"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Zwangsversteigerung  (Gelesen 1575 mal)

pinguin48

  • Gast
Zwangsversteigerung
« am: 14. Januar 2012, 08:21:39 »

Hallo zusammen

Folgender Sachverhalt: IK eröffnet 01/2010 noch nicht in der WHP

Immobilie wurde zur Zwangsversteigerung durch die finanzierende Bank in die Wege geleitet.
Grundschuld eingetragen 98000 € /wert lt. Gutachten 18000€.
Nun ist die Whg vermietet .Miete wird direkt an den Zwangsverwalter vom Sozialamt überwiesen.
Die Mieter nehmen es nicht so genau mit den Mietzahlungen.Normalerweise müßten 400€ Miete /150€ Nebenkosten vorrauszahlung bezahlt werden. Sie bezahlen jedoch nur 366.67 €.Das ist ein ganz beträchtliches minus jeden Monat.
Nun habe ich ein Schreiben vom Zwangsverwalter zur Kenntnis erhalten. (Amtsgericht)
Er hat nun Räumungsklage erwirkt. So daß die Mieter bis spätestens bis 30.06.2012 ausziehen müssen.(Zwangsräumung angekündigt)
Nun meine Frage kann es sein das die Versteigerung erst nach dem Auszug der Mieter durchgeführt wird ?
Vielen Dank schon mal
Pinguin 48
Gespeichert
 

horst69

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 541
Re: Zwangsversteigerung
« Antwort #1 am: 14. Januar 2012, 09:54:53 »

Das lässt sich so nicht beantworten!

Am besten du sprichst mal mit der Bank, die werden es wissen.
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Zwangsversteigerung
« Antwort #2 am: 14. Januar 2012, 23:17:10 »

Zunächst nicht Ihre Sorge, wenn die Wohnung nicht freigegeben ist.
Wieso noch Zwangsverwaltung, wenn das Verfahren eröffnet wurde?

Hier können sich erhebliche finanzielle Problem ergeben, wenn der Umgang mit der Wohnung nicht eindeutig klar ist.
Entweder Verwalter oder der TH/IV.

Keinesfalls sollten Sie mögliche Forderungen aus der Einleitung der Zwangsräumung auf sich sitzen lassen.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz