Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: cgschmidt am 17. März 2010, 11:59:22

Titel: Zuviel gepfändet - Rückzahlung möglich?
Beitrag von: cgschmidt am 17. März 2010, 11:59:22
Hallo,
der AG hat nach Eingang von offengelegten Forderungen im Februar 2009 gepfändet, ohne mir genau mitzuteilen, nach welchen Kriterien. Das einzige war, dass bis zur endgültigen Festsetzung der Pfändungsbeträge die einbehaltenen Gelder nicht an die Gläubiger ausgezahlt würden.

Das kann ich nicht nachprüfen. Im September wurde das Inso-Verfahren eröffnet und mein Gehalt dann mit geringeren Beträgen lt. Pfändungstabelle gekürzt.

Frage: Habe ich rechtlichen Anspruch auf zuviel abgezogene Beträge (ca. 400 - 500 €) oder fließt das dann automatisch in die Inso-Masse? :neutral:

Danke für Antworten!
Titel: Re: Zuviel gepfändet - Rückzahlung möglich?
Beitrag von: rookie am 17. März 2010, 12:11:29
Ihr Arbeitgeber muss Ihnen den zuviel gezahlten Betrag erstatten...bzw. mit dem nächsten Gehalt verrechnen falls tatsächlich die Schuld beim ihm liegt.

Er ist zur korrekten Abrechnung Ihnen gegenüber verpflichtet.

Hoffe geholfen zu haben... :hi:

PS. Komischerweise hört man immer von zuviel gezahlten Geldern....zu wenig habe ich noch nicht erlebt..... :coffee: