"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Zwangsversteigerung angeordnet, jetzt Auszug! Wie gehts mit Immobilie weiter?  (Gelesen 6124 mal)

oldsusy

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 3
  • Offline Offline
  • Beiträge: 103


Da wir, wie im letzten Beitrag beschrieben, noch nicht in die Inso gehen können, haben wir dementsprechend auch noch keinen IV.

Die Zwangsversteigerung unseres Hauses ist angeordnet worden, ein Termin steht noch nicht fest. Wir haben daraufhin angefangen, ein Haus zur Miete zu suchen, und haben es auch bereits gefunden. In 6 Wochen ist der Umzug!

Was machen wir aber jetzt mit " unserem " Haus? Die Belastung, die noch auf dem Haus ist, ist wesentlich höher, als ein Verkauf bringen würde.....der volle Kaufpreis geht also an die finanzierende Bank! Noch zahlen wir die Grundbesitzabgaben, aber diese Zahlung werden wir jetzt einstellen.

Können oder sollen wir der finanzierenden Bank einfach einen Zweizeiler schicken, dass wir zum xx.xx.xx ausgezogen sind und sie die Immobilie veräußern können? Oder was auch immer die damit vorhaben.....! Wir legen es nicht darauf an, dass das Haus zwangsversteigert wird, dass wäre für beide Seiten die schlechteste Lösung!

Oder sollen wir erstmal gar nichts unternehmen und abwarten, was der IV dann damit vorhat?

Für Tipps sind wir sehr dankbar!

LG
oldsusy
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471

Wenn die Anträge nicht abgegeben sind, kann die Bank auch außerhalb des verfahrens versteigern.
Die Restkreditschulden sind dann Insolvenzforderungen.

Teilen Sie der Bank mit, dass Sie auszuiehen werden und niht in der Lage sind, die Nebenkosten zu zahlen.
In aller Regel wird dann die Bank die Gebäudeversicherung übernehmen.
Kosten, die bis zur eröffnung anfallen, sind Insolvenzforderungen.

Danach ist der IV/TH gefragt.





Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz