Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Nichtliquide am 14. Februar 2012, 11:23:47

Titel: Zukauf Genossenschaftsanteil?
Beitrag von: Nichtliquide am 14. Februar 2012, 11:23:47
Hallo,

mal wieder eine Frage in die Expertenrunde geworfen:

Seit November 2011 befinde ich mich im eröffneten IV-Verfahren. Wohne derzeit in keiner Genossenschaftswohnung, habe aber noch einen Anteil bei einer Wohnungsbau-Genossenschaft. Habe mit dem TH vereinbart, dass dieser nicht angetastet wird, wenn ich den Gegenwert aus dem unpfändbaren Einkommen bezahle.

Nun möchte ich umziehen in eine Wohnung eben jener Genossenschaft. Diese ist über meine finanzielle Situation informiert (auch über die erwähnte Regelung mit meinem TH). Freundlicherweise ist sie dennoch grds. bereit an mich zu vermieten. Für die ins Auge gefasste Wohnung müsste ich jedoch einen weiteren Anteil einzahlen.

Wäre dieser als neu gebildetes Vermögen auch für den TH greifbar oder bleibt er geschützt, da er ja aus dem unpfändbaren Einkommen heraus erworben wurde?

Danke für eure Einschätzungen.

Grüße
Nichtliquide   
Titel: Re: Zukauf Genossenschaftsanteil?
Beitrag von: Der_Alte am 14. Februar 2012, 17:35:21
Der Kauf von Genossenschaftsanteilen würde grundsätzlich dazu führen, dass neues massezugehöriges Vermögen entsteht.
Vereinbaren Sie mit dem Treuhänder, dass er diese Genossenschaftsanteile, weil sie vom unpfändbaren erworben werden und zweckgebunden für die Mietkaution sind, vorab freigibt.