Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: yvy am 08. Oktober 2007, 13:05:32
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Hallo,
ich muß mal ne Frage loswerden. Mein Mann und ich sind seit Juni in der Privatinsolvenz. Ich werde durch meinen 320,00 € Job nur halb bei der Pfändung mitgerechnet. Mein Mann ist aktiv als Schiedsrichter unterwegs,das heißt pro Wochenende ca. 20 - 30 €. Muß ich das melden und wie wird das mit angerechnet?
LG yvy
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Wer hat denn die "hälftige" Berücksichtigung beschlossen?
Doch nicht etwa der TH?
Der Zuverdienst ihres Mannes am Wochenende findet bei Ihnen keine Berücksichtigung.
Bei ihrem Mann sollte es als "Aufwandsentschädigung" für sein "Ehrenamt" auch pfändungsfrei sein.
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Die Insolvenz läuft wie gesagt seit Juni. Da wurde ich und mein Sohn voll bei der Pfändung mitangerechnet. Ebenso im Juli und August. Dann kam Post vom zuständigen Amtsgericht,das meine 320,00 € als Unterhalt für mich ausreichen würden,und ich nur noch zur Hälfte mitgerechnet werde. Also 1,5 unterhaltspflichtige Personen werden seitdem gerechnet. Die Sache mit dem Schiedsrichterentgelt am Wochenende muß mein Mann aber dem TH melden,oder??
LG yvy
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Bei dem TH würde ich es tun.
Jedoch handelt es sich aus meiner Sicht um eine reine Aufwandsentschädigung, die nicht pfändbar ist.
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Also mein Mann hat die Sache dem TH gemeldet. Er meinte es seien zu kleine Unterscjiedliche Beträge,um sie irgendwo zu beachten. Nun gut,dann bin ich auf der Sicheren Seite.
LG yvy