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Autor Thema: Zahlungsplan im AEV: Einkommen unter Pfändungsgrenze  (Gelesen 3345 mal)

Sparschwein

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Zahlungsplan im AEV: Einkommen unter Pfändungsgrenze
« am: 18. August 2011, 08:24:54 »

Hallo,

ich hab mich durch die ersten 25 Seiten des Forums gelesen und auch die Suchfunktion bemüht, falls ich doch was übersehen habe, bitte den Link posten  :wink:

Um endlich meine Schulden loszuwerden, will ich in die Privatinsolvenz und hab mir als allerersten Schritt (um überhaupt mal einen Überblick über das Verfahren zu bekommen) das Buch über Verbraucherinsolvenz von Jörg Wilde gekauft. Danach ist der außergerichtliche Einigungsversuch ja zwingend notwendig. Bei mir ist es allerdings so, daß ich mit einem Nettoeinkommen von rund 860 Eur den Gläubigern gar keine noch so kleine Zahlungsrate anbieten kann. Wie soll da eine Einigung zusatandekommen, bzw. was schreibe ich da rein? Bitte ich sie schlicht um einen vollständigen Forderungsverzicht oder setze ich die Rate einfach auf 0,- Eur?

Weiter vorne im Buch schreibt der Autor, man soll bei der Forderungsaufstellung schon überprüfen, ob die Forderungen bez. Höhe, Verjährung, Abtretung stimmen und ob die Abtretungen rechtmäßig sind - wie soll ich das als Laie beurteilen??? Er behauptet, man könne den AEV auch ohne professionelle Hilfe versuchen, aber ich hab da ehrlich gesagt meine Zweifel... Aber die Schuldnerberatungsstellen können die Termine ja auch nicht für übermorgen ausgeben, überlaufen wie sie halt nun mal sind  :dntknw: Gibt es eine Art "Muster-Stillhalteschreiben" für die Gläubiger bis man den Termin hat? (Oder lädt man die dann nicht eher noch dazu ein, schnell noch ne Pfändung rauszuschicken bevor die Klappe fällt?  :gruebel:).

Sind beim Schreiben doch noch ein paar Fragen mehr geworden - ich bin echt froh, diese Forum gefunden zu haben, wo ich sie mal loswerden kann!

LG
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Feuerwald

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Re: Zahlungsplan im AEV: Einkommen unter Pfändungsgrenze
« Antwort #1 am: 18. August 2011, 09:05:45 »

Wie soll da eine Einigung zusatandekommen

-> Muss ja nicht zu zstande kommen. Der Versuch genügt.


bzw. was schreibe ich da rein?

-> Das nennt sich: Flexibler Nullplan.


Bitte ich sie schlicht um einen vollständigen Forderungsverzicht oder setze ich die Rate einfach auf 0,- Eur?

-> Sie bieten für 6 Jahre das gesetzlich pfändbare ( 850c ZPO) von Ihrem Lohn an. Wenn das eben "0" ist, ist es eben "0". = Flexibler Nullplan. Sie können natürlich auch eine feste Rate XY Euro oder auch eine Kombination anbieten. Denkbar ist da vieles. Allerdings wird es wohl kaum zu einer Zustimmung kommen. Und wie gesagt, dass muss es ja auch nicht.


Weiter vorne im Buch schreibt der Autor, man soll bei der Forderungsaufstellung schon überprüfen, ob die Forderungen bez. Höhe, Verjährung, Abtretung stimmen und ob die Abtretungen rechtmäßig sind - wie soll ich das als Laie beurteilen???

-> Müssen Sie nicht. Wichtig ist, dass Sie die Sonderrechte insb. die Lohnabtretungen der Gläubiger kennen und diese im InsO/RSB-Antrag angeben.


Er behauptet, man könne den AEV auch ohne professionelle Hilfe versuchen

-> Wichtig ist dabei, dass der AEV die Mindestanforderungen erfüllt. Da Sie so oder so eine Bescheinigung nach § 305 InsO benötigen, wäre es ratsam, diese Person/Stelle den AEV durchführen zu lassen. 

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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

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Sparschwein

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Re: Zahlungsplan im AEV: Einkommen unter Pfändungsgrenze
« Antwort #2 am: 19. August 2011, 08:03:24 »

Erstmal danke für die schnelle Antwort  :wink:, ich muß aber noch mal ganz dumm nachfragen, welche Sonderrechte der Gläubiger gemeint sind - Eintragungen bei der Schufa? Lohnabtretungen spielen bei mir ja wohl keine Rolle, da unter der Pfändungsgrenze.

Die ausstellende Stelle ist wohl die Schuldnerberatung (sind das typische "Anfängerfragen"?  :biggrin:)... die langen Zeiträume bis man überhaupt einen Termin bekommt waren eigentlich der Grund, warum ich mir überlegt habe, in der Zwischenzeit schon mal anzufangen, vor allem weil der AEV ja eh scheitern wird bei mir. Allerdings wärs schon blöd wenn ich irgendwas übersehe/versäume und dann alles noch mal auf Anfang gesetzt wird.
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Insoman

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Re: Zahlungsplan im AEV: Einkommen unter Pfändungsgrenze
« Antwort #3 am: 19. August 2011, 20:03:45 »

Zitat
ich muß aber noch mal ganz dumm nachfragen, welche Sonderrechte der Gläubiger gemeint sind

Es geht tatsächlich um Sicherungsrechte wie Lohnabtretungen....
Wenn Sie einen Darlehensvertrag abgeschlossen oder z.B.ein Schudanerkenntnis unterzeichnet haben, wird man Sie dazu gebracht haben, die pfändbaren Anteile Ihres monatlichen Einkommens als Sicherheit abzutreten...
ob Sie tatsächlich solche Anteile erwirtschaften, spielt hierbei für den Insolvenzantrag keine Rolle..
es geht ja auch darum, was in den folgenden 6 Jahren geschehen könnte..
jedenfalls sind Sie zur Angabe etl. bestehender Abtretungen verpflichtet.
Das Gleiche gilt etwa für Käufe unter Eigentumsvorbehalt, d.h Ratenkäufe etc.

Zitat
Die ausstellende Stelle ist wohl die Schuldnerberatung..

Zum Beispiel..

Es können auch, außer der "geeigneten Stelle nach & 305 InsO", "geeignete Personen" die Beschinigung ausstellen, z.B. RAe oder Steuerberater..
Kostenpflichtige online-Programme bieten mitunter auch die Bescheinigung an, eine Abwicklung hierüber setzt aber ein Wissen voraus, über welches Sie, nach meinem Eindruck, wohl jetzt noch nicht verfügen..
Ein Inso-Antrag kann Fallstricke enthalten, über die schon erfahrenere Schuldner gestolpert sind..
Wenn Sie sich die Mühe machen, sich in das Sujet Insolvenz tiefer einzuarbeiten, wäre ein "Selbstantrag" vorstellbar.
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www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 
 

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