"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: zwang zum vollzeitjob auch bei psychischer erkrankung und attest?  (Gelesen 1815 mal)

VerzweifelteStudentin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 313

hallo forum,

war lange nicht mehr da...ein paar schicksalsschläge erlebt, die mich ziemlich mitgenommen haben...

die insolvenz läuft aber natürlich...darauf ist verlass.... :gruebel:

nun zu meiner aktuellen situation und meinen fragen:

ich bin seit 09/2006 in einem unternehmen beschäftigt, arbeite 20 std./woche und verdiene meistens knapp unterhalb der pfändungsgrenze (ledig, keine kinder).

mein studium musste ich aus diversen gründen abbrechen, bin aber noch eingeschrieben.

meine insolvenz wurde am 22.01.2010 eröffnet.

mit beginn der WVP wird der th mich wohl auffordern mich um eine vollzeitstelle zu bemühen, denke ich.

er hat gerade die letzten drei gehaltsabrechnungen von mir angefordert. darauf ist ersichtlich, dass ich nur teilzeit beschäftigt bin.

wie verhält es sich, wenn mir mein psychiater bescheinigt, dass ich aufgrund einer psychischen erkrankung nicht in der lage bin vollzeit zu arbeiten?

nehme seit mitte august medikamente (antidepressiva) und mache zusätzlich eine ambulante psychotherapie.

muss er das akzeptieren und mich daraufhin in ruhe lassen?

muss ich regelmäßig aufs neue nachweisen, dass ich krank und nicht voll einsatzfähig bin?

reicht ein attest oder muss es ein umfangreiches gutachten sein?

kann es sein, dass der th mich zwingt nochmal einen anderen arzt aufzusuchen, damit die diagnose bstätigt wird?

kann ich mich selbst um alles kümmern (formloses schreiben mit darlegung des sachverhaltes + attest bzw. gutachten) an den treuhänder schicken oder sollte ich dafür einen anwalt einschalten?

das nicht-bemühen um einen vollzeitjob kann ja die versagung des RSB nach sich ziehen.

danke.
Gespeichert
 

tomwr

Re: zwang zum vollzeitjob auch bei psychischer erkrankung und attest?
« Antwort #1 am: 24. Oktober 2010, 17:48:03 »

Man kann sich ja auch erfolglos um einen Vollzeitjob bei einer anderen Firma bemühen.
Ich denke 8 Bewerbungen pro Monat sollten ausreichend sein über einen langen Zeitraum, Absageschreiben schön sammeln und abheften um im Falle eines Falles vorlegen. Verlangen kann der TH nur aktive Bemühungen zur Verbesserung der Einkommenssituation nachzuweisen. Er wird ja nicht selbst vermittelnd tätig.

Bei 20 Std/Woche hat man ja noch Zeit Bewerbungen zu schreiben. Und sich falsch oder erfolglos zu bewerben ist ein Kinderspiel. Die Ansprüche der Personalabteilungen an die Formalien und inhaltlich sind so hoch dass man schon fast ein Genie sein muss um alles richtig zu machen. Wünsche Dir gut Besserung und vielleicht findet sich bei den Auseinandersetzungen mit den Bewerbungen nach erfolgreicher Auskurierung der Depression ja doch auch ein interessanter Job den Du gerne ausüben würdest. Mein ja nur so.
Gespeichert
 

doktor mabuse

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 383
Re: zwang zum vollzeitjob auch bei psychischer erkrankung und attest?
« Antwort #2 am: 25. Oktober 2010, 10:01:37 »

Hallo,

das hört sich ja erstmal alles nicht mehr so gut an, wie aus den letzten Artikeln vor ein paar Monaten.
Nun, erstmal ist es ja sicher noch einige Zeit hin, bevor die WVP beginnt und bis dahin könnten sich die Dinge ja schon wieder etwas besser entwickelt haben.
Ich denke, da Du ja wegen der momentanen Situation in Behandlung bist, genügt es einstweilen, wenn die "eingeschränkte Arbeitsfähigkeit" seitens des Arztes bescheinigt wird. Im eigenen Interesse sollte aber nach X-Monaten ggf. nochmal durch den Arzt bestätigt werden, wann und ob ev. mit einer vollen Arbeitsleistung zu rechnen sei.
Dann ist es auch an der Zeit, sich aktiv woanders zu bewerben (Unterlagen archivieren)
Und wenn Du nach wie vor den Teilzeitjob ausüben kannst, wird kein TH der Welt die Attestierung durch den Arzt in Frage stellen können, da sind schon ganz andere Fälle gescheitert.
Und die Zeit, wo Leute gegen Recht und Gesetz in Arbeitslager geschickt wurden, sind hier zumindest vorbei...
Du bemühst Dich, kannst aber zur Zeit nicht mehr leisten, daß soll doch erstmal genügen...

Du kannst alle notwendigen Unterlagen selbst zusammenstellen, ich würde erstmal den Anwalt aussen vor lassen (kostet ja auch Geld)

Alles Gute,

Gruß,
Doktor Mabuse
« Letzte Änderung: 25. Oktober 2010, 16:22:54 von doktor mabuse »
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz