Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: noelmaxim am 08. Oktober 2009, 09:13:11

Titel: Zu hohe Lohnpfändung
Beitrag von: noelmaxim am 08. Oktober 2009, 09:13:11
Hallo an alle,

habe gerade festgestellt, dass mir zu viel Lohn gepfändet wurde, scheinbar stimmen die zu berücksichtigen unterhaltspflichtigen Personen nicht!

1) Wie gehe ich jetzt vor? Bekomme ich das Geld wieder zurück? Gepfändet hat bisher ein Gläubiger, nicht der TH. Der Gläubiger hat eine Lohnabtretung für einen seinerzeit abgeschlossenen Kredit.

2) Unabhängig o.a. Feststellung erhöht ein Dienstwagen mein Brutto, somit auch mein Nettolohn. Dieser wird als Grundlage für den Pfändungsbetrag genommen, während dieser Erhöhungsbetrag ( oben ja wie beschrieben brutto dazu ) mir unten wieder - wegen geldwerten Vorteil - abgezogen wird. Ich habe diesen Betrag ja gar nicht zur Verfügung, trotzdem wird der Nettolohn vor Abzug der Rate zur Pfändungsgrundlage genommen. Ist das überhaupt so richtig????
Titel: Re: Zu hohe Lohnpfändung
Beitrag von: rookie am 08. Oktober 2009, 14:55:49
Frage 1 kann ich Dir so gut es geht beantworten:

Wenn Dein Chef zuviel an den Gläubiger abgeführt hat muss er das ersetzen.
Vorausgesetzt er hat ( bekannte ) unterhaltspflichtige Personen ingnoriert.

Kläre bitte im Lohnbüro ob die dort überhaupt auf dem neuesten Stand sind.

Die Lohnabtretung hat noch 2 Jahre nach Insoeröffnung Bestand.Der Th muss sich hinten in die Schlange anstellen.Erst nach Ablauf der 2 Jahre bekommt er das Pfändbare.
Titel: Re: Zu hohe Lohnpfändung
Beitrag von: lucca_m am 08. Oktober 2009, 15:01:43
zu 2) ja.