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Autor Thema: Kontokündigung u. Unterhaltsvorschuss  (Gelesen 2641 mal)

Maria1969

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Kontokündigung u. Unterhaltsvorschuss
« am: 04. November 2009, 22:47:49 »

Hallo,

ich bin frisch im Verfahren u. mir wurde aufgrund der PIV das Konto von der VB gekündigt. Dummerweise war am Tag, als die Bank das Konto gesperrt hat, noch Guthaben drauf. Der Th sagte mir, dass bei einer Kontokündigung das Guthaben der Masse zugefügt wird. Ich habe mich jetzt erst mal bei der Beschwerdestelle über das Verhalten der Bank beschwert. Zwar habe ich ein neues Konto bei der Commerzbank, aber der Unterhaltsvorschuss für meinen Sohn für diesen Monat war nicht mehr umzuleiten. Geht diese Geld nun auch in die Masse oder habe ich auch in diesem Fall 7 Tage Zeit, es mir auszahlen zu lassen, wie bei einer Kontopfändung? Der TH schweigt bis jetzt dazu u. ich möchte die Frist nicht verstreichen lassen, wenn ich das Geld abheben darf.
Bei der VB wollte man mir heute das Geld nämlich nicht geben.
Über eine schnelle Antwort wäre ich wirklich super dankbar.

Liebe Grüße
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rookie

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Re: Kontokündigung u. Unterhaltsvorschuss
« Antwort #1 am: 05. November 2009, 16:40:14 »

Unterhalt fürs Kind geht m.E. nicht in die Masse...... :coffee:


Falls es Stress mit dem geben sollte sofort beim Gericht beschweren....So`n Einlauf vom Richter "befreit" manchmal.

PS. Das bei Insolvenz die Kontokündigung auf dem Fuss folgt ist normal.
Hat Ihnen das keiner gesagt ?

 
« Letzte Änderung: 05. November 2009, 16:59:38 von rookie »
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paps

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Re: Kontokündigung u. Unterhaltsvorschuss
« Antwort #2 am: 05. November 2009, 17:30:36 »

Es folgt nicht zwangsläufig eine Kontokündigung.
Meist wird das Konto nur gesperrt bis zur Freigabe durch den TH.
Unterhaltsvorschuß ist nicht pfändbar.

Ist es nun gekündigt oder gesperrt ?

War das Konto im Minus, dürfte die Bank aufgerechnet haben. Das Geld ist für Sie dann tatsächlich weg.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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tussifreunde

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Re: Kontokündigung u. Unterhaltsvorschuss
« Antwort #3 am: 05. November 2009, 19:31:40 »

Also ich bin bei der Hypo bank (Klasse laden) und ich muss sagen bis auf das mein TH 3 mal ne Kontofreigabe hinfaxen musste konnte ich in der zeit auch nichts machen aber es wurde nicht gekündigt. Und ich konnte sogar über guthaben verfügen. Die Bank hat mir das ausgezahlt was da war.......
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rookie

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Re: Kontokündigung u. Unterhaltsvorschuss
« Antwort #4 am: 06. November 2009, 15:41:21 »

Naja Paps,

das die Schlawiener nach der Insoeröffnung zu 90% gleich kündigen wissen wir doch....
Wenn nicht gleich dann paar Wochen später

Bei mir war es noch krasser....Kontokündigung bei Comdirect ohne Schufaeintrag oder Inso.....und mit 2.500 Euro Guthaben drauf..... :mad2:

Weiss bis Heute nicht warum....
« Letzte Änderung: 06. November 2009, 15:44:27 von rookie »
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paps

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Re: Kontokündigung u. Unterhaltsvorschuss
« Antwort #5 am: 06. November 2009, 18:58:33 »

glauben Sie mir, hier vor Ort sind bei jetzt gut 500 Insoverfahren vielleicht 10 Kontokündigungen.
Aber hier hat die Sparkasse eben noch das Monopol und wir organisieren i.d.R. dem Schuldner ein neues Guthabenkonto vor Abgabe des Antrages beim Gericht und das mit Hinweis auf eine bevorstehende Inso.
Und das funktioniert meist problemlos.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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Maria1969

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Re: Kontokündigung u. Unterhaltsvorschuss
« Antwort #6 am: 12. November 2009, 21:25:43 »

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten.

Mein Konto wurde gekündigt, obwohl ich es das Jahr, in dem ich es hatte, ohne Überziehung geführt hatte. Aber hier in der Region kündigen die Raiffeisen-und Volksbanken wohl grundsätzlich bei einer Inso. Der TH hätte das Kto. freigegeben. Bisher kann ich mich über ihn nicht beschweren.

Ärgerlich war nur, dass die Kündigung kurz vor der Überweisung meines Oktobergehalts war. Ich hatte ganz schön Rennerei, bis ich ein neues Kto. hatte u. alles umgestellt war. Für den Unterhaltsvorschuss war es aber zu spät. Nun hat die Bank nach einigem Hin-u. Her das Geld herausgerückt. Geholfen hat auch ein wenig, dass ich mich über die Bank bei der ZKA beschwert habe. Das Verfahren läuft noch.

Mein neues Kto. ist bei der Commerzbank. Dort ist man mir sehr entgegen gekommen. Die Sparkasse hier vor Ort ist nämlich ein Gläubiger von mir u. wollte mich nicht haben, weil dort ein Immobiliekredit mit in die Inso ging. Man sagte mir, ich hätte ja ein Kto. (Kreditkonto), auf das ich gerne einzahlen könnte.

Nun ja, die Kuh ist erstmal vom Eis. Mal sehen, wie sich der TH weiter macht.
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rookie

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Re: Kontokündigung u. Unterhaltsvorschuss
« Antwort #7 am: 12. November 2009, 22:17:23 »

@ Maria

Hi,

das ZKA Ombudsmannverfahren  kannste vergessen.Dauert ewig und drei Tage und was dabei heraus kommt ist ein Witz. Ich habe das mit der Comdirect durchgezogen. Hätten mir zwar ein Konto geben müssen, aber ohne irgendwelche Karten um mein Geld am Automaten abzuheben.

Ich kann ich mir auch ein Loch ins Knie  bohren.....
« Letzte Änderung: 12. November 2009, 22:22:26 von rookie »
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