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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Zahlung einer Insolvenzfordg. durch Dritten Vertragspartner?  (Gelesen 2465 mal)

Lyshira

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Hallo, mein Fall ist etwas kompliziert, sodass mir bisher niemand wirklich helfen konnte.  :cry:Vielleicht ist hier ja jemand in einer ähnlichen Situation oder weiß Bescheid...

Mein Privatinsolvenzverfahren wurde am 03.07.2012 eröffnet. Ein Insolvenzgläubiger ist die RheinEnergie AG, d.h. mein Strom- und Gaslieferant mit einer Jahresabrechnung. Die Abschläge werden unabhängig von der Abrechnung pünktlich in voller Höhe beglichen. Nun ist es so, dass ich und mein Partner zusammen mit unseren beiden Kindern wohnen und er deshalb 2. Vertragspartner ist. Da ich ja nun in Privatinsolvenz bin, kam nach der Nachricht meines Treuhänders an den Stromversorger eine Sperrankündigung gegen meinen Partner. Als wir mit dieser wegen eines Darlehens im Jobcenter vorsprachen, verwiesen die Mitarbeiter uns ans Amtsgericht um eine einstweilige Verfügung zu erwirken. Dies haben wir getan. Die einstweilige Verfügung wurde aus den vorgenannten Gründen erlassen und der Energielieferant darf uns den Strom/Heizung nicht abstellen.

Nun kam ein relativ unfreundliches Schreiben des Energielieferanten, das mein Partner zweiter Vertragspartner ist und er das Geld zu zahlen hätte. Es wäre auch nicht von Belangen, dass wir zwei Kinder unter 2 Jahren im Haushalt haben und die Strom-/Gassperre auch mich, trotz Schutz wegen der Insolvenz, betreffe. Sie baten uns eine Ratenzahlung in Höhe von 100 € monatlich an und versicherten, sofern dieser nicht zustimmen, Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung einzulegen.

Nach meiner Kenntnis, darf keine Insolvenzforderung (wegen Bevorzugung eines Insolvenzgläubigers) gezahlt werden. Mein Treuhänder ist in diesem speziellen Fall auch recht schlecht beraten, sodass er meinte, ich solle es auf den Widerspruch des Energiekonzerns ankommen lassen. Doch sollte der Widerspruch gerechtfertigt sein, wird uns und unseren Kindern unmittelbar nach einer mündlichen Verhandlung die Strom-/Gaszufuhr abgestellt werden, da dann die einstweilige Verfügung sofort außer Kraft tritt...

Ich bin recht verzweifelt, da mir in dieser Sache bisher niemand einen Rat geben konnte. Und sicher verstehen Sie auch, dass ich nicht einfach warten und hoffen möchte, dass sich die Sache "schon klären wird".

Sollte es wirklich rechtens sein, dass der Energiekonzern trotz meiner Privatinsolvenz die Forderung vom 2. Vertragspartner, meinem Freund, einfordern kann?

In dem Falle könnten wir wegen eines Darlehens nocheinmal beim Jobcenter vorsprechen... (Diese haben uns ja weggeschickt, weil sie sagten Insolvenzforderungen dürfen nicht beglichen werden, auch wenn mein Freund ebenfalls Vertragspartner ist - Aber es ist ja immer leicht, den Schwarzen Peter jemand anderem zuzuschieben... )

Ich möchte abschließend bemerken, dass ich wegen einer Kündigung meiner Ausbilderin während meiner komplizierten Schwangerschaft in diese schwere Situation geraten bin. Diese Kündigung zog bis heute einen Schuldenberg von fast 10.000 € mit sich, da das Jobcenter unseren Anspruch über ein 3/4 Jahr prüfte... Mein Partner absolviert gerade einen Lehrgang. Wir beide beziehen gezwungenermaßen also zurzeit ALG 2.

Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen... Ich möchte einfach nur wissen, was noch auf mich zukommt. Für Ihre Antworten bedanke ich mich im Voraus. Fragen Ihrerseits beantworte ich ehrlich und gern.

