Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: engelchen2012 am 25. November 2012, 16:25:48

Titel: Zahlung laut INSO-Tabelle
Beitrag von: engelchen2012 am 25. November 2012, 16:25:48
Hallo an Alle User hier,
ich war von Mai bis Mitte November ohne Anstellung und habe im vergangenen Job die Einkommensgrenze nicht erreicht. Nun bin ich seit Mitte November wieder in Anstellung und verdiene Netto etwa 1167,00 €. Laut INSO-Tabelle muss ich ca 94,00 € an den Treuhänder zahlen. Soweit sogut. Nun meine Frage: Wie wird das zulässige Einkommen berechnet? Ich meine wird das monatliche Einkommen herangezogen oder das jährliche Einkommen? Da ich ja über das Jahr nicht die Einkommensgrenze erreiche? Ich denke sicherlich wird es nicht so sein, da man ja mit jeglicher Zahlung rechnet. Vielleicht hat da jeman Erfahrung. Danke
Titel: Re: Zahlung laut INSO-Tabelle
Beitrag von: Feuerwald am 25. November 2012, 16:59:48
der Pfändung unterliegt des monatliche Arbeitseinkommen (netto). Eine InsO-Taballe gibt es nicht. Die nennt sich Lohnpfändungstabelle. Sie haben mitunter die Obliegenheit, dem Gericht sowie die TH/IV jede Aufnahme einer neuen Beschäftigung anzuziehen.