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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Zahlungseingänge auf Drittkonto umgeleitet  (Gelesen 2838 mal)

Brindelking

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Zahlungseingänge auf Drittkonto umgeleitet
« am: 04. Juli 2011, 11:58:42 »

Hallo Leute,

ich strebe nun die Insolvenz an,und versuche (da mein Gewerbe zwangsabgemeldet wurdE) noch in die Regelinsovlenz zu kommen. Die Abmeldung ist erst in 1 Woche gültig, wenn Widerspruchsfrist vorbei ist. Aaaber, nachdem mir bereits im Februar mein Konto nach mehrmaligen Pfändungen gekündigt wurde, hab ich alle Rechnungen auf das Konto meiner Frau hin umgeschrieben. DIe Zahlungen wurden dorthin geleistet. Nun  meine Frage, wenn ich jetzt in die Insolvenz gehe, kann und wenn ja, wie lange und wieviel auch das Konto meiner Frau auf die Zahlungen hin gepäfndet werden? In den nächsten 1-2 Wochen erwarte ich noch dahin die letzten Zahlungseingänge. Muss ich das Konto meiner Frau bei der Insoeröffnung angeben? Eher nicht, aber der Verwalter wird sich doch fragen, wohin das ganze Geld gegangen ist.......

Vielen Dank für die Hilfe vorab!
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Insoman

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Re: Zahlungseingänge auf Drittkonto umgeleitet
« Antwort #1 am: 04. Juli 2011, 12:20:17 »

Wenn ein Regelinsolvenzverfahren eröffnet wird, werden natürlich Ihre Schuldner aufgefordert, an den IV zu leisten und nicht mehr an Sie (Veröffentl.Tageszeitung).
Zitat
Ich strebe nun die Insolvenz an,und versuche (da mein Gewerbe zwangsabgemeldet wurdE) noch in die Regelinsovlenz zu kommen
Wie und warum wollen Sie das hinbiegen? Die Verfahrensart ist keine Frage des persönlichen Wunsches!

Mit dem Zeitpunkt der Eröffnung verlieren Sie die Verfügungsgewalt über Ihr Vermögen(und Ihr Einkommen).
Machen Sie dann nicht den Fehler, Zahlungseingänge zu verschleiern..

Warum wurde Ihr Gewerbe zwangsabgemeldet? Ist eine Gewerbeuntersagung ausgesprochen..in welchem Zusammenhang?
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Brindelking

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Re: Zahlungseingänge auf Drittkonto umgeleitet
« Antwort #2 am: 04. Juli 2011, 12:30:59 »

Hallo,

Danke für die schnelle Antwort. Es ist so, ich bin seit 2003 mit einer Einzelunternehmung selbständig. Mein Gewerbe wurde zwangsabgemeldet wegen ausstehnder Beiträge zur Berufsgenossenschaft & Steuerschulden beim Finanzamt. Ich weiss, dass ich mir das Insolvenzverfahren nicht aussuchen kann, aber ich war der Meinung dass das Regelinsolvenzverfahren auf mich zutrifft, wenn ich
a) Selbständig bin und / oder
b) mehr als 19 Gläubiger habe.
Aber auch diese Entscheidung liegt letzlich beim zuständigen Gericht. Oder bin ich hier falsch informiert? Den Antrag hätte ich dann diese Woche noch beim zuständigen Gericht abgegeben.

Ich weiss auch nciht gerade, was am besten ist. Die Situation ist die, dass ich verheiratet bin und einen Sohn habe. Meine Frau arbeitet und ihr gehört ein HAus, welches Sie noch abbezahlen muss. Ich bin auf der Suche nach einer Festanstellung. Wenn ich Glück habe, stehen die Chancen hier auch ganz gut. Ich habe mehrere titulierte Rechnungen zu zahlen. Z.b. meine priv. Krankenversicherung....Ich versuche von der ARGE zumindest 200 - 300 Euro zu bekommen. Diese Woche wollte ich hin. Aber, was passiert mit dem Geld mein erKunden, die jetzt noch diese und nächste Woche die REchnungen auf das Konto meiner Frau einzahlen. KAnn man es auch da wegpfänden, wenn noch keine INsovlenz eröffnet wurde?? Vielen DAnk vorab und Gruß


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Insoman

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Re: Zahlungseingänge auf Drittkonto umgeleitet
« Antwort #3 am: 04. Juli 2011, 12:44:20 »

Wenn noch keine Insolvenz eröffnet wurde...kann man Gelder natürlich von nahezu überall pfänden- vorausgesetzt, ein Gläubiger weiß, wo sie sind..
Ihre Frau würde einfach als Drittschuldnerin in die Pflicht genommen.

PS: Bedenken Sie, dass im Vorfeld eines Verfahrens Vermögen nicht verschwendet werden darf.
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Angestellte80

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Re: Zahlungseingänge auf Drittkonto umgeleitet
« Antwort #4 am: 04. Juli 2011, 12:45:32 »

wie willst du denn bitte von der Arge Geld bekommen? Verstehe ich nicht ganz... :rougi:
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Viele Grüße

Angestellte80
 

Brindelking

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Re: Zahlungseingänge auf Drittkonto umgeleitet
« Antwort #5 am: 04. Juli 2011, 12:55:12 »

Wenn noch keine Insolvenz eröffnet wurde...kann man Gelder natürlich von nahezu überall pfänden- vorausgesetzt, ein Gläubiger weiß, wo sie sind..
Ihre Frau würde einfach als Drittschuldnerin in die Pflicht genommen. W

Was muss denn dafür "ergehen" welches Urteil, oder was auch immer, damit man an das Konto meiner Frau kommen kann? Wieso kann man denn von nahzu üerall pfänden? Mann muss doch gegen den Inhaber des Kontos ersmal nen Pfändungsbeschluss oder nen Titel erwirkt haben. Und meine Frau hat sich nichts zu Schulden kommen lassen. Hätten Sie ein Beispiel?

Und was ist nach Insolvenzeröffnung? Wenn da noch 2-3 Zahlungen auf ihr Konto eingehen, was passiert damit? Passiert damit überhaupt was? Kann der IV darauf bestehen, in die Konten meiner Frau Einsicht zu erhalten? Und dann Anspruch auf die Gelder erwirken??

PS: Bedenken Sie, dass im Vorfeld eines Verfahrens Vermögen nicht verschwendet werden darf.
Ich habe nciht vor zu verschwenden, lediglich unseren Unterhalt zu bestreiten.

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Maurice Garin

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Re: Zahlungseingänge auf Drittkonto umgeleitet
« Antwort #6 am: 04. Juli 2011, 12:55:43 »

DMein Gewerbe wurde zwangsabgemeldet

Ich nehme an, dass eine Gewerbeuntersagung ausgeprochen wurde. Wenn Sie dagegen Widerspruch einlegen und dann den Insolvenzantrag stellen schützt Sie erstmal § 12 GewO. D.h., das Gewerbe kann nicht untersagt werden und eine Regelinsolvenz ist möglich. Was Sie nach Verfahrenseröffnung machen ist dann egal.


Zitat
Aber, was passiert mit dem Geld mein erKunden, die jetzt noch diese und nächste Woche die REchnungen auf das Konto meiner Frau einzahlen. KAnn man es auch da wegpfänden, wenn noch keine INsovlenz eröffnet wurde??
Was Sie da machen halte ich für höchst gefährlich. Wenn die Kunden auf das Konto der Frau zahlen, dann muß diese das Geld wieder herausgeben. Dieser Anspruch gehört zur Masse und wird mit Sicherheit vom IV geltend gemacht. Wenn Sie das verschweigen, dann laufen Sie Gefahr, wegen Bankrottes (§ 283 StGB) verurteilt zu werden. Und das kostet dann die Restschuldbefreiung. Auffallen wird es m.E. in jedem Fall.
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Brindelking