 :hi:
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Feuerwald

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Re: Zahlung einer Insolvenzfordg. durch Dritten Vertragspartner?
« Antwort #1 am: 12. August 2012, 23:55:48 »

Sollte es wirklich rechtens sein, dass der Energiekonzern trotz meiner Privatinsolvenz die Forderung vom 2. Vertragspartner, meinem Freund, einfordern kann?


- ja, und er oder Sie dürfen freilich bezahlen.


(Diese haben uns ja weggeschickt, weil sie sagten Insolvenzforderungen dürfen nicht beglichen werden, auch wenn mein Freund ebenfalls Vertragspartner ist

- Unsinn.
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Lyshira

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Re: Zahlung einer Insolvenzfordg. durch Dritten Vertragspartner?
« Antwort #2 am: 13. August 2012, 00:06:25 »

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Also, wäre es jetzt sinnvoll, den Widerspruch abzuwarten und dann mit dem Urteil des Gerichts zum Jobcenter zu gehen?

Das Jobcenter hätte die Forderung wegen Mittellosigkeit als Darlehen (wird uns dann monatlich in Raten von den Leistungen abgezogen) übernommen. Da sie aber, wie oben geschildert, behaupteten, dass die Forderung wegen Anfechtung der Insolvenz nicht beglichen werden dürfe, schickten sie uns zum Amtsgericht um die einstweilige Verfügung zu erwirken.... Dann hätten wir ja den Beweis, dass der Betrag gezahlt werden darf...

Wir machen ja nur das, was uns geraten wird... Da wir noch nicht reich an Jahren (24 Jahre alt) und somit auch nicht reich an Lebenserfahrung sind, haben wir ja meist keine andere Wahl, als das zu tun, was uns gesagt wird (sofern wir es nicht besser wissen).


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Feuerwald

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Re: Zahlung einer Insolvenzfordg. durch Dritten Vertragspartner?
« Antwort #3 am: 13. August 2012, 00:32:39 »

Die Vorschriften der Insolvenzordnung stehen der Befriedigung einzelner Insolvenzgläubiger aus dem insolvenzfreien Vermögen des Schuldners während des Insolvenzverfahrens grundsätzlich nicht entgegen.
BGH, Urteil vom 14. 1. 2010 - IX ZR 93/09; LG Hagen (Lexetius.com/2010,123)
 
- d.h. Sie dürfen aus Ihrem unpfändbaren Bezügen grundsätzlich bezahlen, ggfs. in Raten. Ihr Lebensgefährte darf ohnehin, weil er mithaftet. Ob das Jobcenter mittels Kredit für Sie einspringen kann, ist neine andere Frage.




 
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Lyshira

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Re: Zahlung einer Insolvenzfordg. durch Dritten Vertragspartner?
« Antwort #4 am: 13. August 2012, 10:58:19 »

Ich wollte mich noch einmal etwas über den jetzigen Entwicklungsstand in der Sache schreiben. Nur falls jemand einmal in einer ähnlichen Situation ist...  :wink:

Und zwar ist es wirklich so, wie es Feuerwald beschrieben hat.

Mein IV macht jetzt ein Schreiben fertig, in dem festgehalten ist, dass die Forderung durch meinen Freund beglichen werden darf. D.h. im Folgenden werden wir mit diesem Schreiben noch einmal im Jobcenter vorsprechen. Dies ist dann der Beweis, dass die Forderung beglichen werden darf. Somit wird das Jobcenter meinem Partner vermutlich das Darlehen gewähren. Sollte dies nicht der Fall sein, könnten wir immernoch eine Ratenzahlung mit dem Energiekonzern vereinbaren.

Freundliche Grüße  :hi:
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Die_Anderen_waren_es

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Re: Zahlung einer Insolvenzfordg. durch Dritten Vertragspartner?
« Antwort #5 am: 13. August 2012, 17:30:07 »

Hallo, solche Probleme mit der Rheinenergie sind mir was ganz neues. Wäre damals sinnvoller gewesen, wenn nur einer von ihnen beiden Vertragspartner ist. Bei uns war es so, dass wir die Rheinenergie von der bevorstehenden Insolvenz in Kenntnis gesetzt haben. zum eröffnungstag habe ich die Zählerstände abgelesen. Die Rheinenergie erstellte eine Schlussabrechnung und meldete sie dem TH nachträglich an. Wir erhielten eine neue Kundennummer und zahlten die fälligen Abschläge ganz normal weiter. in diesem Jahr erhielten wir eine Erstattung welche nach Rücksprache mit dem TH mit laufenden Fälligkeiten verrechnet wurde. Bei ihnen liegt das Problem darin, das es einen 2. Vertragspartner gibt, welcher sich nicht in Insolvenz befindet und somit zur vollen Zahlung verpflichtet ist. Ob die Arge einen Vorschuss gewährt, hängt vom Einkommen ab. Die Rheinenergie wird hier keine Forderung zur Tabelle melden. Sie haften gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeit. Somit ist der 2. Vertragspartner der "neue" Ansprechpartner der Rheinenergie. Sie dürfen die Forderung bezahlen, besser gesagt, sie müssen diese Forderung bezahlen.
Noch son Hinweis aus interner Quelle: Die Rheinenergie gewährt im Regelfall Ratenzahlung. Voraussetzung ist jedoch, dass unverzüglich, spätestens auf die 1. Mahnung reagiert wird. Eine interne Anweisung untersagt es den Mitarbeitern, einer Ratenzahlung zuzustimmen, wenn der Schuldner nicht kooperativ ist. Wie sich das rechtlich verhält, müsste in den Vertragsbedingungen nachzulesen sein. Aber immer dran denken: die sitzen am Hebel!

Ergänzend wäre noch folgendes zu erwähnen: Sie schreiben, dass sie die Abschläge weiterhin Regelmäßig bezahlen..das ist auch gut. Nur hoffentlich haben Sie bei der Überweisung im Verwendungszweck folgendes Vermerkt: "Abschlag Monat xxxx, Kundennummer". Sollten Sie nur den Abschlag unter Verwendung der Kundennummer bzw. Verbrauchsstelle gezahlt haben, ist es sehr whrscheinlich, dass diese Zahlungen mit der offenen Forderung intern verrechnet werden und somit ein erneuter Rückstand aufgelaufen ist. Bevor sie nochmal zur Arge gehen, sollten sie sich bei der Rheinenergie informieren und sich von denen eine Auszug ihres Kundenkontos geben lassen.

Gruß aus Köln
« Letzte Änderung: 13. August 2012, 17:36:24 von Die_Anderen_waren_es »
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Lyshira

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Re: Zahlung einer Insolvenzfordg. durch Dritten Vertragspartner?
« Antwort #6 am: 16. August 2012, 10:26:06 »

Hallo, ich wollte noch einmal zur derzeitigen Entwicklung schreiben.

Das Jobcenter hätte meinem Freund direkt ein Darlehen bewilligt. Nun wurde festgestellt, dass uns die Heizkosten für die gesamte Zeit, die wir in unserer Wohnung wohnen, niemals übernommen wurden. Das heißt und würden die Heizkosten komplett nachgezahlt werden. Nun wird diese Nachzahlung dafür verwendet, die Abrechnung zu zahlen. Und es bleiben sogar noch 50 € übrig!  :juchu: Ist nicht viel, aber immerhin etwas. Und wir müssen mit keinerlei Abzügen rechnen.

@ Die_Anderen_waren_es :

Natürlich bemerke ich bei den Überweisungen an die RheinEnergie AG den jeweiligen Abschlag im Verwendungszweck. ;) Und da gab es auch keine Probleme mit der Zuordnung. Das Problem war eben, dass die Abrechnung ziemlich hoch war. Nun zahlen wir einen höheren Abschlag, damit dies bei der nächsten Abrechnung nicht mehr passieren kann.

Meine Probleme mit der RheinEnergie sind also nun geklärt.


Ich freue mich schon, wenn die Kinder groß genug sind und ich endlich wieder arbeiten kann. Irgendwann sind ja dann auch die 6 Jahre rum und uns wird es hoffentlich mal besser gehen.

ALG II ist wirklich nicht die Erfüllung, sondern nur eine Übergangslösung. Und ich werde alles dafür tun, um meinen Kindern ein gutes Vorbild zu sein. Denn aus Erfahrung ist es ja meist so: Wachsen Kinder bereits so auf, haben auch sie selbst oft keine bessere Zukunft...  :dntknw:

Ich bedanke mich für Ihre Antworten.

Freundliche Grüße :biggrin:
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koelner84

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Re: Zahlung einer Insolvenzfordg. durch Dritten Vertragspartner?
« Antwort #7 am: 16. August 2012, 10:41:31 »

Glückwunsch!
Das ist doch mal eine gute Nachricht. Ebenso wie meine endlich bewiligte Unmschulung.
Sie Agentur für Arbeit und die Jobcentren können einem doch weiterhelfen, man muß eben blos dran bleiben und sich nicht abspeisen lassen.

Und das bei Euch dann noch ein Fehler dahinter steckt womit Ihr nun auch noch 50,- über habt ist das doch echt klasse.

Ich freue mich schon, wenn die Kinder groß genug sind und ich endlich wieder arbeiten kann. Irgendwann sind ja dann auch die 6 Jahre rum und uns wird es hoffentlich mal besser gehen.

ALG II ist wirklich nicht die Erfüllung, sondern nur eine Übergangslösung. Und ich werde alles dafür tun, um meinen Kindern ein gutes Vorbild zu sein. Denn aus Erfahrung ist es ja meist so: Wachsen Kinder bereits so auf, haben auch sie selbst oft keine bessere Zukunft...  :dntknw:

...

Wie Wahr, wie Wahr. Drücke euch die Daumen!
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Lyshira

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Re: Zahlung einer Insolvenzfordg. durch Dritten Vertragspartner?
« Antwort #8 am: 16. August 2012, 10:58:47 »

Vielen Dank  :wink:

Ich wünsche natürlich auch Ihnen für Ihre Umschulung ganz viel Erfolg  :thumbup:

Es ist ja wirklich so, dass man bei den Jobcentern und Arbeitsagenturen gegen jede Ablehnung Widerspruch einlegen sollte. Das hat mir gestern sogar noch einmal unser Arbeitsvermittler am Telefon bestätigt. Weil ich ihm eben auch erklärt habe, dass unsere Bearbeiterin in der Leistungsabteilung nicht den ersten Fehler bei uns gemacht hat. Vielmehr waren es im letzten halben Jahr leistungstechnisch 5 Fehler, die wir nachweisen können. Und uns entstehen dann Nachteile. Sicher bin ich froh, die Leistungen überhaupt zu bekommen. Aber dass wir ständig Geld zurückzahlen müssen - obwohl wir alles rechtzeitig mitteilen ... Naja... Deshalb halt ich mich jetzt an den Rat des Mitarbeiters gegen jede Ablehnung erst einmal Widerspruch einzulegen. Ist in Anbetracht der vielen Fehler wahrscheinlich besser  :wink:

Allerdings verstehe ich auch, dass Fehler passieren. Das Jobcenter in der Luxemburger Str. hat in der gesamten Leistungsabteilung gerade nur 4 Bearbeiter sitzen, die vollkommen überfordert sind, weil sie die Arbeit von den ausgefallenen Kollegen übernehmen. Dies hat uns eine der 4 Bearbeiterinnen erzählt... Ich verstehe es also auch irgendwo.

Aber wie Sie, koelner84, schon sagten (schrieben), immer am Ball bleiben und nicht abspeisen lassen. Denn was einem gesetzlich zu steht (aus welchem Grund auch immer), steht einem nun einmal zu.

ebenfalls aus Köln freundliche Grüße und alles Gute  :biggrin:
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