichten. Gehen Sie Ihre Unterlagen durch, schauen Sie im Internet die Veröffentlichungen durch oder fragen Sie das Gericht.
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PS: Ein Erbe kann man auch ausschlagen.
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Vielen Dank für die vielen Tipps.
Ich habe heute morgen mit meinem IV telefoniert. Ich hätte den Betrag nur abgeben müssen,
wenn ich aus der Wohnung ausziehen will. Da ich die Wohnung "nur" ummelde, bleibt alles
wie es ist.
Gruß
Dortmund12
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Glück gehabt. Die Genossenschaftsanteile gehen durch die Erbschaft normalerweise auf sie über. Der TH kann solange das Insolvenzverfahren läuft (muss er normalerweise auch) die Mitgliedschaft in der Genossenschaft kündigen. Im Normalfall zahlen sie die Anteile dann erneut ein und sind wieder Mitglied. Die Aussage ihres TH bezieht sich auf eine Kaution bei einer angemieteten Wohnung....denn wenn sie aus der Genossenschaftswohnung ausziehen, verbleiben die eingezahlten Anteile weiterhin bei der Genossenschaft..solange bis sie die Mitgliedschaft kündigen.
Einerseits können sie froh sein, wenn er es nicht merkt, andererseits weiss ich jetzt nicht, wie es sich verhält, wenn ein gläubiger davon erfährt.
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Auf jeden Fall eine für den Schuldner angenehm pragmatische Lösung.
Nur bezweifle ich sehr, dass hier der TH hätte kündigen oder das Guthaben hätte einziehen können. Das könnte auch ein Grund für die einfache Lösung gewesen sein.
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@ Insokalle: Der TH ist berechtigt, die Mitgliedschaft bei der Genossenschaft zu kündigen um so an die Anteile zu kommen. Leider wird das Nutzungsverhältnis der Wohnung seitens der Gerichte nicht an die Mitgliedschaft gebunden...auch wenn es in der Realität anders ist.
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Ja, ja, das Urteil ist bekannt.
Nur ist Do12 anscheinend nicht Mitglied und – wichtiger Hinweis - er hat einen Bruder. Das bedeutet, er und sein Bruder bilden eine Erbengemeinschaft, zu der auch das Sparguthaben gehört. Demzufolge kann der TH das Guthaben nicht kündigen. Im eröffneten Verfahren gehört der volle Anteil an der Erbengemeinschaft der Masse. In der Praxis wird oft so verfahren, dass die Erbengemeinschaft den Wert des Anteils an der Gemeinschaft an den Verwalter auszahlt. Im Ergebnis würde der Verwalter hier also nur die Hälfte des Wertes des Sparguthabens oder der Anteile oder was auch immer bekommen. Die Verbindlichkeiten des Erblassers sind vom Wert aber noch abzuziehen. Abzuziehen sind mögl. auch Beerdigungskosten als Nachlassverbindlichkeiten.
Falls das Insolvenzverfahren schon aufgehoben sein sollte, kann der TH ohnehin nicht kündigen, dazu ist er nicht befugt. Außerdem bekommt er nur die Hälfte des Wertes des Erbes. Wenn das hier bei Do12 nur das Guthaben ist, also nur ein Viertel des Wertes, weil ein Viertel beim Schuldner verbleibt und die andere Hälfte an den Bruder geht.
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Wie sieht es denn mit folgendem Sachverhalt aus:
Das Insolvenzverfahren meiner Mutter ist mangels Masse aufgehoben worden.
Als ich ihrem TH mitteilte, dass sie verstorben ist, wollte sich dieser mit
der Wohnungsgesellschaft in verbindung setzen. Kann der TH das Geld für sich
beanspruchen? Dürfen die mich praktisch auf die Strasse setzen? :heulen:
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Die Info hätte vorher wichtig sein können. Aber ich denke nicht, dass der TH das kann.
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Ich bin vollkommen hilf- und ratlos. Was kann ich denn machen, wenn der TH meiner Mutter - trotz deren aufgehobenem Insolvenzverfahren - das Geld an sich nimmt? Bin schon verwirrt genug, dass nach den Infos,
die ich hier bekommen habe, von denen überhaupt was geprüft werden muss.
so bin gerade von der Arbeit zurück und habe einen Brief von meinem Vermieter im Briefkasten gehabt.
Scheinbar hat sich der TH meiner Mutter die Geschäftseinlage geholt. Ich soll jetzt den Betrag neu ein-
zahlen und habe gleich einen "Bewerbungsbogen" mit SCHUFA-Bogen bekommen. Wenn ich den ausfülle und die
mich über prüfen (wegen meiner eigenen Insolvenz) habe ich doch keine Chance. Da kann ich mir gleich eine
Brücke suchen.
Ich weiss nicht mehr weiter und kann bald auch nicht mehr.....
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Berater aufsuchen mitsamt den Unterlagen.
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will morgen früh gleich beim mieterverein termin machen
oder muss ich damit zu TH fahren?
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Der TH ist nicht Ihr Berater und wird es auch nicht werden.
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Danke für die Antworten, auch wenn ich dauernd nerve.
Habe mir auch schon eine Anwaltsadresse rausgesucht.