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Re: Zahlungseingänge auf Drittkonto umgeleitet
« Antwort #7 am: 04. Juli 2011, 12:58:12 »

Gehört das Geld auch zur Masse, wenn es vor Insolvenzverfahren eingegangen ist? Oder nur das Geld, welches dannach eingeht?
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Maurice Garin

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Re: Zahlungseingänge auf Drittkonto umgeleitet
« Antwort #8 am: 04. Juli 2011, 13:01:28 »

Gehört das Geld auch zur Masse, wenn es vor Insolvenzverfahren eingegangen ist?

Wenn Ihr Geld grundlos auf dem Konto Ihrer Frau landet, dann haben Sie eine Herausgabeforderung gegen die Frau. Und diese Forderung gehört zur Masse.

Ich würde solche Tricksereien sein lassen. Wenn Schluss ist, dann ist halt Schluss.
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Insoman

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Re: Zahlungseingänge auf Drittkonto umgeleitet
« Antwort #9 am: 04. Juli 2011, 14:55:50 »

Über Zahlungseingänge vor Eröffnung, egal wohin, können Sie im Grunde natürlich frei verfügen.
Wenn sie davon Ihren Unterhalt bestreiten, ist das o.K.
Größere Beträge allerdings dürfen nicht "einfach so" verschwinden.

Was die Pfändung angeht:
Es ergeht ein PfÜb natürlich wegen einer Forderung gegen Sie..im Überweisungsbeschluss wird Ihre Frau als "Drittschuldnerin" zur Herausgabe der Gelder verpflichtet.

Nach der Eröffnung:
Sie müssen im Vermögensverzeichnis genaue Angaben über den Verbleib von Einnahmen machen.

Zitat
Und was ist nach Insolvenzeröffnung? Wenn da noch 2-3 Zahlungen auf ihr Konto eingehen, was passiert damit?
Der IV hat Anspruch auf sämtliche Zahlungen und kann dann Unterhaltsleitungen daraus für Sie freimachen (§100 InsO).
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tomwr

Re: Zahlungseingänge auf Drittkonto umgeleitet
« Antwort #10 am: 04. Juli 2011, 19:50:31 »

Der IV hat Anspruch auf sämtliche Zahlungen und kann dann Unterhaltsleitungen daraus für Sie freimachen (§100 InsO).

Das mit dem Unterhalt wäre mir neu. Nach §100 InsO kann das nur die Gläubigerversammlung oder der Gläubigerausschuss entscheiden und ist ein Ausnahmefall, wenn die Mitwirkung des Schuldners bei der Verwertung der Insolvenzmasse oder Weiterführung des Geschäftsbetriebes dringend benötigt wird. Das ist dann ein Ausgleich für seine Unterstützung. Dazu ist der Schuldner allerdings nicht verpflichtet.

Der Regelfall ist wohl, dass der IV den Schuldner zur ARGE / Jobcenter schickt um da einen Antrag auf Unterstützung zu stellen. Kostet den Gläubigern bzw. der Masse dann nichts.

Im Übrigen halte ich das Vorgehen mit dem Konto der Frau für höchst fragwürdige, insbesondere auch unter den bereits genannten Anfechtungsansprüchen. Eventuell wäre es eine Möglichkeit den einen oder anderen Kunden um eine Barzahlung zu bitten. Wäre auf jeden Fall rechtlich nicht zu beanstanden und so hat man halt ein bischen Geld zum Leben. Man muss sich dann sowieso fragen, wie es während der nächsten 6 Jahre denn weitergehen soll.

Eine Alternative wäre auch noch die Eröffnung eines neuen eigenen Bankkontos wenn die Schufa nicht zu schlecht ist (natürlich auf Guthabenbasis). Das dauert auch nur ein paar Tage und die Gläubiger können dann auch auf das andere Konto überweisen.
« Letzte Änderung: 04. Juli 2011, 19:52:41 von tomwr »
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