"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Zukauf Genossenschaftsanteil?  (Gelesen 1610 mal)

Nichtliquide

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 17
Zukauf Genossenschaftsanteil?
« am: 14. Februar 2012, 11:23:47 »

Hallo,

mal wieder eine Frage in die Expertenrunde geworfen:

Seit November 2011 befinde ich mich im eröffneten IV-Verfahren. Wohne derzeit in keiner Genossenschaftswohnung, habe aber noch einen Anteil bei einer Wohnungsbau-Genossenschaft. Habe mit dem TH vereinbart, dass dieser nicht angetastet wird, wenn ich den Gegenwert aus dem unpfändbaren Einkommen bezahle.

Nun möchte ich umziehen in eine Wohnung eben jener Genossenschaft. Diese ist über meine finanzielle Situation informiert (auch über die erwähnte Regelung mit meinem TH). Freundlicherweise ist sie dennoch grds. bereit an mich zu vermieten. Für die ins Auge gefasste Wohnung müsste ich jedoch einen weiteren Anteil einzahlen.

Wäre dieser als neu gebildetes Vermögen auch für den TH greifbar oder bleibt er geschützt, da er ja aus dem unpfändbaren Einkommen heraus erworben wurde?

Danke für eure Einschätzungen.

Grüße
Nichtliquide   
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Zukauf Genossenschaftsanteil?
« Antwort #1 am: 14. Februar 2012, 17:35:21 »

Der Kauf von Genossenschaftsanteilen würde grundsätzlich dazu führen, dass neues massezugehöriges Vermögen entsteht.
Vereinbaren Sie mit dem Treuhänder, dass er diese Genossenschaftsanteile, weil sie vom unpfändbaren erworben werden und zweckgebunden für die Mietkaution sind, vorab freigibt.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz