Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: biker604 am 08. Oktober 2009, 17:58:28
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Hallo zusammen an alle die immer Anworten ihr seit gut und danke da es euch gibt :juchu:
habe auch eine frage zum Thema von letztens Arbeitgeber will was Schriftlich haben bezüglich meinem Sohn der vom Bund kam und schon Länger auf Ausbildungssuche ist.Er hat eine eigene Steuerkarte.
Frage: Kann er bei mir wieder auf die Steuerkarte?
Oder wie belege ich meinem Arbeitgeber das ich ihm Unterhaltspflichtig bin?
Nur sagen oder per Mail Reicht ihm nicht.
P.S Danke für die Antworten.
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Zeige Deinem AG die Steuerkarte von deinem Sohn und gibs Ihm schriftlich.Meinetwegen noch ne Geburtsurkunde
Er MUSS das akzeptieren.
Führt er zuviel vom Lohn ab ist dafür schadensersatzplichtig. Klär Deinen Chef diesbezüglich mal auf.
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Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube die Eintragung auf der Lonhsteuerkarte macht in diesem Fall nur das Finanzamt.
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Die Eintragung nehmen auch in diesem Fall die Bürgerbüros oder die Meldebehörde vor
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Der Sohnemann wird über 18 sein. Dann setze ich tendenziell auf dauerstress, was die Karteneintragungen oder -änderungen betrifft.
Von dem Kinderfreibetrag hängt aber die Frage der Unterhaltsberücksichtigung nicht ab. Daher würde ich ergänzend dem Arbeitgeber die Umstände schildern, die zur Unterhaltspflicht führen.
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Guten Morgen,
Kinder über 18 Jahre werden grundsätzlich nur vom Finanzamt eingetragen.
Die Bürgerbüros sind hier nicht mehr zuständig.
Allerdings musst Du eine Bescheinigung der Agentur für Arbeit mitnehmen, dass Dein Sohn Ausbildungsplatzsuchend ist, ansonsten wird er nicht mehr auf der Lohnsteuerkarte eingetragen.
bammondo