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Autor Thema: Zwangsauszahlung Überstunden  (Gelesen 2786 mal)

Juno

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Zwangsauszahlung Überstunden
« am: 30. November 2013, 11:31:20 »

Guten Tag!

Ich hätte eine rechnerische Frage:

IN, nach 1,5 Jahren immer noch nicht in der WVP  :angry:

Ich bin im öffentlichen Dienst und bisher wurden Überstunden nie ausbezahlt, sondern in Freizeit ausgeglichen.
Jetzt hat der AG durchgesetzt, dass er alle Überstunden, die über 70 Stunden liegen, zwangsweise ausbezahlt werden, auf zwei Monate verteilt.

Ungünstigerweise kam der zweite Betrag diesen Monat mit dem 13. Gehalt, das im ÖD ja als "Jahressonderzahlung" betitelt wird.
Damit liege ich nun das erste Mal über der Pfändungsgrenze. Ich denke aber, dass diese vom AG falsch berechnet wurde.

Hier die Zahlen:

Bruttolohn           € 1430,98
Jahressonderz.brutto € 1648,73
Überstunden          €  122,74
Schichtzulagen       €  317,88
Zul. Kinder          €  122,01

Gesamt netto         € 2380,64
Pfändung             €  261,02 bei 3 unterhaltsberechtigten Kindern, die bei mir leben.

Ich blicke da überhaupt nicht durch, mein AG behauptet, das hätte das Lohnprogramm so ausgerechnet, würde schon stimmen und den IV brauche ich gar nicht erst zu fragen. Habe ich einen Anspruch darauf, dass der AG offenlegt, wie er die Summe ausgerechnet hat?

Liebe vorweihnachtliche Grüße,

Juno
« Letzte Änderung: 30. November 2013, 11:32:56 von Juno »
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Der_Alte

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Re: Zwangsauszahlung Überstunden
« Antwort #1 am: 30. November 2013, 17:32:38 »

Ich habe Zweifel an der Richtigkeit der Berechnung, allerdings sind die Zahlen noch zu unbestimmt, um es tatsächlich nachrechnen zu können

Überstunden sind (netto) zur Hälfte unpfändbar, die Schichtzulagen im öffentlichen Dienst könnten wohl vollständig unpfändbar sein. Was mich irritiert ist, das die Jahreszuwendung höher ist als das Bruttomonatsgehalt.

Stellen Sie einfach mal alle Daten aus der Abrechnung ein, dann kann man es nachrechnen. Steuerklasse bitte mit angeben, sonst wird es wieder mühsam mit der Rechnerei.  Ansonsten einen Pfändungsrechner aus dem Netz auswählen und selbst eingeben.

Sie können bei Ihrem Arbeitgeber selbstverständlich die Abrechnung anzweifeln, dann sollten Sie aber schon wissen, das faslch gerechnet wurde.
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Juno

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Re: Zwangsauszahlung Überstunden
« Antwort #2 am: 30. November 2013, 22:23:40 »

Danke. Ich wollte nicht gleich alle Daten der Abrechnung einstellen, das hätte sich wohl kaum einer durchgelesen...

Ich muss dazu sagen, dass ausgerechnet seit diesem Monat ein neues Lohnbüro unsere Löhne berechnet.
Die neue Verdienstabrechnung ist noch unverständlicher als die alte...

Hier die Daten:

Lohnst.klasse 2, Kinderfreibeträge 1,5, drei eigene Kinder im Alter von 4-13 im Haushalt, also unterhaltsberechtigt.
Tarif TVöD, BT-K 7a, Stufe 5.

1430,98       Entgelt
 104,51       Besitzstand Kinder
  17,50       Zulage § 52 BT-K
1648,73       Jahressonderzahlung

  20,00       Standby Dienst aus 09/13
  31,75       Einspringerpauschale 09/13
 122,74       Überstunden- Zuschlag 09/13
  88,37       Sonntag 09/13
  80,14       Kernnacht 09/13
  93,56       Nacht BT-K §50a 09/13
   4,06       Samstag 09/13

3642,34       Gesamtbrutto

 501,08-      Lohnsteuer
  20,62-      Sol. zuschl.
  30,00       Kirchenst.
 144,45-      Krankenvers.
 142,11-      Krankenvers.EGA
 166,46-      Rentenvers.
 163,77-      Rentenvers. EGA
  26,42-      Arbeitslosenvers.
  26,00-      Arbeitslosenvers. EGA
  18,06-      Pflegevers.
  17,76-      Pflegevers.EGA

2385,61       Nettoverdienst
   5,07-      ZVK- Anteil
 261,02-      Sachpfändung Amtsgericht IN .../12

2119,52       Auszahlung

Das hohe "Weihnachtsgeld" kann ich mir auch nicht erklären und habe keinen Vergleich vom Vorjahr, da ich damals mitten im Jahr die
Arbeitszeit um´s doppelte aufgestockt habe und dadurch das Weihnachtsgeld bei € 800 lag- keine Pfändung.

