Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: ickebins am 07. Februar 2009, 16:14:01

Titel: zahlungen nach inso-eröffnung??
Beitrag von: ickebins am 07. Februar 2009, 16:14:01
Ich habe eine -sicher mal wieder etwas dämliche- Frage :neutral:
Entschuldigung schon mal dafür :wink:

Je näher mein Inso-Antrag rückt (die ausgefüllten Formulare sind von meiner Anwältin bereits losgesandt worden) , umso mehr Gedanken mache ich mir...

Nach Eröffnung des Verfahrens wird ja mein Girokonto gesperrt und mit etwas Glück innerhalb weniger Tage auch wieder freigegeben.
Kann ich dann (erfahrungsgemäss) auch wieder onlinebanking durchführen? (ich mache alles online..)
Oder muss ich jede Zahlung zuvor vom IV absegnen lassen?
Wenn ja, wie lange dauert das?
Oder kann ich mit meinem unpfändbaren Einkommen auch im eröffneten Verfahren bereits tun und lassen, was ich möchte?
Also z.B.  giropay oder paypal- Zahlungen durchführen (Ich gestehe, ich bin online-shopper)...

Vielen Dank.. :cheesy: :cheesy:
Titel: Re: zahlungen nach inso-eröffnung??
Beitrag von: Feuerwald am 07. Februar 2009, 16:46:51
das Konto wird i.d.R. freigegeben und kann dann wie gewohnt für den Zahlungsverkehr genutzt werden. Manche Banken/Kasse usw. schränken jedoch den weitern Gebrauch ein. Dann sucht man sich besser einen neunen Bankpartner.
Titel: Re: zahlungen nach inso-eröffnung??
Beitrag von: ickebins am 07. Februar 2009, 18:35:21
und ich muss auch für keine meiner Zahlungen den TH um "Erlaubnis" bitten??

Also dass ich an keinen meiner GL zahlen darf ist ja klar, aber den Rest darf ich einfach weiter bedienen wie bisher???? :wow: :wow:
Dann klingt das ja alles halb so schlimm... :whistle:
Und bei meiner onlineApotheke  darf ich auch weiterhin bestellen???

Ich bin bisher davon ausgegangen, dass ich jede Zahlung sozusagen "anzeigen" und "absegnen" lassen muss. :sad:
Das fände ich ziemlich lästig....

Titel: Re: zahlungen nach inso-eröffnung??
Beitrag von: paps am 07. Februar 2009, 19:37:25
Sie dürfen über das freigegebene Konto frei verfügen, da nur unpfändbare Bezüge eingehen werden.

Damit können Sie auch in ihrer online-Apotheke einkaufen; sofern diese Sie noch als Kunden haben möchte.
Titel: Re: zahlungen nach inso-eröffnung??
Beitrag von: ickebins am 07. Februar 2009, 20:41:21
..ja, das bleibt abzuwarten.... :lollol: :lollol:

Vielen Dank für die schnelle Antwort!!!!
Titel: Re: zahlungen nach inso-eröffnung??
Beitrag von: meerlis am 08. Februar 2009, 14:41:56
Bei mir was das Konto auch erstmal gesperrt und der IV hat dann das Konto wieder freigegeben. Ich habe dann alles wieder neu beantragen müssen was Online-Banking angeht.
Ich habe volle Verfügung über mein Konto und kann sogar noch überall ohne Probleme bestellen.

Mein IV warnte mich nur davor, kein Sparbuch anzulegen, weil es evtl. passieren kann, das die Bank das Sparbuch sperrt und er es extra wieder freigeben muss