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Autor Thema: Wohnungsübergabe  (Gelesen 1470 mal)

Bambi

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Wohnungsübergabe
« am: 12. November 2009, 20:05:27 »

Ich bins nochmal....

Habe eben die Diskussion über Verantwortung IV während Zwangsverwaltung usw. gelesen und habe dazu noch eine Frage:

Wir sind ja unsere Wohnungen los. Die 'Schrottimmobilie' wurde von der finanzierenden Bank ersteigert und diese hat uns jetzt angeschrieben, dass wir bis Ende Nov. die Wohnung zu räumen haben, Schlüssel herausgeben sollen usw. Die Wohnung wurde le. Jahr im Dez. aus der Insolvenzmasse freigegeben und war zu diesem Zeitpunkt nach unserer Information nicht mehr vermietet. Die Mieterin ist während der Verwaltung der IV ausgezogen und keiner weiß, wo sie abgeblieben ist.

Im Frühjahr wurde die Wohnung geschätzt. Zu diesem Zweck haben wir uns mit der Hausverwaltung (der Verwalter hatte einen Schlüssel) und dem Gutachter getroffen. Im Gutachten wurde angegeben, dass die Wohnung leer steht usw. Nun frage ich mich, was will die Bank von uns? Können wir haftbar gemacht werden bzw. evtl. auf uns noch Kosten zukommen, weil keine Schlüssel mehr vorhanden sind? Wir hatten wor langer Zeit (vor der IK) Schlüssel bei der Hausverwaltung beantragt, welche auch besorgt wurden und uns dann in einem einfachen Umschlag (in dem sie sich bei Ankunft in unserem Briefkasten natürlich nicht mehr befanden) zugesandt. Wir haben nie wieder welche beantragt und die Mieterin hatte ihre Schlüssel damals direkt bei der Hausverwaltung abgeholt.

Wir haben der Bank diesen Sachverhalt mitgeteilt, bin aber trotzdem unsicher, ob da nicht noch was kommt. Kennt sich da jemand mich aus? Mein Mann ist der Meinung, dass die Bank noch ein letztes Mal versucht uns Angst zu machen - kann natürlich auch sein, bin aber, nach allem was wir in den letzten Jahren  erlebt haben - gerade mit dieser Bank - einfach skeptisch. Vielleicht kann mich ja jemand beruhigen, das könnt ich dringend gebrauchten.

Danke schon mal

Bambi
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