Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Archy am 04. Dezember 2006, 16:55:28

Titel: WVP
Beitrag von: Archy am 04. Dezember 2006, 16:55:28
Hallo,
ich denke das ich den ganzen Kram in einem und einem halben Jahr hinter mir habe.

Dennoch habe ich die eine oder andere Frage.

Muß ich während der WVP eine Steuererklärung abgeben, und was passiert mit der Rückerstattung.
Und was ist wenn ich etwas gewinne, Sach oder Geldpreis.
Wäre schön wenn mir jemand diese Frage beantworten kann.

Danke Archy
Titel: WVP
Beitrag von: paps am 04. Dezember 2006, 17:59:15
Nehmen wir mal an, Sie sind in der WVP (noch 1,5 Jahre)
Dann sind Gewinne, Sach oder Geldpreise  Ihnen.

Ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen, kann ich nicht sagen. Dass sollten Sie mit dem FA klären.
Eine Steuererstattung verbleibt Ihnen, genauso wie Sie eine Nachzahlung tragen müßten.[addsig]
Titel: WVP
Beitrag von: Archy am 05. Dezember 2006, 08:25:02
DAnke für die schnelle Antwort.

Ja ich bin in der WVP. Wußte erst nicht wie ich mit den Schulden klar kommen sollte. Immer wolte einer was. Jetzt läuft alles seine Bahnen.

Gruss Archy