Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: wasser88 am 03. Dezember 2013, 19:50:11

Titel: Zeitsparkonto in PI
Beitrag von: wasser88 am 03. Dezember 2013, 19:50:11
PI, eröffnet 2013

Hallo
mein Arbeitgeber bietet die Möglichkeit Überstunden auf einem Zeitsparkonto zu sammeln, den Vetrag hierzu konnte ich nun abschließen, plane 2015 2 Monate im Ausland zu verbringen...Weiß aber noch nicht ob ich dieses vom TH erlauben lassen muss?
Der Vertrag des Zeitsparkontos lautet nun mehr so, dass Überstunden und Urlaub aus 2014 dort angespart werden, und mein Arbeitgeber dieses auf einer Bank in Geldwert zu seiner Insolvenzsicherung angelegt hat. Meine Frage, auch wenn dem TH nur 1/2 der Auszahlung zustehen, wird er nun so lange das in Geldwert umgewandelt ist, einen Anspruch darauf erheben können?
Für Infos wäre ich dankbar...
Titel: Re: Zeitsparkonto in PI
Beitrag von: eidechse am 04. Dezember 2013, 11:23:09
Prändungsschutz nach § 850a Nr. 1 ZPO nur wenn Überstunden ausgezahlt werden. Es gibt ja letzten Endes zwei Wege um Überstunden abzugelten. Das eine ist die Auszahlung, die von § 850a Nr. 1 ZPO erfasst wird und das andere ist der Freizeitausgleich. Wenn Überstunden auf einem Zeitkonto angesammelt werden und man dafür dann im Umfang der angesammelten Stunden nicht zur Arbeit erscheinen muss, dann ist das Freizeitausgleich. Für die Zeit des Überstunden-Freizeitausgleichs wird, ähnlich wie beim Urlaub, das regelmäßige Entgelt weitergezahlt, dass aber dann im Rahmen des § 850c ZPO pfändbar ist.

Wenn die Regelung zu den Überstunden zuvor anders war (= Auszahlung) und nunmehr eine Änderung zum Arbeitsvertrag vorgenommen wird, dann kann man ernsthaft darüber diskutieren, ob diese Vereinbarung überhaupt wirksam durch den Schuldner abgeschlossen werden kann, weil er ja im Prinzip, da Überstundenzahlungen nur zur Hälfte pfändungsfreisind, evtl. über einen Teil seines pfändbaren Arbeitseinkommens verfügt. Das BAG hat in einem Fall der betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung bei einer Vereinbarung nach der Insolvenzeröffnung dieses gerade für unzulässig erachtet.

Sollte die Vereinbarung im Hinblick auf die Abgeltung der Überstunden durch Freizeitausgleich wirksam sein, könnte der TH bzgl. des Zeitkontos selbst keine Auszahlung fordern.
Titel: Re: Zeitsparkonto in PI
Beitrag von: wasser88 am 04. Dezember 2013, 12:23:47
nun bin ich richtig beunruhigt...sorry!

Befinde mich nämlich gerade im Freizeitausgleich für Überstunden, insgesamt 4 Wochen...Muss ich nun befürchten, dass das Gehalt/Entgeld dafür gepfändet wird; also ich nächsten Monat kein Geld bekomme?

Mein Arbeitgeber hält die Option vor, dass man sich entweder die Überstunden auszahlen lässt oder nach und nach abbaut oder eine schriftliche Vereinbarung trifft, dass Überstunden, sowie alles was über den gesetzl. Urlaubsanspruch hinaus geht, was an Urlaub gewährt wird (bei mir zwei Wochen) ebenfalls auf dem Zeitsparkonto gesammelt werden kann. Die Vereinbarung legt ebenso fest, wann dieser Freizeitausgleich genommen wird. Lediglich die kurzfristige Umwandlung in Geldwert der gesparten Überstunden, bis zum Nehmen in Form von Freizeitausgleich, fand ich bis hierhin bedenklich.

Ist es überhaupt möglich, 2 Monate nicht verfügbar zu sein..., wenn doch Gehalt, sprich Lohnpfändung; weiter läuft...?
Titel: Re: Zeitsparkonto in PI
Beitrag von: eidechse am 04. Dezember 2013, 16:24:12
Zitat von: wasser88
Befinde mich nämlich gerade im Freizeitausgleich für Überstunden, insgesamt 4 Wochen...Muss ich nun befürchten, dass das Gehalt/Entgeld dafür gepfändet wird; also ich nächsten Monat kein Geld bekomme?

Ich hatte ja bereits darauf hingewiesen, dass die Pfändung im Rahmen des § 850c ZPO abläuft. Man erhält sein regelmäßiges Gehalt ja für die Zeiten der Freistellung weiter und da wird dann nach Pfädnungstabelle gepfändet.

Zitat von: wasser88
Ist es überhaupt möglich, 2 Monate nicht verfügbar zu sein..., wenn doch Gehalt, sprich Lohnpfändung; weiter läuft...?

Arbeitsrechtlich zulässig ist es. Inwieweit im Rahmen des Insolvenzverfahrens man dem Schuldner vorwerfen kann, er hätte keine angemessene Erwerbstätigkeit ausgeübt, ist derzeit nur für die WVP von Interesse. Da die normale Lohnzahlung jedoch weiter läuft, könnte ich mir vorstellen, dass es auch im Rahmen der RSB keine Probleme gibt. Entscheidungen dazu kenne ich aber nicht.
Titel: Re: Zeitsparkonto in PI
Beitrag von: wasser88 am 04. Dezember 2013, 17:16:15
Danke für die Antwort,
ich bin gespannt was der TH dazu sagt, natürlich habe ich den Zusatzvertrag nebst allen Vereinbarungen zur Überprüfung und zur Kenntnisnahme eingereicht, man möchte es ja auch richtig machen...wollte nur im Falle eines Falles rechtlich gewappnet sein