Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Brigitte am 01. November 2009, 19:04:23

Titel: WVP?
Beitrag von: Brigitte am 01. November 2009, 19:04:23
Hallo und guten Abend,
ich habe am 10.8.09 post vom AG erhalten in dem steht:
Beschluß:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen derXXXXwird die Restschulbefreiung angekündigt.
Gleichzeitignwird aus der gegenwärtige TH auch die zukünftige.
Frage bin ich jetzt in der WVP oder nicht.
Es gibt auch keinen Antrag auf Nachtrag(kenne nicht die genaue Bezeichnung)
Wenn nicht wie lange dauert es noch?

Mein Mann erhielt am 26.6.09 ein Schreiben vom AG,in dem der Schlusstermin (17.8.09) steht sowie die Abrechnung der Treuhänderin.
Auch die gleichen Fragen wie oben.
Ich habe regelmäßig in den Insolvenzbekanntmachungen geschaut,habe uns leider nicht gefunden.
Würde mich freuen wenn mir/uns jemand die Fragen beantworten könnte.
Danke und noch einen schönen Restsonntag
Brigitte
Titel: Re: WVP?
Beitrag von: paps am 02. November 2009, 20:33:03
Nein Sie sind noch nicht ganz in der WVP, kann jetzt aber nicht mehr lange dauern.
Da die Entscheidung über die Ankündigung der RSB im Schlußtermin gefällt wurde.
Bei Ihnen muß nun noch ein offizielles Aufhebungsschreiben kommen, wenn in dem jetzigen Schreiben nichts von "Aufhebung (§200 InsO)" steht.
Titel: Re: WVP?
Beitrag von: Brigitte am 03. November 2009, 04:06:28
Danke für die Antwort, heißt also weiter warten und Tee/Kaffee trinken.  :wink:
Schönen Tag Brigitte