Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: horst69 am 20. Juli 2011, 11:50:04

Titel: Zusätzliche Zahlung vom Arbeitgeber
Beitrag von: horst69 am 20. Juli 2011, 11:50:04
Hallo liebe Leute, nun brauche ich mal euern Rat !

Mein Arbeitgeber zahlt mir ab 1.8. einen Zuschuss zu den Kindergartengebühren in Höhe von 300€.

Meine Frage ist, ist die Leistung pfändbar ??

Es ist ja eigentlich eine Sozialleistung aus Good Will von meinem Arbeitgeber.
Der Zuschuss ist Sozialabgaben.- und Lohnsteuerfrei, er spart Steuern und ich brauch die KiTa nicht bezahlen.

Nur habe ich die Befürchtung, das der IV mir die zusätzliche Leistung pfänden wird.
Bin im laufenden Inso Verfahren seit 2010, IN
Titel: Re: Zusätzliche Zahlung vom Arbeitgeber
Beitrag von: Fallera am 20. Juli 2011, 12:26:07
Hallo Horst,

meiner Meinung nach wäre es besser, Ihr AG würde das Geld direkt an den KIGA überweisen! Bringt für Ihn ja keinerlei Nachteile!

Grundsätzlich würde ich sagen, dass der Zuschuss pfändbar ist, da Einkommen. Meiner Meinung nach zu sehen wie ein Zuschuss zu den Fahrtkosten.

Es erhöht Dein Nettolohn somit auch den pfändbaren Betrag.

Hab mich bei uns in der Firma mal schlau gemacht und aus der Personalabteilung auch die Bestätigung derhalten das Kindergartenzuschüsse voll pfändbar sind.