Danke und schönen Abend noch, Juno
« Letzte Änderung: 30. November 2013, 22:28:50 von Juno »
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Juno

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Re: Zwangsauszahlung Überstunden
« Antwort #3 am: 30. November 2013, 22:25:41 »

Sorry,
ich hab´s echt bündig geschrieben, aber wenn ich es dann reinstelle, verschiebt sich meine saubere Aufstellung immer...
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Der_Alte

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Re: Zwangsauszahlung Überstunden
« Antwort #4 am: 01. Dezember 2013, 13:18:40 »

Erst mal auf die Schnelle im Überblick:

Selbst wenn man von den 2385,61 € netto ausgeht ist der Pfändungsbetrag falsch, denn bei 3 Unterhaltsberechtigten sind es lt. Tabelle 151,03. Der abgezogene Betrag ergibt sich bei nur zwei UB, wenn das Netto bei 2310 € liegt. Also wurde hier die Zahl der UB falsch ins Programm eingegeben. Das passiert, wenn man meint anhand der Kinderfreibeträge die Zahl bestimmen zu können. Die Abrechnungsstelle hätte nachfragen müssen, wieviele UB denn tatsächlich sich hinter der Zahl 1,5 "verstecken".

Die Schichtzulagen sind meiner MEinung nach in ihrer Nettohöhe unpfändbar, müssten als entsprechend herausgerechnet werden. Darüber hinaus sind die Überstunden in der Hälfte des darauf entfallenen Netto ebenfalls unpfändbar.
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Juno

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Re: Zwangsauszahlung Überstunden
« Antwort #5 am: 01. Dezember 2013, 13:40:24 »

Vielen Dank schonmal,

das mit den Unterhaltsberechtigten habe ich mir schon gedacht. Aber die Kinder stehen mit Namen und Geburtsdatum unter "Besitzstand Kinder",
da kann man sich nicht wirklich verzählen...

Zur Höhe der Sonderzahlung habe ich Kollegen gefragt: es gab letztes Jahr eine Arbeitsstunden- Erhöhung zum Überstunden- Abbau.
Grundgehalt war also formell 3 Monate lang höher, verdient hat man nachher nicht viel mehr, da ja die erhöhten Stunden nicht gearbeitet wurden.
Nächstes Jahr werde ich also wieder weniger bekommen und eindeutig unter der Pfändungsgrenze liegen. Falls nicht wieder Überstunden ausbezahlt werden...

Schönen Sonntag,

Juno
 
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Der_Alte

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Re: Zwangsauszahlung Überstunden
« Antwort #6 am: 01. Dezember 2013, 13:52:09 »

So, hab jetzt noch einmal gerechnet. Auf die Schichtzulagen und das hältige Überstundengeld entfällt ein Steuer- und Sozialabgabenanteil von 189,22, damit verbleiben von den 440,62 € für diese Posten noch 251,40 € netto. Die hälftigen Überstunden sind dabei mit etwa 35 € zu verbuchen, so dass am Ende 226 € unpfändbar verbleiben.

2385 € abzüglich 226 € ergeben ein Pfändungsnetto von 2159 €, damit ist laut Pfändungstabelle bei drei UB ein Betrag von 82,03 € pändbar. Das kann sich noch bei absolut exakter Rechnung ein bisschen nach oben oder unten verschieben, bleibt aber in diesem Bereich von 80 bis 90 €.

Ich würde den Arbeitgeber schriftlich auffordern,
a) die Anzahl der UB richtig zu berücksichtigen
b) die Schichtzulage und die Hälfte der Überstunden nach der Nettomethode als unpfändbaren Teil zu berücksichtigen und
c) das somit nicht vollständig ausgezahlte Gehalt für November 2013 unverzüglich nachzuzahlen.

Bezüglich des Weihnachtsgeldes liegt das Problem darin, dass die Jahressonderzahlung, meiner Meinung nach fehlerhaft, nicht mehr als Weihnachtsgeld gesehen wird. Die Analogie aus dem Urteil zu Sparkassensonderzahlung scheint mir falsch zu sein, weil im Sparkassenbereich schon immer zwei zusätzliche Gehälter gezahlt worden sind und nie Weihnachtsgeld, im übrigen öD wurde dagegen immer Weihnachtsgeld gezahlt. Ob sich allerdings eine Klage dagegen lohnt. Wenn man in der Gewerkschaft Rechtsschutz hat, mag sich das vielleicht lohnen. Aus eigenem Budget würde ich davon Abstand nehmen.
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Juno

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Re: Zwangsauszahlung Überstunden
« Antwort #7 am: 01. Dezember 2013, 20:23:42 »

Vielen vielen Dank!

Ja, in den 90ern stand auf der Lohnabrechnung noch "Weihnachtsgeld".
Allerdings würde ich mich damit nicht vor Gericht trauen...ich bin schon glücklich, wenn ich
mit 80-90 € davon komme.

Gerade, wenn man Kinder hat, ist es schon schön, wenn Geld für Weihnachtsgeschenke da ist.
Die können ja am wenigsten was für die Situation.

Ich werde meinen AG gleich anschreiben und kurz schreiben, was dabei rausgekommen ist.

1000 Dank nochmal,

Juno
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