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Autor Thema: Wohnung mieten schon vor der Zwangsversteigerung ?  (Gelesen 2495 mal)

Fiona

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Wohnung mieten schon vor der Zwangsversteigerung ?
« am: 31. Dezember 2006, 18:37:56 »

Hallo !

Nun ist es soweit, der Anwalt ( haben einen Berechtigungsschein bekommen und die ganze Einleitung geht beim Anwalt schneller als bei Caritas o.Ä. )
hat das außergerichtliche Einigungsverfahren eingeleitet. Mehrere Hypothekenraten konnten wir bis jetzt schon nicht bezahlen. ( Dazu noch etliche Kredite die wir neben dem Haus noch hatten, sind auch schon geplatzt )
Also wird unser Haus in naher Zukunft zwangsversteigert.
Unerwatet hat sich für uns eine Möglichkeit, zum 01.02.07 eine Wohnung anzumieten ergeben. Die würden wir auch gerne nehmen ( hat mehrere Gründe wieso unbediengt diese ;-)  ), wenn wir die Miete incl aller Nebenkosten bezahlen und den pfändbaren Betrag abrechnen, bleibt genug zum Leben über. Also, eigentlich alles so weit gut, aber... und jetzt kommt die Frage:

dürfen wir das schon machen ? Das es zu einer Insolvenz und Zwangsversteigerung kommt ist ja sicher. Die immobilienfinanzierende Bank wird sich ja auch keinen Vergleich einlassen.
Oder müssen wir solange warten bis wir zwangsversteigert werden ?
Auf den letzten Drücker möchten wir es nicht machen, dann müssen wir vielleicht eine Wohnung nehmen die wir so nicht haben wollen.
Ausserdem, wenn wir hier raus sind, kann die Bank ja versuchen das Haus zu verkaufen, vielleicht hat sie mehr Glück damit als wir.
Wir haben das ganze letzte Jahr schon versucht zu verkaufen oder umzufinanzieren, hatten sogar einen Finanzberater dafür und 2 Makler, alles ohne Erfolg.
DAs Argument \"solange mietfrei wohnen wir es nur geht\" mag ja stimmen, aber dann würden wir uns noch mehr blöd fühlen als jetzt schon der Fall ist.
Wenn schon Haus weg und Kredite geplatzt, dann möchten wir wenigstens alles andere aus eigener Kraft zahlen und einen sauberen Schlußstrich ziehen.


Danke fürs lesen und für Antworten !


mfG Fiona


PS, ach ja, normalerweise würde ich ja den Anwalt fragen, nur blöderweise hat dieser urlaub, und wir müssen uns wegen der Wohnung eher entscheiden, als dieser wiederkommt.[addsig]
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Grisu

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Wohnung mieten schon vor der Zwangsversteigerung ?
« Antwort #1 am: 01. Januar 2007, 22:00:06 »

Hallo Fiona, natürlich könnt ihr die Wohnung mieten, ich persönlich kann auch gut verstehen das man beizeiten raus möchte aus dem was man eh aufgeben muß, dann besser solange man noch wirklich selbst entscheiden kann und die Auswahl hat als nachher schnell irgendwas finden zu müssen.

Denkt aber bitte dran, und besprecht das auch noch mal mit dem Anwalt, das euer zukünftiger TH das Haus aus der Masse freigeben  kann und wahrscheinlich auch wird, weil es ihm nur Kosten und keine Einnahmen beschert. Wenn er es freigibt dann seid ihr für die  Kosten (nicht die Raten) wieder voll verantwortlich, sprich die laufenden Kosten sind dann wieder von euch zu zahlen und Neuschulden, wenn das Haus nicht zügig weggeht.

LG
Grisu :-) [addsig]
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Fiona

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Wohnung mieten schon vor der Zwangsversteigerung ?
« Antwort #2 am: 02. Januar 2007, 19:31:58 »

ähhhm, gehört das Haus nicht nach dem Kündigen der Hypoteken durchs \"nichtzahlen\" der Bank ?
Sie macht doch die Zwangsversteigerung und die Restsume die dann bleibt bleibt an uns hängen, bzw. wird der Schuldenmasse zugerechnet ???

Kann jemand vielleicht noch was genaueres zu dem hoffentlich, geplanten Umzug sagen ???

mfG Fiona[addsig]
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ThoFa

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Wohnung mieten schon vor der Zwangsversteigerung ?
« Antwort #3 am: 02. Januar 2007, 22:51:09 »

Hallo,

sorry aber ich kann es nicht verstehen, wieso man bei einer ohnehin angespannten Finanzlage auf \"mietfreies\" wohnen verzichtet.

Umziehen können Sie wann Sie wollen. Erst nach Zwangsversteigerung gehen auch die Kosten auf den Ersteigerer über, bis dahin sind Sie ganz alleine für die Kosten verantwortlich, es sei denn die Bank nimmt die Immo in die Zwangsverwaltung, was bei einem Einfamilienhaus regelmäßig nicht passiert.

MfG

ThoFa [addsig]
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